Schwesta Ewa muss schon bald ins Gefängnis und ihre zweieinhalbjährige Haftstrafe antreten. Die Rapperin, die Anfang 2018 eine Tochter zur Welt brachte, kämpfte nach dem Urteil dafür, in ein Mutter-Kind-Gefängnis zu kommen. Doch der Antrag wurde abgelehnt.
Nun muss die unter anderem wegen Körperverletzung verurteilte Künstlerin ohne die kleine Aaliyah in den Knast. "Warum darf ich nicht in ein Mutter-Kind-Gefängnis? Sie ist der einzige Grund, wofür es sich zu kämpfen lohnt, zu leben lohnt", schreibt Schwesta Ewa nun in einem emotionalen Instagram-Posting.
In dem langen Beitrag beklagt sie, dass sie eigentlich die besten Voraussetzungen für eine solche Einrichtung hätte. Sie habe alles stehen und liegen gelassen, um sich nur auf ihre Tochter zu konzentrieren, so Schwesta Ewa weiter. "Ich habe eine super Sozialprognose und doch wird mein Säugling einfach von mir getrennt. In der wichtigsten Phase des Lebens, wo in den ersten 2 Jahren das Urvertrauen aufgebaut wird."
Doch auch den Behörden macht Schwesta Ewa Vorwürfe. Die Kritik: An ihr werde ein Exempel statuiert. Vor dem Haftantritt wolle sie "dieses Promi-Minus, das ich habe", nochmal auf Instagram erläutern.
Schwesta Ewa war schon 2017 zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, eine Revision wurde vom BGH im Februar 2019 abgeschmettert. Ihre Vergehen: 35-fache Körperverletzung, Steuerhinterziehung und sexuelle Verführung Minderjähriger.
Die Rapperin hatte "Prostitutionsreisen" gemeinsam mit anderen Frauen unternommen: Die Frauen gingen anschaffen, Schwesta Ewa organisierte alles – und schlug bei etlichen "Ausrastern" zu, die sie vor Gericht selbst zugab. Acht Monate war die Rapperin vor dem Urteil bereits in Untersuchungshaft gesessen.
(hau)