
Jérôme Boateng muss nun eine Geldstrafe zahlen.Bild: dpa / Peter Kneffel
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10.09.2021, 08:0510.09.2021, 08:05
Das Amtsgericht München hat den Fußballer Jérôme Boateng am Donnerstag zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1,8 Millionen Euro wegen Körperverletzung verurteilt. Er wurde für schuldig befunden, seine frühere Lebensgefährtin geschlagen zu haben. Der 33-Jährige hatte den Vorwurf bestritten, doch die Nebenklägerin bekam am Ende Recht, wie unter anderem die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet.
Die verhängte Geldstrafe setzt sich aus 60 Tagessätzen zu je 30.000 Euro zusammen – damit entschied sich das Gericht für den höchstmöglichen Tagessatz, orientiert an Boatengs Einkommen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Boateng verliert vor Gericht
Der Vorfall, der zur Debatte stand, soll sich 2018 während eines Karibik-Urlaubs zugetragen haben. Die Staatsanwaltschaft warf dem Fußballer in der Anklage vor, seine Ex-Freundin geschlagen, geboxt, ihr in den Kopf gebissen und sie auf den Boden geschleudert zu haben. Beleidigungen sollen dabei ebenfalls gefallen sein. Unterm Strich beantragte die Staatsanwaltschaft dafür eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren sowie eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro.

Jérôme Boateng musste sich am Donnerstag vor Gericht behaupten.Bild: dpa / Peter Kneffel
Das Gericht sprach Boateng letztlich wegen eines Faustschlags in das Gesicht seiner ehemaligen Partnerin schuldig. Dabei hatte ein Sachverständiger die Ausführungen der Frau mit seiner Aussage unterstützt: "Die Befunde, die hier dokumentiert wurden, lassen sich weitgehend übereinstimmend mit der Hergangsschilderung der Nebenklägerin in Einklang bringen", gab der Mediziner an.
Jérôme Boateng schildet seine Sicht
Boateng wies die Anschuldigungen bei Gericht von sich. Er meinte, seine einstige Lebensgefährtin sei aggressiv und beleidigend geworden. Während des Streits habe er sie von sich wegschieben wollen, doch sie sei gestürzt. Bis dahin sei der Urlaub sogar "sehr schön" und "friedlich" verlaufen. Das Urteil nahm er äußerlich gelassen hin, sein Verteidiger hatte Freispruch beantragt.
Staatsanwältin Stefanie Eckert beschrieb Boatengs Ex-Freundin am Donnerstag als "Opfer häuslicher Gewalt", jedoch sei auch der Star-Kicker ein "Opfer ihrer gemeinsamen toxischen Beziehung".
Indes bleibt Boateng mit den verhängten 60 Tagessätzen noch unter der Vorstrafengrenze. Erst bei der Verurteilung zu einer Geldstrafe ab 90 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft.
(ju)
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