
Hamas-Kämpfer bei der Übergabe in Chan Junis.Bild: AP / Abdel Kareem Hana
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Dinge, über die Deutschland heute spricht: Jeden Tag findest du bei watson, natürlich laufend aktualisiert, die kompakten Top-News. So weißt du in wenigen Minuten, was abgeht.
20.02.2025, 20:5820.02.2025, 20:58
Hamas übergibt vier Leichen an Rotes Kreuz
Die Hamas hat im Gazastreifen die sterblichen Überreste von vier Menschen übergeben. Das Rote Kreuz übergab die Leichen, bei denen es sich nach Hamas-Angaben um tote Geiseln handeln soll, anschließend an die israelische Armee. Das Büro des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu teilte mit, die Übergabe habe im Gazastreifen stattgefunden.
Bei einer der Leichen handelt es sich nach Angaben des Nationalen Instituts für Forensische Medizin in Israel um Oded Lifschitz. Er sei in Gefangenschaft ermordet worden und bereits seit mehr als einem Jahr tot, teilte der Direktor des Instituts, Chen Kugel, in einer im israelischen Fernsehen übertragenen Videobotschaft mit. Genauere Angaben zur Todesursache machte er zunächst nicht.
Das Institut ist aktuell dabei, auch die Identität der drei anderen Leichen zu klären, die die Terrororganisation am Morgen im Gazastreifen übergeben hatte. Der Hamas und israelischen Medien zufolge soll es sich bei den Toten um eine Mutter und zwei Kleinkinder handeln, die alle drei auch die deutsche Staatsbürgerschaft haben.
Sexueller Übergriff: Rubiales zu Geldstrafe verurteilt
Der frühere spanische Fußball-Verbandschef Luis Rubiales ist wegen eines sexuellen Übergriffs bei der Siegerehrung der Frauen-WM 2023 zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro verurteilt worden. Die Entscheidung gab der Nationale Gerichtshof am Donnerstag bekannt. Vom Vorwurf der Nötigung wurde der 47-Jährige wie die drei anderen Angeklagten freigesprochen.
Rubiales hatte Nationalspielerin Jennifer Hermoso nach dem WM-Triumph mit beiden Händen am Kopf gepackt und sie grob auf den Mund geküsst. Die weltweit im Fernsehen übertragene Szene löste Empörung aus. Seit einer Reform des spanischen Strafrechts gilt ein nicht einvernehmlicher Kuss als sexueller Übergriff. Die Staatsanwältin Marta Durántez Gil hatte zweieinhalb Jahre Haft für den Ex-Präsidenten gefordert. Rubiales hat mittlerweile angekündigt Berufung gegen das Urteil einzulegen.

Luis Rubiales ist zur einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt worden.Bild: POOL EFE/AP / Chema Moya
Kreml stimmt "vollständig" mit US-Position zur Ukraine überein
Nach den jüngsten Äußerungen von US-Präsident Donald Trump über die Ukraine sieht die Führung in Moskau eine "vollständige" Übereinstimmung. "Wir stimmen vollständig mit der amerikanischen Regierung überein", sagte Kremlsprecher Dmitri Peskow am Donnerstag.
Die USA hätten "von der Notwendigkeit gesprochen, so schnell wie möglich Frieden zu schaffen und dies durch Verhandlungen zu erreichen", sagte er weiter.
"Wir hatten bereits erwähnt, dass diese Position für uns günstiger ist als die der vorherigen Regierung." Peskow führte weiter aus, es sei entschieden worden, "mit der Wiederaufnahme des russisch-amerikanischen Dialogs in allen Bereichen zu beginnen". Beide Seiten hatten sich am Dienstag zu Gesprächen in Saudi-Arabien getroffen.
Hamburg: Landeswahlleiter warnt vor Fake-Video
Der Hamburger Landeswahlleiter Oliver Rudolf warnt vor einem Video über vermeintlichen Wahlbetrug, das aktuell auf Social Media kursiert. In dem Clip ist angeblich zu sehen, wie Briefwahlumschläge zur Bundestagswahl 2025 geöffnet und selektiv Stimmzettel für eine bestimmte Partei mittels Schredder vernichtet werden. Dabei handele es sich um Fälschungen, erklärte Rudolf in einer Mitteilung.
"Videos wie dieses sind der perfide Versuch, unsere demokratischen und freien Wahlen zu delegitimieren", kritisiert der Landeswahlleiter. "Wir rufen daher dazu auf, solche Videos kritisch zu hinterfragen und nicht weiter zu verbreiten." Der Staatsschutz im Landeskriminalamt hat bereits die Ermittlungen aufgenommen.
BGH: Birkenstock-Sandalen keine geschützte Kunst
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat entschieden, dass Birkenstock-Sandalen keine urheberrechtlich geschützten Werke der angewandten Kunst sind. Für einen Urheberrechtsschutz reiche ein rein handwerkliches Schaffen mit formalen Gestaltungselementen nicht aus, betonte das Gericht.
Vielmehr müsse ein Gestaltungsspielraum in einem bestimmten Maß künstlerisch ausgeschöpft werden. Das sei bei den Birkenstock-Sandalen nicht festgestellt worden.

Birkenstocks sind nicht urheberrechtlich geschützt, entschied der BGH.Bild: imago images / Sven Simon
Birkenstock hatte gegen drei Konkurrenten geklagt, die ähnliche Schuhmodelle verkauften wie die eigenen. Das Modeunternehmen sah in den mutmaßlichen Nachahmungen eine Verletzung des Urheberrechts. Denn bei den Sandalen handelt es sich seiner Ansicht nach um geschützte Werke der angewandten Kunst.
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(mit Material von dpa und afp)
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