Es klingt nach einer guten Nachricht: Die Bundesregierung will Bafög-Empfänger:innen und Azubis mit einer neuen Heizkostenpauschale in Höhe von 345 Euro unterstützen.
Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Mittwoch, die Regierung habe sich darauf verständigt, "dass auch der zweite Heizkostenzuschuss Bafög-Empfängern und Azubis zugutekommen soll".
Der zweite Heizkostenzuschuss soll Menschen mit niedrigem Einkommen helfen, die steigenden Energiepreise in Deutschland finanziell zu stemmen, darunter auch Studierende und Azubis. Der Gesetzentwurf des Bildungsministeriums wurde diesen Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen. Zur Begründung wird auf der Website der Bundesregierung erklärt:
Was wissen wir bislang über den Zuschuss? Wer erhält ihn und wie wird er beantragt? Watson fasst zusammen.
Durch den zweiten Heizkostenzuschuss wird es pauschal 345 Euro mehr für Empfänger:innen geben. Der erste Heizkostenzuschuss, der schon am 2. Februar 2022 beschlossen wurde, belief sich im Vergleich auf "nur" 230 Euro. Der Zuschuss wird als Einkommen weder auf das Bafög, das Aufstiegs-Bafög noch auf sonstige Sozialleistungsansprüche angerechnet.
Bafög-Empfänger:innen und Azubis können zudem noch auf die geplante Einmalzahlung von 200 Euro für alle Studierenden und Fachschüler:innen hoffen. Die Details zur Auszahlung wurden allerdings noch nicht vollständig geklärt, das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) arbeitet nach eigenen Angaben "mit Hochdruck an der Umsetzung". Erwartet wird die Auszahlung für Januar nächstes Jahr.
Einige Studierende und Azubis könnten demnach insgesamt 775 Euro vom Staat bekommen, wenn sie sowohl Anspruch auf den ersten und zweiten Heizkostenzuschuss, sowie die Einmalzahlung haben.
Nach Angaben der Regierung soll der zweite Haushaltszuschuss all den Studierenden und Azubis ausgezahlt werden, die im Zeitraum vom 1. September 2022 bis 31. Dezember 2022 mindestens einen Monat lang:
Dabei ist es unerheblich, ob Empfänger:innen in einer Wohnung, einem Wohnheim oder einer WG leben und auch in welchem Bundesland. Die Höhe des Bafög-Satzes oder des Unterhaltsbeitrags soll ebenfalls keine Rolle spielen. Gut zu wissen: Auch Bafög-geförderte Schüler:innen können den Zuschuss erhalten.
Keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss hat, wer bei seinen Eltern lebt, kein Bafög bezieht oder für den Zuschuss über das Wohngeld bereits berücksichtigt wurde. Ein doppelter Bezug ist ausgeschlossen. Mehr Infos, insbesondere zum etwas komplexeren Thema Wohngeld, findest du hier beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Vertreter der Student:innen kritisieren allerdings, dass es zu kurz gedacht sei, die Pauschale nur an Bafög-Empfänger:innen auszuzahlen. Nicht einmal ein Fünftel der deutschen Studierenden bezieht überhaupt Bafög (Statistisches Bundesamt 2021). Ein Großteil von ihnen wird demnach nicht vom Zuschuss profitieren, obwohl jeder dritte Studierende inzwischen unter der deutschen Armutsgrenze lebt (Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbands).
Die gute Nachricht ist, dass kein Antrag gestellt werden muss, um die Heizkostenpauschale zu erhalten. Das Geld würde automatisch durch die jeweiligen Ämter auf die Konten der Empfängnisberechtigten ausgezahlt – ohne dass Nachweise zu Miet- oder Heizkosten vorgelegt werden müssen. Erreichen soll die Überweisung laut Angaben der Bundesregierung ...
Das ist noch nicht bekannt. Die Kosten für den Heizkostenzuschuss werden vollständig vom Bund getragen. Für die Auszahlung der Gelder sind aber bislang die Länder zuständig gewesen, es gibt demnach keinen bundesweiten Termin.
Zuletzt hatte das dazu geführt, dass einige Bundesländer schon im Juli den ersten Heizkostenzuschuss (z.B. Bremen, Mecklenburg-Vorpommern) überwiesen, andere Länder (z.B. Sachsen-Anhalt, Thüringen) aber erst jetzt im September damit anfangen wollen. Für die Empfänger:innen ist das insofern misslich, als dass sie ihre Heizkosten unter Umständen auslegen müssen, bis sie den Zuschuss erhalten haben.
(mit Material der afp)