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Gil Ofarim: Wende im Prozess um Davidstern-Eklat

ARCHIV - 23.01.2020, Bayern, M
Im Oktober 2021 begann der Antisemitismus-Eklat um den Sänger Gil Ofarim.Bild: dpa / Tobias Hase
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Gil Ofarim: Wende im Prozess um Davidstern-Eklat

18.10.2022, 19:4818.10.2022, 19:48
Helen Kleinschmidt
Helen Kleinschmidt

Vor rund einem Jahr begann der Antisemitismus-Eklat um den Sänger Gil Ofarim. Auslöser war ein Video, in dem er einen Hotelmitarbeiter in Leipzig des Judenhasses beschuldigte.

Ofarim war der Ansicht, dieser habe den Künstler nicht einchecken lassen, da er eine Davidstern-Kette trug und diese davor hätte abnehmen sollen. Daraufhin solidarisierten sich seine Fans mit ihm und trafen sich zum Protest vor dem betroffenen Hotel.

Der Fall nahm allerdings eine überraschende Wendung, als der Hotelmitarbeiter die Erzählungen von Ofarim dementierte. Mit Überprüfung der Überwachungskameras des Hotels, zeigte sich, dass der 40-Jährige wohl gar keine Kette mit Davidstern getragen hatte – zumindest war diese nicht zu erkennen.

Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Leipzig habe sich der Vorfall im Hotel also anders zugetragen, als Ofarim es in seinem Video geschildert hatte. Der Angestellte zeigte den Sänger außerdem aufgrund von Verleumdung an.

Gil Ofarim im Konzert - Alles auf Hoffnung - Gil Ofarim, Saenger auf Tour und praesentiert in einem Konzert vor vielen Fans sein neues Musikalbum - Alles auf Hoffnung - im Frannz Club in Berlin am 08. ...
Gil Ofarim ist mit seinem neuen Album "Alles auf Hoffnung" wieder auf Tour.Bild: IMAGO / Photopress Müller

Prozess wird um mindestens sechs Monate verschoben

Nun war eigentlich geplant gewesen, dass der Prozess gegen den Musiker bereits am kommenden Montag, dem 24. Oktober, beginnen sollte. Das Landgericht Leipzig hat die Termine zur Hauptverhandlung jetzt aber aufgehoben und um mindestens ein halbes Jahr verschoben, da die zuständige sechste Strafkammer momentan mit Haftsachen ausgelastet sei.

Zuletzt hatten Ofarims Verteidiger einen Richter am Landgericht Leipzig als befangen abgelehnt. Das Gericht hat, genauso wie das Oberlandesgericht Dresden, die Anträge zurückgewiesen, da sie unbegründet seien. Die Verteidiger ließen aber nicht davon ab und sollen weiter versucht haben, den Beginn der Verhandlungen nach hinten zu schieben.

Sie warfen dem Gericht außerdem vor, Ofarim würde aufgrund seines Promi-Status schlechter behandelt als durchschnittliche Angeklagte. Dem möchte das Gericht nun entgegenwirken.

Zeit soll anderweitig genutzt werden

Bis zum Prozessbeginn soll zudem über eine weitere Anklageerhebung gegen den Künstler entschieden werden. Dabei geht es um falsche eidesstattliche Versicherung sowie Betrug und versuchten Betrug.

Außerdem soll die Zeit genutzt werden, um möglicherweise einen Täter-Opfer-Ausgleich und somit eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Der Vertreter des Hotelmitarbeiters stellte laut Angaben des Gerichts einen sogenannten Adhäsionsantrag. Das bedeutet, dass aus dem strafrechtlichen Prozess ein zivilrechtlicher abgeleitet werden kann. Konkret geht es also um Entschädigungen für den Hotelmitarbeiter.

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