Aktuell läuft die 19. Staffel der Castingshow "DSDS" auf RTL mit einer großen Neuerung: Nach 18 Jahren wurde Dieter Bohlen als Chef-Juror abgesägt und durch Schlager-Liebling Florian Silbereisen ersetzt. Diese Entscheidung begründete der Sender vergangenes Jahr damit, dass man die Sendung familienfreundlicher gestalten wolle.
Auch bei den Kandidaten möchte RTL sicherstellen, dass sie zum neuen Image der Castingshow passen. Um keine Überraschung zu erleben, lässt RTL die Nachwuchstalente einen knallharten Vertrag unterschreiben, über den nun Details durchgesickert sein sollen. Bei Verstoß drohen den angehenden Sängern saftige Geldstrafen, auch mit einem Rausschmiss müssen die Teilnehmer rechnen.
Der "DSDS"-Vertrag, den alle Beteiligten mit "Ufa Show & Factual" abschließen, soll "Bild" vorliegen – in ihrer Online-Ausgabe veröffentlichte die Zeitung Auszüge aus dem Schriftstück. So soll es in dem Vertrag unter anderem eine "Lügen-Klausel" geben, heißt: Macht der Kandidat "unrichtige" oder "irreführende" Angaben zu seiner Person, kann er jederzeit von der Produktion ausgeschlossen werden.
Außerdem müssen die Teilnehmer versichern, dass gegen sie kein Verfahren läuft oder sie verurteilt worden sind. Dieser Punkt führte in dieser Staffel bereits zu einem Rausschmiss.
In der fünften Folge war der 29-jährige Rapper Mechito beim Casting zu sehen. Mit seinem eigenen Rap-Titel "Heimat" überzeugte er im Sommer das Juroren-Trio und ergatterte ein Ticket für den Auslands-Recall. Doch im Nachhinein kam heraus: Mechito hat verheimlicht, dass er aufgrund schwerer Körperverletzung auf Bewährung ist. Als Konsequenz wurde er von den Live-Shows disqualifiziert, zum Zeitpunkt der Enthüllung war der Auslands-Recall bereits abgedreht.
Die "DSDS"-Teilnehmer müssen aber noch mehr Sachen beachten. Ihnen soll es verboten sein, während ihrer Teilnahme bei "Deutschland sucht den Superstar" Cover- oder eigene Songs zu veröffentlichen. Dieses Verbot gilt bis einen Monat nach dem Finale. Bei Nichteinhaltung droht laut "Bild "eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 100 Euro.
Neben der "Lügen-Klausel" soll es auch eine "0-Euro-Klausel" geben: Diese stellt klar, dass die Nachwuchssänger keine Reisekosten erstattet bekommen und auch nicht entlohnt werden. Erst beim Recall gibt es eine Erstattung: Ab diesem Zeitpunkt soll RTL 75 Euro pro Nacht erstatten und Lunch-Pakete zur Verfügung stellen. Außerdem verdient man bei "DSDS" auch zunächst nichts, denn alle Kandidaten müssen sämtliche Urheber- und Vergütungsrechte an die Produktion abtreten.
Auch das Privatleben der "DSDS"-Sänger soll durch den Vertrag geregelt sein. Wer während seiner Teilnahme einen Urlaub oder eine andere Reise plant, muss es mit dem Management absprechen. Der Grund: Man muss für die Produktion uneingeschränkt zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang sind außerdem Sportarten wie unter anderem Skifahren verboten, da die Verletzungsgefahr zu hoch ist.
Und was passiert, wenn man doch krankheitsbedingt ausfällt? In diesem Fall hat das Management das Recht, einen "Arzt seines Vertrauens" hinzuzuziehen, wie aus dem Vertrag zitiert wird, "um sich sein eigenes Bild zu machen". Wer sich nicht an die Regeln hält, dem wird eine Vertragsstrafe ab 500 Euro aufgedrückt.
(swi)