Eigentlich muss man nur einmal kurz einkaufen, dafür sollten etwa 30 Minuten Zeit reichen. Wenn man dann um 13:10 Uhr auf dem Parkplatz ankommt und man 30 Minuten kostenlos parken darf, ist die Frage: Stellt man die Parkscheibe jetzt auf 13 Uhr und beeilt sich? Oder schiebt man den Zeiger so gut es geht auf die tatsächliche Uhrzeit?
Die Parkscheibe ist ein simpler Gegenstand – aber sie muss richtig genutzt werden, möchte man sich kein Bußgeld einhandeln, weil man die Zeit aus Versehen falsch eingestellt hat. Und bei dem oben genannten Beispiel gibt es eine klare Regel, was zu tun ist.
Denn die Parkscheibe wird immer in halben Stunden gestellt. Wirklich anders geht es auch eigentlich gar nicht, dafür liegen die Anzeiger für die vollen und halben Stunden zu nah beieinander.
Erreicht man den Parkplatz nun um 13:10 Uhr, muss man aber nicht in Windeseile seinen Einkauf innerhalb von 20 Minuten erledigen – denn tatsächlich ist man verpflichtet jetzt die Parkscheibe auf 13:30 Uhr zustellen und darf somit bis 14 Uhr kostenlos parken. Selbst wenn man um 13:05 Uhr den Parkplatz erreicht, muss die Parkscheibe immer auf die nächste halbe Stunde eingestellt werden.
Würde man die Parkscheibe trotzdem auf 13 Uhr stellen, könnte das tatsächlich ein Verwarnungsgeld von 20 Euro bis 40 Euro bedeuten, weiß der ADAC.
Wann ebenfalls ein Verwarnungsgeld droht: Wenn man die Parkscheibe nach Ablauf der erlaubten Parkzeit nochmal weiterdreht. Überzieht man die erlaubte kostenlose Parkdauer, wird das Bußgeld immer höher, je länger das Auto stehenbleibt:
Ist die Shoppingtour noch nicht beendet – die Parkdauer aber schon – gibt es einen Trick. Denn der ADAC schreibt, dass es in solchen Fällen wichtig ist, einen neuen Parkvorgang einzuleiten. Deswegen könne man einmal um den Block fahren und sich anschließend wieder auf denselben Parkplatz stellen. Vorausgesetzt, dieser ist dann noch frei.
Eine Parkscheibe zu besitzen, sie richtig einzustellen und die erlaubte Parkzeit nicht zu überschreiten sind schonmal gute Voraussetzungen, um kein Bußgeld zahlen zu müssen. Damit auch wirklich nichts schiefgehen kann, muss man nur noch das richtige Modell besitzen.
Denn: Parkscheiben müssen immer weiß-blau sein und die vorgegebenen Maße von elf Zentimeter Breite und 15 Zentimeter Höhe einhalten. Weicht die Parkscheibe davon ab, kann das bis zu 20 Euro Strafe kosten.