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"Lanz": Karl Lauterbach für Streichung von Paragraph 219a

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Karl Lauterbach bezog klare Position zum Thema Werbeverbot für Abtreibungen. Bild: screenshot zdf
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"Markus Lanz": Karl Lauterbach für Streichung von Paragraph 219a

26.05.2022, 08:1526.05.2022, 08:17
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2019 erlebte das Werbeverbot für Abtreibungen eine Reform, nun ist erneut eine Debatte um die Abschaffung des Paragraphen 219a im Grundgesetz entbrannt. Die Frage, ob es Ärztinnen und Ärzten erlaubt sein sollte, öffentlich, seriös und ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren war auch Thema bei "Markus Lanz".

Gynäkologin Dr. Alicia Baier argumentierte leidenschaftlich für die Streichung des Paragraphen und nannte die letzte Reform einen "faulen Kompromiss". Und auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach bezog in der Debatte klare Stellung.

Das waren die Gäste bei „Markus Lanz“ am 25. Mai:

  • Karl Lauterbach (SPD), Politiker
  • Mariam Lau, Journalistin
  • Dr. Alicia Baier, Gynäkologin
  • Ulrike Scharf (CSU), Politikerin

Dr. Alicia Bauer: "fauler Kompromiss"

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Bild: screenshot zdf

"Warum sollten wir sachliche, korrekte Informationen durch Expert:innen, die, die am besten Bescheid wissen, warum sollten wir das kriminalisieren?", fragte zur Beginn der Diskussion Gynäkologin Dr. Alicia Baier. Aus ihrer Sicht gibt es keine sinnvolle Antwort auf diese Frage, die damit eine rhetorische war.

Baier stritt an diesem Abend aus Sicht einer Ärztin, die selbst Abtreibungen durchführt und bereits einmal für die Information über die Methoden eines Schwangerschaftsabbruchs in einem Interview angezeigt wurde. Die Reform des Paragraphen 219a aus dem Jahr 2019 nannte sie einen "faulen Kompromiss".

Das Werbeverbot erlaubt es Ärztinnen und Ärzten lediglich anzukündigen, dass sie Abbrüche durchführen, jedoch nicht zu informieren mit welcher Methode oder bis zu welcher Woche. Zusätzlich ist es den Ärzten seit der Reform erlaubt, sich als Durchführende von Abtreibungen auf einer Liste der Bundesärztekammer öffentlich führen zu lassen.

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CSU-Politikerin Ulrike Scharf (links) und Gynäkologin Alicia Baier.Bild: screenshot zdf

Einschränkung der Rechte von Schwangeren

Beides entpuppte sich als nicht wirksam. Laut Baier führe der Paragraph kriminalisiere der Paragraph Ärzte weiterhin und sorge aufgrund von Angst vor gesellschaftlicher Stigmatisierung dazu, dass die Versorgungslage in Deutschland immer schlechter werde.

Kurzum: In manchen Regionen in Deutschland gibt es kaum noch Gynäkologinnen und Gynäkologen, die überhaupt noch Abbrüche durchführen. Laut Liste der Bundesärztekammer gebe es, erklärte Markus Lanz, nur 339 Einträge, in München gerade einmal vier und in Hamburg vierzig.

"Das aktuelle Schutzkonzept für den Embryo gilt nur, wenn die Grundrechte von Schwangeren massiv eingeschränkt werden", so Baier.

Erstens gelte der Schwangerschaftsabbruch noch immer als Straftatbestand, zweitens müssten Schwangere eine Zwangsberatung absolvieren und eine dreitägige Pflichtwartezeit abwarten, deren Wirksamkeit keinerlei wissenschaftliche Evidenz besitze. Für Frauen bedeute das eine unglaubliche Belastung, Stress, eine Demütigung sowie einen extremen Aufwand.

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Ulrike Scharf (CSU) berief sich in ihrer Argumentation auf das Grundgesetz.Bild: screenshot zdf

Ulrike Scharf nennt Gesetz "austariertes System"

CSU-Politikerin Ulrike Scharf teilte die Meinung der Gynäkologin nicht. Traditionsgeleitet argumentierte sie aus historischer Perspektive, empfahl ihrer Sitznachbarin kühl einen Blick in die Geschichte und auf historische Urteile des Bundesverfassungsgerichtes.

Den Paragraphen 219a und seine Reform nannte sie ein "austariertes System", das Rechtssicherheit schaffe und das Lebensrecht des Kindes sowie die Selbstbestimmung der Mutter ausbalanciere.

Dass medizinisch zunächst von einem Embryo, ab Monat drei von Fötus und erst ab der Geburt von einem Kind und vorher auch eher von Schwangeren denn von Müttern gesprochen wird, ignorierte Scharf und berief sich auf den "Schutz des Lebens", der laut Grundgesetz mit der Befruchtung beginne.

Die bayerische Gesundheitsministerin kritisierte, in der Sendung werde zu "leichtfertig" über Schwangerschaftsabbrüche geredet. Es sei gerade die Beratung, die Schwangere vor einer Abtreibung benötigen würden.

Karl Lauterbach für Streichung von 219a

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Karl Lauterbach (SPD) will im Bundestag für die Abschaffung von Paragraph 219a stimmen. Bild: screenshot zdf

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach schloss sich der Haltung seiner Kollegin in der Frage um den Paragraphen 219a an. Er war vor wenigen Jahren selbst Teil des Reformprozesses, nannte den Kompromiss nun jedoch "falsch".

"Ich kann nur sagen, der Kompromiss hat nicht funktioniert. Die Kollegin hat vollkommen recht."
Karl Lauterbach

Der Eingriff müsse wie jeder andere medizinische Eingriff behandelt und entstigmatisiert werden. Es sei eine "Unverschämtheit", dass Ärzte angezeigt werden könnten, weil sie legitime Eingriffe durchführen würden. Bei einer Abstimmung, auch das gab der SPD-Politiker offen zu, will er für die Abschaffung des Paragraphen sprechen.

Bezüglich der erweiterten Debatte um eine Reform von §218 zeigte sich Lauterbach zuversichtlich, als er verkündete: "Es wird irgendwann auch zu diesen Fragen auch neue Lösungen geben."

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