In zwei Wochen startet in Deutschland die Fußball-Europameisterschaft. Events wie gemeinsames Fußballgucken im heimischen Wohnzimmer oder öffentliche Public-Viewing-Veranstaltungen rücken damit ebenfalls immer näher.
Und was darf dabei für die meisten nicht fehlen? Richtig: Trikots, passende Schminke und andere Fan-Artikel in schwarz-rot-gold. Besonders beliebt sind dabei alle Jahre wieder auch die Deutschlandfahnen.
Was jedoch die meisten nicht wissen: Nicht alle Deutschlandfahnen dürfen von Privatpersonen einfach so genutzt werden.
Dabei ist die schwarz-rot-goldene Fahne während großen Fußball-Turnieren stets allgegenwärtig. Sie wird im Garten gehisst, an Autofenster geklemmt oder hängt vom Balkon.
Es gibt sie zum einen in schlichter Ausführung mit den entsprechenden drei Farben. Diese beim Public Viewing zu schwenken, ist in der Regel unproblematisch.
Anders sieht es aber mit den Flaggen aus, auf denen zusätzlich der Bundesadler abgebildet ist. Eine solche Flagge darf von Privatpersonen eigentlich nicht genutzt werden. Dabei handelt es sich offiziell um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe versehen ist. Bis zu 1000 Euro kostet es, wenn die Flagge mit Adler unerlaubterweise verwendet wird.
Als offizielle Dienstflaggen dürfen die speziellen Ausführungen nämlich nur von den Bundesbehörden selbst verwendet werden. Ein Großereignis wie eine Europameisterschaft kann aber eine Ausnahme von dieser Regelung sein, um die nationale Verbundenheit zu zeigen, heißt es auf der Seite des Bundesinnenministeriums. Die Flagge kann dann als "sozialadäquat" geduldet werden.
Wer auch das Auto dekorieren will, muss zusätzlich einiges beachten. Grundsätzlich gilt laut der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ): Alles, was zusätzlich ans Auto abgebracht wird, darf weder die Fahrt noch andere Personen im Straßenverkehr behindern oder gar verletzen.
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Die Flaggen-Regelung ist indes nicht die einzige Ausnahme, die während der Europameisterschaft gemacht wird. Die Spiele gehen meistens erst zu einer späteren Uhrzeit los. Rund die Hälfte aller Spiele startet erst um 21.00 Uhr. Eine Zeit, die eigentlich mit den Vorschriften zum Lärmschutz kollidiert.
Damit Public Viewing im Freien und mit vielen Menschen während der EM trotzdem möglich ist, gibt es eine Sonderregelung des Bundeskabinetts für Städte und Gemeinden.
Damit sind dann Übertragungen auch nach 22.00 Uhr noch zulässig. Fußball-Fans können damit also trotzdem in geselliger Runde die Spiele unter freiem Himmel verfolgen und mitfiebern.