Man könnte meinen, ist man 18 Monate mit dem Enkel der Queen verheiratet, darf man sich auch eine britische Staatsbürgerin nennen. Darf man nicht! Ein Freund von Herzogin Meghan plauderte gegenüber der "Mail Online" aus, dass sie die britische Staatsbürgerschaft noch immer nicht besitzt. Der Insider berichtete, dass selbst die Ehefrau von Prinz Harry erst einmal durch die bürokratischen Mühlen muss.
Denn: Die gebürtige US-Amerikanerin lebt nämlich erst seit zwei Jahren in Großbritannien. Die Voraussetzung, um nur den Antrag stellen zu können: Sie muss mindestens drei Jahre im Land gelebt haben.
Damit bleibt Meghan vorerst "nur" amerikanische Staatsbürgerin. Sie kann sich ab 2020 um die britische Staatsbürgerschaft bewerben.
Bereits nach der Verlobung mit Prinz Harry sagte ein Sekretär der königlichen Stiftung, dass Meghan "jederzeit einwanderungskonform seie". Aber die ganze Prozedur würde einige Jahre in Anspruch nehmen. Meghan braucht sich also keine Sorgen zu machen, sondern abwarten und Tee trinken (kann man in England wohl ganz gut).
Nach der Bewerbung muss sie dann den "Life in the UK Test" ablegen. In dem Einbürgerungstest muss man innerhalb von 45 Minuten 24 Multiple-Choice-Fragen über Großbritannien beantworten. Das bekommt Meghan sicher hin.
Ihr Sohn Archie, den sie mit Prinz Harry hat, hat dagegen die Qual der Wahl. Er ist britischer Staatsbürger, da er in England geboren ist. Der Kleine darf sich aber auch um eine amerikanische Staatsbürgerschaft bewerben.
(joey)