Der Schnee hat viele schöne Seiten. Er bringt ein klein wenig Magie in den Alltag. Besonders Kinder freuen sich über das Schneemann-Bauen oder Schneeballschlachten. Doch die aktuelle Wetterlage hat nicht nur positive Seiten.
In der kalten Jahreszeit bringt massiver Schneefall etwa nicht nur den Verkehr zum Stillstand, sondern beeinträchtigt mitunter auch die Sicht auf Verkehrsschilder. Da wird das Parkverbotsschild oder das Schild, das die Geschwindigkeit begrenzt, gerne einmal übersehen.
Die Frage, ob verschneite Verkehrszeichen weiterhin ihre Gültigkeit behalten, beschäftigt viele Autofahrer:innen. Der ADAC erklärt angesichts des aktuellen Schnee-Chaos, worauf Verkehrsteilnehmende achten müssen – und welche Strafen unter welchen Umständen drohen.
Was durch Schnee bedeckte Schilder angeht, stellt der ADAC klar: Der Sichtbarkeitsgrundsatz spielt eine entscheidende Rolle, wenn es um die Gültigkeit von Verkehrsschildern unter winterlichen Bedingungen geht. Verkehrszeichen müssen so platziert sein, dass ihre Regelungen mit einem raschen Blick ohne weitere Überlegungen erfasst werden können.
Sind Verkehrsschilder nur leicht verschneit und ihre Bedeutung kann klar erkannt werden, behalten sie ihre Gültigkeit. Dies gilt insbesondere für eindeutige Formen wie das achteckige Stoppschild oder das dreieckige Verkehrszeichen "Vorfahrt achten".
Allerdings stoßen Autofahrende auf Schwierigkeiten, wenn Verkehrsschilder mehrdeutig sind und allein durch ihre Form verschiedene Bedeutungen haben könnten. Dreieckige Gefahrenzeichen oder runde Verbots- und Beschränkungszeichen sind Beispiele hierfür. Sind diese stark verschneit oder verdreckt, wird nicht erwartet, dass Verkehrsteilnehmende die Regelungen beachten.
Unabhängig von der Erkennbarkeit von Verkehrsschildern gilt immer die Pflicht, die Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen. Und, noch eine Besonderheit gilt, auch bei nicht mehr erkennbaren Schildern: Denn ortskundige Fahrer müssen die geltenden Regeln auf ihren Routen kennen, und auch bei verschneiten Schildern sollten sie die Geschwindigkeitslimits einhalten. So heißt es auf der Seite der ADAC:
Wurde man trotz unklarer Verkehrsschilder geblitzt, besteht die Möglichkeit, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Allerdings muss man dies nachweisen. Laut ADAC können dabei ein Wettergutachten des Deutschen Wetterdienstes und/oder Fotos vom verschneiten Schild als Beweismittel dienen. Bei direkten Polizeikontrollen vor Ort können Autofahrende glaubhaft versichern, dass die Schilder aufgrund aktueller Schneeverhältnisse unlesbar waren. Hier ist die Chance größer, ohne Bußgeld davonzukommen.
Nicht nur Verkehrsschilder sorgen im Winter für Probleme. Was viele nicht wissen: Lesbare Kfz-Kennzeichen sind ebenso wichtig. Autofahrer:innen sind dazu verpflichtet, vor Fahrtantritt und auch regelmäßig während der Fahrt diese zu kontrollieren. Denn sie dürfen nicht von Schnee bedeckt sein, andernfalls gibt es möglicherweise ein Verwarngeld von fünf Euro.