Am Freitag hat es den zweiten Anlauf des Prozesses gegen Rapper Fler gegeben. Patrick Losensky, wie er bürgerlich heißt, muss sich wegen verschiedener mutmaßlicher Straftaten vor dem Berliner Landgericht verantworten. Ihm werden unter anderem Beleidigung, Fahren ohne Führerschein, Sachbeschädigung, verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen und Nötigung zur Last gelegt.
Am 4. November vergangenen Jahres startete der Prozess bereits. Doch schon am zweiten Verhandlungstag tauchte Fler nicht auf. Seine Verteidiger legten daraufhin ein ärztliches Attest vor, das bescheinigte, dass er nicht verhandlungsfähig sei. Auch nach drei Wochen ging es nicht weiter, sodass das Verfahren nun wieder neu aufgerollt werden muss. Der Rapper schwieg vor Gericht.
Zunächst wurden von der Staatsanwältin laut der Deutschen Presse-Agentur zu Verhandlungsbeginn die insgesamt acht Anklagen verlesen. Einer der Verteidiger habe daraufhin erklärt, Fler werde überzogen mit aus dem Zusammenhang gerissenen und an den Haaren herbeigezogenen Vorwürfen. Die Anschuldigungen wegen Beleidigung müssten im Kontext gesehen werden, das heißt, es müsse beachtet werden, wer sich äußere.
Es würde sich bei den Vorhaltungen wegen Beleidigung um Vergehen aus dem Bagatellbereich handeln. Beleidigungen im Rapper-Milieu seien üblich und von der künstlerischen Freiheit gedeckt. Aus diesem Grund regte der Verteidiger nun an, das Verfahren auf wesentliche Vorwürfe zu beschränken. Der Rapper sagte bei dem Prozesstag nicht aus.
Auch Bushido spielt bei dem Prozess eine Rolle. Fler soll den Künstler auf einem Videoportal im März 2020 als "Bastard" und "ekligen Hund" beleidigt haben. Auch schoss er scharf mit verbalen Attacken gegen Anna-Maria Ferchichi. Die Verhandlung ist auf vier weitere Prozesstage angesetzt. Das Urteil soll voraussichtlich Mitte Februar erfolgen.
(iger)