Netflix steht in Deutschland vor einem juristischen Dämpfer mit Signalwirkung: Eine umstrittene Praxis zur Preiserhöhung wurde vom Landgericht Köln gestoppt.
Ein Nutzer hatte geklagt. Nun bekommt er nicht nur Geld zurück, sondern könnte mit seinem Fall Millionen weiteren Kund:innen den Weg ebnen. Das Gericht hat entschieden: Streaminganbieter dürfen ihre Preise nicht heimlich oder einseitig erhöhen.
Das Landgericht Köln hat in einem bemerkenswerten Urteil mehreren Preiserhöhungen von Netflix aus den Jahren 2017, 2019 und 2022 die rechtliche Grundlage entzogen.
Wie die Kanzlei WBS.Legal offiziell mitteilt, wurde Netflix zur Rückzahlung überhöhter Beiträge an ihren Mandanten verpflichtet. Besonders brisant: Das Urteil könnte auch für viele andere von Bedeutung sein.
Netflix hatte in der Vergangenheit Preiserhöhungen direkt über Pop-up-Fenster in der App angekündigt – mit einem Button zur Zustimmung oder der Option, das Abo zu downgraden.
Ohne Auswahl war die Nutzung nicht mehr möglich. Doch genau hier sah das Gericht ein Problem: Es fehle eine klare Vertragsänderung.
Nutzer:innen hätten die Pop-ups nicht als Angebot, sondern als Mitteilung einer bereits beschlossenen Änderung verstanden. Eine echte Zustimmung sei so nicht möglich gewesen.
Das Gericht urteilte: Eine Klausel, die es dem Anbieter erlaubt, Preise einseitig anzupassen, ohne auch eine Senkungspflicht bei sinkenden Kosten vorzusehen, sei unangemessen im Sinne des § 307 BGB.
Das eingeräumte Kündigungsrecht reiche nicht aus, um diese Schieflage auszugleichen. Die entsprechende Klausel in Ziffer 3.5 der Netflix-AGB sei daher unwirksam.
Das LG Köln folgte dabei der Argumentation des Kammergerichts Berlin und stützte sich zusätzlich auf aktuelle Beschlüsse des Bundesgerichtshofs aus dem Januar und Februar 2025.
Die Rückzahlungspflicht von Netflix umfasst laut Urteil rund 200 Euro. Forderungen aus 2017 und 2018 seien jedoch verjährt. Die Entscheidung betrifft die Hauptleistungspflicht – also die Zahlung – und unterscheidet sich damit klar von Urteilen zu kostenlosen Online-Diensten.
Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Laut Anwalt Christian Solmecke ist klar: "Die Zeit stillschweigender Preisänderungen ist vorbei." Millionen Kund:innen könnten nun prüfen lassen, ob auch ihnen Rückzahlungen zustehen.