Gil Ofarim teilte am 5. Oktober ein Video auf Instagram, das vielfach geteilt werden sollte: Am Vorabend habe der Sänger versucht, ins Leipziger The Westin Hotel einzuchecken. Dabei sei er unter anderem durch einen Mitarbeiter an der Rezeption antisemitisch beleidigt worden. Eine Davidstern-Kette, die er auch im Social-Media-Clip zeigte, habe er zunächst abnehmen sollen, erst dann hätte er sein sein Zimmer beziehen dürfen. Ofarim erstattete gegen den besagten Mitarbeiter am 12. Oktober Strafanzeige, nachdem auch er eine Anzeige von der Person wegen Verleumdung bekommen hatte.
Das Hotel teilte zudem mit, den betreffenden Angestellten für die Zeit der Ermittlungen zu dem Fall zu beurlauben. Man habe außerdem betriebsinterne Nachforschungen angestellt und erwog nach deren Auswertung auch arbeits- und strafrechtliche Konsequenzen.
Zusätzliche Irritationen kamen auf, als die "Bild" das Überwachungskameravideo des besagten Abends aus der Hotellobby und dem Eingangsbereich veröffentlichte. Besagte Davidsternkette trug Ofarim darauf nicht sichtbar – er beteuerte unter anderem auf Anfrage von watson jedoch, die Kette stets zu tragen: "Ich bitte – bei allem Respekt – darum, in diesem Video aus oder vor dem Hotel den Zeitpunkt zu zeigen, an dem ich meine Kette aus der Tasche oder meinem Koffer gekramt und über den Kopf gezogen haben soll, bevor ich das Video gemacht habe." Diesen Moment könne man nicht finden, da es ihn nicht gebe.
Nun veröffentlichte die Hotelgesellschaft Geberstraße Betriebs GmbH, die das Westin Hotel betreibt, eine Presseerklärung, in der die Untersuchungsergebnisse der internen Ermittlungen öffentlich gemacht werden.
Unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe von Ofarim sei demnach eine "spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit einer unternehmensinternen Ermittlung und der Erstellung eines Gutachtens zu dem Vorfall beauftragt" worden. Die Ermittlung bestand in der Klärung der Fragen, was genau in der Lobby passiert war und ob konkrete Anhaltspunkte vorlägen, um strafrechtlich und/oder arbeitsrechtlich gegen den Mitarbeiter vorzugehen.
Dafür wurden laut der Mitteilung alle Gäste, die zu dem Zeitpunkt mit Ofarim in der Lobby warteten, kontaktiert und interviewt, außerdem der beschuldigte Mitarbeiter sowie Kollegen, die ebenfalls an der Rezeption am 4. Oktober beschäftigt gewesen sind. Auch Aussagen von Zeugen, die sich nur gegenüber der Ermittlungsbehörden der Staatsanwalt äußern wollten, wurden der Rechtsanwaltskanzlei übermittelt. Und schließlich seien auch die teilweise veröffentlichten Videoaufnahmen ausgewertet und "auf etwaige Manipulation hin untersucht" worden.
Insgesamt umfasse das rechtsanwaltliche Gutachten 118 Seiten, es wurde am 18. Oktober der Unternehmensleitung vorgestellt. In der Pressemitteilung heißt es zu den Ergebnissen schließlich:
Das bedeutet also: Der beschuldigte Mitarbeiter wird durch die interne Ermittlung entlastet und darf eigentlich wieder seiner Arbeit im Westin nachgehen. Allerdings habe der Beschäftigte nach wie vor mit "massiven Anfeindungen" zu kämpfen. Deswegen werde er "aus Fürsorgegesichtspunkten" zunächst seinen Aufgaben "nicht wieder vollumfänglich" nachkommen.
Die Erkenntnisse, die durch die interne Ermittlung gewonnen wurden, werden nun auf Bitte der Staatsanwaltschaft mit den entsprechenden Ermittlungsbehörden geteilt. Weitergehende Erkenntnisse, die in dem Gutachten enthalten sein könnten, sollen zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht veröffentlicht werden: "Zum Schutz der behördlichen Untersuchung und zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligter", wie es in der Mitteilung schließlich zur Begründung heißt.
Gil Ofarim hat sich hierzu noch nicht geäußert – die betriebsinterne Ermittlung fand unabhängig von den getätigten Anzeigen des Künstlers und des Mitarbeiters gegen ihn statt.
(cfl)