Die Preisschlacht zwischen Aldi und Lidl, die im Frühjahr lief, scheint gerade erst überwunden. Verbraucherschützer beobachten aber schon einen neuen, aus ihrer Sicht bedenklichen Trend: den zu irreführenden Preisen in Supermärkten. Ein Hintergrund des Problems: die Mehrwertsteuersenkung durch die Politik im Zuge der Corona-Krise von 19 auf 16 Prozent.
Seit langem kämpfen die Discounterketten Aldi und Lidl um die Marktführung im Niedrigpreis-Sektor. Und dafür probieren sie immer wieder neue Ansätze für Aktionswerbung aus. Immer mehr Kunden beschweren sich über diese Form der Werbung.
Die Wettbewerbszentrale hat eine Häufung von Beschwerden festgestellt. Dabei geht es um den Vorwurf, die Supermarktketten würden Kunden mit ihren Preisen in die Irre führen.
Drei Beispiele dafür:
Der Marken-Discounter Netto hatte Kunden einen "Sofortrabatt" angeboten, wenn sie ihr Leergut zurückgaben. Die Wettbewerbszentrale hat die Aktion verboten. Die Begründung dafür: Der Händler hatte die Einschränkungen der Aktion nicht genannt.
Auch gegen Penny ging die Wettbewerbszentrale wegen Preisirreführung vor. Unter dem unmissverständlichen Slogan "nirgendwo günstiger" hatte die Discounter-Kette aus der Rewe-Gruppe eine Reihe von Sonderangeboten hervorgehoben. Schnell war allerdings klar geworden, dass Penny dieser Behauptung nicht immer gerecht wird, die Preise also in anderen Supermärkten manchmal noch niedriger waren. Mittlerweile hat Penny die Kritik anerkannt und als "berechtigt" angesehen.
In Absprache mit der Wettbewerbszentrale hat der Händler die Werbung jetzt geändert.
Die Preisschlacht zwischen Aldi und Lidl hat lange gedauert, die Konkurrenten haben einander mit unkonventionellen Seitenhieben angegriffen. Immer ging es um dasselbe Thema: Wer ist billiger? Ein beliebtes Mittel waren dabei sogenannte Warenkorbvergleiche.
Aldi Süd hat für einen dieser Warenkorbvergleiche mit Lidl sogar eine Unterlassungserklärung abgegeben. Der Erklärung von Aldi nach waren die Details "für Verbraucher nicht nachvollziehbar".
An einem Warenkorbvergleich von Lidl hatte die Wettbewerbszentrale dagegen nichts auszusetzen. Der Discounter hatte unter anderem behauptet, etwa zehn Prozent billiger als Aldi Nord und Süd zu sein. Die Transparenz sei bei diesem Vergleich aber gegeben, heißt es von der Wettbewerbszentrale: "Lidls Vergleich ist nachvollziehbar. Ob er repräsentativ ist, das muss der Verbraucher entscheiden."
Man hinterfragt in der Wettbewerbszentrale vielmehr, wie effektiv Werbung in diesem Stil eigentlich ist: "Warenkorbvergleiche haben sich nicht durchgesetzt, weil deutsche Verbraucher nicht in einen öffentlich ausgetragenen Streit involviert werden möchten."
(vdv)