Auf Berliner Dächern sollen Solaranlagen zur Pflicht werden –das sieht der Entwurf des "Solargesetzes Berlin" vor, den der Senat nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag beschlossen hat. Der rot-rot-grüne Senat will damit den Klimaschutz und die Energiewende in der Hauptstadt voranbringen.
Ab 2023 sollen Solar- oder Photovoltaikanlagen für Neubauten und für Bestandsgebäude, bei denen das Dach wesentlich umgebaut wird, Vorschrift sein. Der Rat der Bürgermeister der Berliner Bezirke hat bereits zugestimmt, der Gesetzentwurf muss allerdings noch vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden.
Berlin will bis spätestens 2050 ein Viertel seines Strombedarfs durch Solarenergie abdecken, heißt es aus der Senatsverwaltung für Wirtschaft, die den Gesetzentwurf ausgearbeitet hat. Die Solarpflicht soll dafür sorgen, dass schon innerhalb von fünf Jahren etwa 37.000 Tonnen klimaschädliches Kohlendioxid eingespart werden.
Ganz neu ist die Idee mit der Solarpflicht übrigens nicht: Auch in Hamburg muss ab 2023 auf jedem Neubau eine Photovoltaikanlage gebaut werden. In Baden-Württemberg gilt das schon ab 2022 – allerdings nur für Nicht-Wohngebäude.
(ftk)