Was viele Kiffer:innen noch vor ein paar Jahren für einen schlechten Aprilscherz gehalten hätten, ist seit Anfang des Monats tatsächlich Realität: Cannabis ist legal – zumindest teilweise.
Wer nun aber glaubt, sich unbekümmert in der Öffentlichkeit einen Joint anzustecken, könnte sich womöglich Ärger einhandeln. Denn der Konsum ist in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen und öffentlichen Sportstätten verboten.
Der Begriff der Sichtweite sorgt für einiges an Verwirrung. Laut Gesetz ist diese ab 100 Metern Abstand zum Eingangsbereich nicht mehr gegeben. Im Netz kursiert die "Bubatzkarte", welche vermeintlich die Konsumverbotszonen ausweist. Diese sind aber wohl längst nicht so weitläufig, wie dort dargestellt.
"Die Karten beschreiben nicht so richtig den Ist-Zustand, weil sie einen Radius von 100 Metern um die Einrichtung legen", sagt Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen, im Podcast "Lage der Nation".
Das Kiffen könne aber auch bei weniger als 100 Metern Entfernung legal sein, eben wenn es nicht in Sichtweite passiere, zum Beispiel, weil andere Gebäude die Sicht verhindern.
Die Sichtweite ist also wortwörtlich zu verstehen. Wie verhält es sich aber im gastronomischen Bereich, wo häufig eifrig Zigaretten gequalmt werden? Ein Fall aus München sorgt jetzt für einiges an Diskussionsstoff.
Die Betreiber:innen des Augustiner-Kellers, laut eigener Aussage der älteste Biergarten Münchens, sind wohl kein:e Freund:innen der Cannabislegalisierung, wie ein Schild im Außenbereich zeigt: "Liebe Gäste, wir machen von unserem Hausrecht Gebrauch und verbieten den Konsum von Marihuana in jeglicher Form sowie alle anderen Drogen auf dem gesamten Gelände des Augustiner-Keller!"
Ein Foto auf Reddit, das den Aushang zeigt, sorgt in den Kommentaren für eine heitere Debatte. Besonders der Hinweis auf ein Verbot "aller anderen Drogen", sorgt für Vorwürfe der Doppelmoral.
"Also ab sofort ein alkoholfreier Biergarten? Was für Heuchler!", kommentiert ein:e Nutzer:in. "Augustiner Keller schließt, nachdem es aus Versehen alle Drogen und somit auch Alkohol auf dem gesamten Gelände verboten hat", scherzt ein:e andere.
Ein Kommentar vermutet, dass der Gastrobetrieb sein Geschäftsmodell in Gefahr sieht: "Ich übersetze mal: Wir wollen nicht, dass ihr eure Drogen woanders bezieht. Nur die Drogen, die wir hier verkaufen, dürfen bei uns konsumiert werden!"
Manche wünschen sich eine Ausweitung des Verbots auf Tabakprodukte: "Wäre schön, wenn sie Zigarettenrauchen gleich auch mit verbieten würden", schreibt jemand. "Ich hoffe, das gilt auch für Tabakraucher, denn das ist ekelhaft und schädlich für alle", lautet ein anderer Kommentar.
Ein Cannabis-Fan zeigt Verständnis für die Regelung: "Ich konsumiere Cannabis, ich sehe hier kein Problem. Ist doch okay, wenn Läden für sich entscheiden, dass sie den Cannabiskonsum bei sich nicht möchten", schreibt die User:in. "Nur weil kiffen nun erlaubt ist, muss man nicht den Konsum überall provozieren/tolerieren."
Das Cannabisverbot im Biergarten ist rechtlich übrigens legitim. "Jeder Gastronom darf aufgrund seines Hausrechts den Gästen den Konsum von Cannabis - auch in Raucherkneipen - verbieten. Das gilt auch in der Außengastronomie", erklärt Jürgen Benad, Rechtsexperte und Geschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes gegenüber der dpa.