Die Osterferien stehen vor der Tür, die Vorfreude auf den Urlaub steigt. Vor allem jetzt, wo klar ist, dass die GDL Reisenden keinen Strich mehr durch die Rechnung machen und streiken wird, katapultiert sich die Bahn als bequemes und umweltfreundliches Verkehrsmittel weit nach oben.
Doch wer glaubt, so viel Gepäck mitnehmen zu können, wie er oder sie will, nur weil es mit dem Zug durch Europa geht, liegt falsch. Auch bei den verschiedenen Bahnanbietern gibt es Gepäckbestimmungen, über die man sich vorab besser informieren sollte, wenn man nicht Gefahr laufen will, eine Strafe zahlen zu müssen. Bevor du also deine Taschen und Koffer packst, findest du hier die wichtigsten Bestimmungen und Regelungen für deine Reise.
Bist du mit der Deutschen Bahn unterwegs, steht dir maximal ein Handgepäckstück sowie ein weiteres Gepäckstück zu. Dabei kann es sich wahlweise um einen größeren Koffer, aber auch ein Musikinstrument handeln. Als Standardmaße gibt die Bahn Gepäckstücke in der folgenden Größe an: 70 cm x 50 cm x 30 cm (Höhe x Breite x Tiefe).
Auch Kinderwagen sind erlaubt und können kostenlos mitgenommen werden. Auch wenn es theoretisch Vorgaben zu den Gepäckstücken gibt: Strafen für Übergepäck finden sich im Regelwerk der Bahn nicht, wie die "Berliner Morgenpost" berichtet.
Anders ist das bei der Mitnahme von Fahrrädern. Wer kein zusammenklappbares Rad besitzt, muss im Fernverkehr mit der Deutschen Bahn neben einer Fahrradkarte auch eine Stellplatzreservierung vornehmen. Das kostet je nach Entfernung der Reise zwischen 7,50 und 12,90 Euro.
Im Nahverkehr reicht ein zusätzliches Ticket für dein Fahrrad. Aber Achtung: In einigen Nahverkehrszügen der Bahn gibt es Sperrzeiten, etwa zur Rush-Hour.
Anders als bei der Deutschen Bahn ist die Gepäckmitnahme bei Flixtrain strenger reguliert. Hier ist maximal ein Handgepäckstück mit den Höchstmaßen 42 cm x 30 cm x 18 cm und einem Maximalgewicht von sieben Kilogramm erlaubt. Überprüft werden diese Maße zwar eher selten, allerdings ist in den Zügen wenig Platz und die Taschen passen ansonsten nicht in die Gepäckablage über den Sitzen.
Zusätzlich zum Handgepäck dürfen Reisende eine Tasche oder einen Koffer mit einer Maximalgröße von 80 cm x 50 cm x 83 cm mitnehmen. Wie in den meisten Fliegern auch, darf das Gepäckstück nicht mehr als 20 Kilogramm wiegen.
Wer für einen längeren Zeitraum verreist und Zusatzgepäck mitnehmen will, kann vor der Reise ein weiteres Gepäckstück mit einem maximalen Gewicht von 20 Kilogramm für 4,99 Euro dazubuchen. Es gelten die gleichen Maße wie für das erste größere Gepäckstück auch.
Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss pro Strecke neun Euro zahlen, solange das Rad weniger als 20 Kilogramm wiegt. Kinderwagen können hingegen kostenlos mitgenommen werden. Allerdings: Sperriges Sondergepäck wie etwa Surfboards oder Skier, die die Standardgepäckmaße überschreiten, sind nicht erlaubt.
Die Hochgeschwindigkeitszüge von TGV verkehren zwischen Frankfurt am Main und Ost- und Südostfrankreich. Wer plant, mit dem TGV in den Urlaub zu fahren, sollte vorab die Maße der Gepäckstücke überprüfen, denn schon bald sollen Gäste, die mit zu viel Gepäck reisen, auch mit einem Bußgeld belangt werden können. Ab dem 15. September 2024 sollen das immerhin 50 Euro sein.
Erlaubt ist maximal ein Handgepäckstück mit den Höchstmaßen 30 cm x 40 cm x 15 cm sowie zwei größere Koffer oder Taschen mit einer maximalen Größe von 90 cm x 70 cm x 50 cm. Außerdem sollten Reisende beachten, dass Namensschilder an jedem Gepäckstück in Frankreich Pflicht sind.
Sondergepäckstücke wie Musikinstrumente oder zusammenklappbare Kinderwagen dürfen kostenlos mitgenommen werden, solange sie eine Höhe von 130 Zentimetern und eine Breite von 90 Zentimetern nicht überschreiten. Wer sein Fahrrad mitnehmen will, muss einen Stellplatz reservieren und zehn Euro pro Fahrrad und Fahrt zahlen.
Das spanische Bahnunternehmen Renfe gesteht jedem Fahrgast die Mitnahme von bis zu drei Handgepäckstücken zu, sofern diese ein Gesamtgewicht von maximal 25 Kilogramm und ein Gurtmaß von 290 Zentimetern nicht überschreiten. Das Gurtmaß ergibt sich aus der Summe von Höhe, Breite und Tiefe.
Die Höchstmaße für ein einzelnes Gepäckstück betragen 85 cm x 55 cm x 35 cm. Fahrräder dürfen in bestimmten Zügen nur zusammengeklappt mitgenommen werden, wie die "Berliner Morgenpost" weiter berichtet.
Lange Zeit gab es in den italienischen Frecciarossa-Hochgeschwindigkeitszügen keine Gepäckbestimmungen. Das hat sich allerdings seit dem 1. März geändert: Seitdem gilt, dass jeder Fahrgast nur noch zwei Gepäckstücke plus Tasche oder Rucksack und eventuell noch einen Kinderwagen mitnehmen darf. Wer die neue Regelung missachtet, könnte bald mit einer Strafzahlung in Höhe von 50 Euro rechnen. Allerdings müssen Mobilitäts- und Verbraucherverbände dieser Maßnahme erst noch zustimmen.