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Nach Song-Eklat um Nimo: Darum werden strittige Rap-Tracks nicht sofort indiziert

Der Rapper Nimo hat nach öffentlichem Druck seine Single "Komm mit" von allen Plattformen entfernt.
Der Rapper Nimo hat nach öffentlichem Druck seine Single "Komm mit" von allen Plattformen entfernt.Bild: Screenshot / Instagram / nimo
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Nach Eklat um gelöschten Nimo-Song: Darum wurde der Track nicht vor Release indiziert

29.06.2021, 19:48
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Momentan ist die Diskussion um Deutschrapper und deren Songs in vollem Gange. Den Anfang nahm die Debatte wegen der Influencerin Nika Irani. Sie wirft dem Rapper Samra vor, sie in einem Tonstudio sexuell missbraucht zu haben. Der Künstler, für den die Unschuldsvermutung gilt, distanzierte sich von den Vorwürfen vehement. Konsequenzen blieben dennoch nicht aus: Sein Vertrag mit dem Label Universal Music ist durch die Anschuldigungen seitens des Unternehmens pausiert worden.

Doch die Diskussion um Sexismus im Rap hörte bei Samra nicht auf: Mit "Komm mit" kam ein neuer Song von seinem Genrekollegen Nimo kurz nach den Anschuldigungen heraus, in dem es mit vulgärer Sprache um den gewaltvollen, sexuellen Umgang mit Frauen geht.

Neben Sexismus spielt in sehr vielen Songs auch Drogenkonsum und Rauschmittel-Verherrlichung eine Rolle. Samra und Capital Bra glorifizierten die Droge Tilidin in vielen Tracks, Gzuz, AK Ausserkontrolle und Bonez MC rappen ebenfalls über das Medikament. Erstgenannter bereute es in einem Interview mit STRG_F, die Droge unter Jugendlichen bekannt und vermeintlich populär gemacht zu haben: "Die Kids nehmen die Scheiße um uns näher zu sein. Glaubt mir, ich schäme mich!"

Sowohl Drogenverherrlichung als auch Sexismus sind eigentlich inhaltliche Gründe für die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), bestimmte Rapsongs zu indizieren. Damit gehen strenge Verbreitungs- und Werbebeschränkungen gegenüber Kindern und Jugendlichen einher. Warum wird also zum Beispiel bei Nimos Song "Komm mit" nicht von der Bundeszentrale eingegriffen, sondern das Label und der Künstler entscheiden sich selbstständig nach öffentlichem Druck, den umstrittenen Track wieder zu löschen?

Die BzKJ wird erst auf Antrag tätig

Die BzKJ hat den Auftrag, Kinder und Jugendliche "vor Medien zu schützen, die einen jugendgefährdenden Inhalt haben", heißt es auf Anfrage von watson von der Zentrale. Zu diesem Zweck gibt es eine Prüfstelle für jugendgefährdende Medien, die wie zuvor die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) eine Liste entsprechender Medien erstellt. Allerdings wird die BzKJ nicht selbstständig tätig und beobachtet demnach auch nicht kommende Releases. Gegenüber watson erklärt eine Sprecherin dazu:

"Ein Verfahren kann auf zwei Wegen zustande kommen: Durch den Antrag einer Stelle, die durch das Jugendschutzgesetz (JuSchG) hierzu besonders ermächtigt worden ist oder durch die Anregung einer Behörde beziehungsweise eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe."

Das bedeutet, dass einen solchen Antrag auf Indizierungsprüfung nicht jeder einfach stellen kann. Die Bundeszentrale geht nur auf speziell ermächtigte Stellen und deren Hinweise ein. Weiter heißt es zum umstrittenen Song von Nimo:

"Zu dem Titel 'Komm mit' des Interpreten Nimo hat mangels Antrags/Anregung bisher kein Indizierungsverfahren stattgefunden."

Unklar, ob Nimos Song indiziert worden wäre

Wäre ein solcher Antrag gestellt worden, hätte ein "pluralistisch besetztes und weisungsfreies Gremium" über eine mögliche Indizierung entschieden. Für das Prüfverfahren, ob ein Song auf die Liste von indizierten Medien kommt, gilt schließlich folgendes:

"Träger- und Telemedien werden nach Prüfung im sogenannten Indizierungsverfahren in diese Liste aufgenommen, wenn sie einerseits Tatbestände der Jugendgefährdung erfüllen und darüber hinaus das Verfassungsgut Jugendschutz die Grundrechte der Verfahrensbeteiligten (zum Beispiel die Kunst- und Meinungsfreiheit) überwiegt."

Also auch künstlerische Freiheit schützt die Künstler nicht vor einer Indizierung. Ob die BzKJ in Nimos Fall nach einem Antrag tätig geworden und seinen Song "Komm mit" auf die Liste aufgenommen hätte, bleibt fraglich, dazu äußerte sich die Sprecherin der Zentrale auf Anfrage nicht. Allerdings zählt sie entsprechende Fallgruppen der potenzielle Jugendgefährdung bezüglich Sexismus auf:

"Hierzu gehören unter anderem auch Medien, die Menschengruppen diskriminieren. Unter Diskriminierung wird die Benachteiligung von einzelnen Menschen oder Gruppen (z.B. Frauen) aufgrund von Merkmalen wie soziale Gewohnheit, sexuelle Neigung oder Orientierung, Sprache, Geschlecht, Behinderung oder äußerlichen Merkmalen verstanden. Sie steht dem Grundsatz der Gleichheit der Rechte aller Menschen entgegen."

Einige Rapper von neuer Debatte um Lyrics genervt

Bei einzelnen Rappern kommen die neuen Diskussionen um ihre Texte nicht gut an. Nimo zeigte sich in einem Statement seinerseits aber zumindest einsichtig: "Meine Herangehensweise bezüglich diesem Thema werde ich trotz künstlerischer Freiheit in Zukunft ebenfalls ändern, da spätestens jetzt klar wurde wie existent dieses Problem tatsächlich ist und ich dies keinesfalls befürworte!"

Massiv hingegen, der in Ansprache mit Universal eine Single seines Signings Kilomatik verschieben und textlich entschärfen musste, sah die Situation nicht ganz so entspannt: "Leider müssen wir wegen der momentanen Situation viele Singles umändern und zensieren. Rap kommt von der Straße und hat diese ganzen Debatten echt satt."

Momentan bleibt abzuwarten, wie lange die einzelnen Lines im Deutschrap-Business unter die Lupe genommen werden – und wie zahlreich die BzKJ im Zuge dessen zu Prüfungen angeregt werden wird.

(cfl)

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