Zwar lässt das Wetter aktuell anderes vermuten, doch bundesweit ist nun die Zeit gekommen, auf die sich Schüler:innen das ganze Jahr über freuen: die Sommerferien. Mit der letzten Juliwoche sind alle Bundesländer im Ferienmodus, die Straßen und Flughäfen in Deutschland sind entsprechend voll.
Pünktlich zum Hoch der diesjährigen Hauptsaison steigen erfahrungsgemäß auch die Flugpreise für beliebte Reiseziele vor allem innerhalb Europas. Wohl um eben das zu umgehen, hat eine Mutter aus Bayern kürzlich eine besondere Strategie genutzt. Nun muss sie allerdings mit Konsequenzen rechnen.
Gemeinsam mit ihrer siebenjährigen Tochter wollte die junge Frau in der vergangenen Woche vom Flughafen Memmingen aus in den Urlaub starten. Dort geriet sie allerdings in eine Kontrolle der bayerischen Grenzpolizei.
Als Grund für die Ausreise nannte die Mutter hierbei einen Todesfall innerhalb der Familie. Sie erklärte den Beamt:innen, dass sie ihr Kind daher auch von der Schule befreien ließ.
Für die zuständigen Kontrolleur:innen wirkte die Szene offenbar verdächtig, zur Sicherheit ließen sie sich die Schule der Tochter nennen und kontaktierten diese. Schnell stellte sich hierbei heraus, dass es sich nicht um die tatsächliche Schule der Siebenjährigen handelte.
Nach kurzer Recherche konnte die Polizei herausstellen, dass bei der richtigen Schule hingegen lediglich eine Krankmeldung für das Kind vorlag. Über einen Todesfall war dort demnach niemand informiert. Laut "Süddeutscher Zeitung" dürfte es die junge Mutter auf günstigere Flugpreise vor Ferienbeginn abgesehen gehabt haben.
Bayern ist auch in diesem Jahr das letzte Bundesland, das in die lang ersehnten Sommerferien startet. In Sachsen und Sachsen-Anhalt etwa sind diese in der kommenden Woche schon wieder vorbei.
Ob die kleine Familie aus Bayern schließlich noch abfliegen konnte, ist nicht bekannt. Konsequenzen für die Lüge dürfte die Mutter allerdings allemal zu spüren bekommen.
Durch die in Deutschland geltende Schulpflicht für alle Kinder ab sechs Jahren gilt eine falsche Krankmeldung als Ordnungswidrigkeit. In einem solchen Fall kann ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro verhängt werden.
Für die siebenjährige Schülerin kann die jeweilige Schulleitung nach eigenem Ermessen entscheiden, ob zusätzlich "pädagogische Maßnahmen" ergriffen werden. Denn die Strategie ist keine neue mehr: Laut Polizeiangaben sind aus dem vergangenen Jahr allein vom Airport Nürnberg mehr als 200 Verdachtsfälle zu Verstößen gegen die Schulpflicht bekannt.
Für eine Befreiung von der Schulpflicht kann im Sonderfall ein Antrag auf Beurlaubung gestellt werden. Hierfür müssen die Erziehungsberechtigten allerdings triftige Gründe nennen – ein günstiges Flugticket zählt nicht dazu.