
Die Mindestabstandsregel von Windrädern soll in Bayern nun doch gelockert werden. Damit könnten bis zu 800 neue Anlagen gebaut werden.Bild: Zoonar.com/Maurice Tricatelle / Maurice Tricatelle
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28.04.2022, 15:2928.04.2022, 15:29
Der Krieg in der Ukraine beschleunigt in Deutschland die Auseinandersetzung um den Ausbau der erneuerbaren Energien. Nach langem Widerstand aus der CSU und hohem politischem Druck will aber nun auch die bayerische Staatsregierung die umstrittene 10H-Mindestabstandregel für Windkraftanlagen aufweichen. Am Mittwoch stimmte auch die CSU-Landtagsfraktion gezielten Lockerungen zu – nach stundenlangen Diskussionen und bei fünf Gegenstimmen.
Reduzierter Mindestabstand von 1000 Metern auf bestimmten Flächen
Nach dieser Vorschrift muss der Mindestabstand eines Windrades zur nächsten Besiedelung der zehnfachen Höhe des Rades entsprechen – das hatte den Ausbau von Windkraft in Bayern in den letzten Jahren praktisch zum Erliegen gebracht. Demnach soll künftig auf bestimmten Flächen, "die durch bedeutende Infrastruktureinrichtungen bereits eine Vorbelastung des Landschaftsbilds und der Lärmsituation aufweisen" – also etwa entlang von Autobahnen, vierspurigen Bundesstraßen, Haupteisenbahnstrecken, aber auch in Wäldern – für die Windkraft ein reduzierter Mindestabstand von 1000 Metern gelten.
Dasselbe gilt auch beim Ersatz bestehender Windenergieanlagen, auf Truppenübungsplätzen und bei Windkraftanlagen als "industriellen Nebenanlagen". Solche Vorranggebiete können von regionalen Planungsverbänden ausgewiesen werden. Etwa in Niederbayern gäbe es noch viel potenziellen Platz für Windkraftanlagen.

Bisher hatte die 10H-Regel den Bau von Windrädern in Bayern maßgeblich verhindert.Bild: Ulrich Wagner / Ulrich Wagner
Damit könnten bis zu 800 neue Anlagen gebaut werden, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach der Fraktionssitzung. Man ermögliche damit Windkraft auf knapp zwei Prozent der Landesfläche. Grundsätzlich will die CSU an der 10H-Regel aber weiter festhalten, die den Mindestabstand einer Windkraftanlage zur nächsten Wohnbebauung definiert: Dieser muss der zehnfachen Höhe des Rades entsprechen. Bei einem 200 Meter hohen Windrad sind dies also 2000 Meter.
(mcm / dpa)
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