Anfang März gerieten der deutsche Rapper Fler und der private Fernsehsender RTL aneinander, weil Fler einem Kameramann des Senders gegenüber handgreiflich wurde und dessen Kamera entwendete.
Die Kamera brachte Fler zwar zurück, doch der Sender klagte ihn trotzdem an, weil die Speicherkarte fehlte. Die sollte sich laut RTL noch in der Kamera befinden. Als ein Haftbefehl gegen den Rapper ausgeschrieben wurde, reichte dieser Beschwerde ein. Mit Erfolg.
Auf Instagram und Twitter zeigte Fler den Beschluss des Landgerichts: "Auf die Beschwerde des Beschuldigten wird festgestellt, dass der Haftbefehl des Amtsgerichts Tiergarten [...] rechtswidrig war." Somit steht fest, dass der Haftbefehl nicht hätte erfolgen dürfen.
Der Haftbefehl selbst musste relativ schnell wieder aufgehoben werden, weil es "Zweifel am dringenden Tatverdacht" gab. Als Fler am 10. März verhaftet wurde, war er keine sechs Stunden später wieder auf freiem Fuß.
(vdv)