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Urteil: Tesla darf weiter Bäume in Brandenburg fällen

Gefällte Bäume bei Grünheide in Brandenburg. Tesla darf nun nach einem Gerichtsurteil weiter abholzen.
Gefällte Bäume bei Grünheide in Brandenburg. Tesla darf nun nach einem Gerichtsurteil weiter abholzen. Bild: reuters
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Urteil: Tesla darf weiter Bäume in Brandenburg fällen

21.02.2020, 09:5421.02.2020, 09:54

Der US-Elektroautobauer Tesla kann mit den Vorbereitungen für den Bau seiner ersten europäischen Fabrik in Grünheide bei Berlin weitermachen.

  • Nach einem Gerichtsbeschluss ist der vorläufige Stopp der Rodung von Bäumen vom Tisch.
  • Die ersten Reaktionen Brandenburger Politiker sind positiv.
  • Der unterlegene Umweltverband Grüne Liga zeigte sich dagegen enttäuscht.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies die Eilanträge zweier Umweltverbände gegen die vorzeitige Zulassung des Rodens am Donnerstagabend in zweiter Instanz zurück. Damit gibt es grünes Licht für Tesla, noch vor Beginn der Vegetationsperiode weiter Bäume auf einem Teil des Geländes zu fällen - es geht zunächst um rund 90 Hektar. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) sagte der "Bild"-Zeitung: "Wir nehmen das Urteil mit großer Erleichterung zur Kenntnis." Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Klara Geywitz schrieb bei Twitter: "Gute Nachricht für Tesla und Brandenburg. Freie Fahrt für Autos der Zukunft statt Prinzipienreiterei um Kiefernplantagen."

Die Grüne Liga zeigte sich enttäuscht. Anwalt Dirk Teßmer sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Wir waren optimistisch, dass es anders ausgeht."

Baugenehmigung noch nicht vollständig

Das Brandenburger Landesumweltamt hatte den vorzeitigen Beginn des Bäumefällens gebilligt, die komplette Genehmigung für den Bau der Fabrik steht aber aus. Der Umweltverband Grüne Liga Brandenburg und der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern hatten die Rodung auf dem Gelände stoppen wollen. Beide hatten davor gewarnt, dass schon vollendete Tatsachen geschaffen werden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) wies die Eilanträge beider Verbände jedoch vergangene Woche ab. Die Grüne Liga legte Beschwerde ein. Das OVG untersagte dann vorerst die weitere Rodung.

Das OVG erklärte in seiner Begründung zum weiteren Baumfällen, die gesetzlichen Voraussetzungen für den vorzeitigen Beginn der Errichtung der Anlage seien zu Recht bejaht worden. Die zuständige Behörde habe den Ablauf der Frist für Einwendungen im Rahmen der öffentlichen Beteiligung bis März nicht abwarten müssen, weil sie die erforderlichen Erkenntnisse habe, um zu beurteilen, ob das Vorhaben voraussichtlich genehmigungsfähig sei.

Tesla will in Grünheide bei Berlin ab nächstem Jahr rund 500 000 Elektrofahrzeuge im Jahr bauen. Wegen des Beginns der Vegetationsperiode sollte die Rodung auf dem Gelände bis Ende Februar abgeschlossen sein - das ist nun auch noch zeitlich möglich. Das Gelände, auf dem der Wald steht, ist als Gewerbegebiet ausgewiesen.

(dpa/om)

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