Es sind schwere Vorwürfe, die seit Monaten gegen Till Lindemann im Raum stehen und auch die Tour der Band Rammstein, die kürzlich zu Ende ging, überschattet haben. Shelby Lynn war die erste Frau, die gegen den Rammstein-Frontmann nach einem Konzert in Litauen Vorwürfe erhoben hatte.
Es folgten weitere Frauen – unter anderem die Youtuberin Kayla Shyx. Lindemann schaltete Anwälte ein, die gegen verschiedene Berichte über die Vorwürfe, genauso wie gegen Aussagen einiger Frauen vorgegangen waren. Nun hat das Landgericht Hamburg eine zuvor getroffene Entscheidung aus dem Juli erneut bestätigt.
Am Freitag sollte die Pressekammer am Landgericht (LG) Hamburg erneut über eine im Juli getroffene Eilentscheidung entscheiden. Dabei ging es um Textpassagen aus einem "Spiegel"-Artikel, die die Lindemann-Anwälte verbieten lassen wollten. Schon kurz nach Beginn der Verhandlung am Freitag deutete sich bereits an, wie die Entscheidung ausfallen könnte. Denn der Vorsitzende Richter, Dr. Florian Schwill, erklärte direkt: "Wir tendieren dazu, die einstweilige Verfügung zu bestätigen."
So kam es auch. Zentrale Passagen aus einem Artikel aus dem Juni 2023, in dem es um die Vorwürfe gegen Lindemann geht, bleiben dem "Spiegel" untersagt (Urt. v. 25.08.2023, Az. 324 O 228/23). Damit wurde das Eilverfahren vom 14. Juli bestätigt, wie unter anderem "Legal Tribune Online" berichtet.
Obwohl der Prozessbevollmächtigte des Magazins, Dr. Marc-Oliver Srocke, versuchte, das Verfahren anders ausgehen zu lassen und bekräftigte: "Diese Deutung der Kammer halte ich für fernliegend." Das Landgericht Hamburg sah dies aber anders. Ob der Fall damit abgeschlossen ist, bleibt abzuwarten. Als nächste Instanz wäre ansonsten das Hanseatische Oberlandesgericht zuständig.
Für die Lindemann-Anwälte ist es in jedem Fall ein Erfolg, nachdem sie zuletzt vor rund einer Woche mit einem Unterlassungsverfahren gegen die Nordirin Shelby Lynn gescheitert waren (Beschl. v. 15.08.2023, Az. 324 O 256/23). Laut dem Landgericht habe es sich bei einer zentralen Aussage von Shelby Lynn um eine zulässige Meinungsäußerung gehandelt. Auf X, ehemals Twitter, freute sich ihr Anwalt Jesper Prigge über diesen Erfolg, wies jedoch auch darauf hin, dass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig sei.
Lindemanns Anwälte hatten die Entscheidung in einer Erklärung ebenfalls als Erfolg gewertet: "Auch wenn der Verfügungsantrag unseres Mandanten zurückgewiesen wurde, sprechen die Entscheidungsgründe des Beschlusses zugunsten unseres Mandanten." Auch zeigten sich die Anwälte überzeugt, dass die Entscheidung Auswirkungen auf das derzeit laufende Ermittlungsverfahren gegen Lindemann in Berlin haben dürfte.
Nachtrag der Redaktion: Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte im Juni nach den Vorwürfen gegen Till Lindemann Ermittlungen aufgenommen. Diese wurden Ende August eingestellt. Die Auswertung der Beweise habe keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Den entsprechenden Artikel findet ihr hier.