Indexmietvertrag – noch nie davon gehört? Dieser regelt laut Vertrag, dass die Miete der Wohnung an die Lebenshaltungskosten angepasst wird. Dazu gehört leider auch die Inflation, die trotz leichtem Rückgang im März weiterhin extrem hoch ist.
Früher gab es Index- oder Staffelmietverträge eher selten: Nur zehn Prozent der deutschen Mietverträge enthalten laut Mietenbericht 2020 des Bundesbauministeriums solche Klauseln. Doch Indexverträge werden angesichts der hohen Inflation immer beliebter. Der Mieterverein Hamburg beobachtet, dass fast die Hälfte aller Neuvermietungen in den großen Städten in Deutschland entweder eine Staffelmiete oder eine Indexmiete vorsehen.
Was bedeutet das nun für die Mieter:innen? Gibt es Möglichkeiten, gegen eine Erhöhung vorzugehen oder seinen Mietvertrag zu ändern? Watson beantwortet die wichtigsten Fragen.
Nein. Die Miete steigt nicht automatisch an, wenn die Inflation anzieht. Der Vermieter muss die Änderung der Miethöhe selbst einfordern.
Es gibt bestimmte Voraussetzungen für die Mieterhöhung bei einem Indexmietvertrag. Erstens muss der oder die Vermieter:in die Mieterhöhung schriftlich mitteilen, also per Mail oder Brief. Zweitens muss die Miete für eine Erhöhung mindestens ein Jahr vorher unverändert geblieben sein. Auch die inhaltlichen Formalitäten sind entscheidend: So müssen neben der Änderung des Preisindexes auch die jeweilige Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angegeben werden, sowie deren Berechnung.
Die Indexmieterhöhung tritt rechtlich erst mit dem übernächsten Monat nach der Mitteilung in Kraft – rückwirkend ist es nicht möglich, mehr Geld zu verlangen.
Die Mietpreisbremse bezieht sich nur auf die Ausgangsmiete, nicht auf die Erhöhung. Zwar darf die Ausgangsmiete individuell und frei zwischen Mieter:in und Vermieter:in vereinbart werden – falls die Wohnung aber in einem Gebiet liegt, in dem eine Mietpreisbremsenverordnung gilt, tritt diese auch in Kraft. So können Mieter:innen zwar nicht gegen die Erhöhung vorgehen, da die Mietpreisbremse darauf nicht angewendet werden kann. Sie können jedoch prüfen, ob sie Anspruch auf eine Mietrückzahlung haben.
Nein. Wenn du bereits einen normalen Mietvertrag unterschrieben hast, hat der oder die Vermieter:in keine gesetzliche Handhabe, diesen in einen Indexmietervertrag umzuwandeln. Dies ist nur mit Zustimmung des Mieters oder der Mieterin möglich.
Auch wenn es sinnvoll klingen mag – eine Grenze für die Indexmieterhöhung sieht das Mietrecht derzeit nicht vor. Allerdings muss sich die Erhöhung am Preisindex orientierten, der vom Statistischen Bundesamt ermittelt wird. Dieser Preisindex berechnet die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland, also praktisch die Inflationsrate. Ein anderer Index ist nicht zulässig.
Derzeit wird allerdings in der Politik darüber diskutiert, ob man die Erhöhung der Indexmiete begrenzen sollte. So schlägt der rot-grüne Hamburger Senat beispielsweise vor, dass Indexmieten trotz steigender Lebenshaltungskosten nur um maximal 3,5 Prozent steigen dürften.
Um zu überprüfen, welche Mieterhöhung durch einen Indexmietvertrag auf dich zukommen könnte, gibt es verschiedene Rechner im Internet. Beispiele gibt es bei Destatis oder Stiftung Warentest.
Falls du nicht sicher bist, ob deine Mieterhöhung legal ist, kannst du dir bei einem Fachanwalt für Mietrecht, einem Mietrechtsdienstleister oder beim örtlichen Mieterverein Hilfe suchen.
Ein Sonderkündigungsrecht steht dir bei einer rechtlich gültigen Mieterhöhung durch einen Indexmietvertrag allerdings nicht zu. Du kannst deinen Mietvertrag aber jederzeit mit der üblichen Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
Theoretisch ist das möglich. Sollten die Verbraucherpreise, also die Inflation, wieder sinken, kann die Indexmiete ebenfalls entsprechend sinken. Achtung: Du musst hier selbst aktiv werden und als Mieter eine Mietanpassung gegenüber deinem Vermieter einfordern.
Die Indexmiete kann jedoch auch Vorteile für Mieter:innen haben: im Falle einer niedrigen Inflation bei gleichzeitig steigenden Mieten.
Mieterhöhungen für Modernisierungen sind bei einem Indexmietvertrag im Prinzip ausgeschlossen. Bei "normalen" Mietverträgen werden solche oftmals auf die monatlichen Mietzahlungen aufgeschlagen. Die einzige Ausnahme: Wenn ein Vermieter gesetzlich zu Modernisierungen verpflichtet ist, um die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten, darf er diese auch auf eine Indexmiete aufschlagen.