Mit dem autobiografischen Spielfilm "Der Junge muss an die frische Luft" hat Entertainer Hape Kerkeling einen echten Hit gelandet. Der Film konnte Kritiker:innen und das Publikum gleichermaßen überzeugen und genießt auch fünf Jahre nach seinem Erscheinen einen guten Ruf.
Kein Wunder also, dass bei der TV-Übertragung am Freitagabend in der ARD rund 3,8 Millionen Menschen eingeschaltet haben. In den Tagen zwischen den Jahren finden viele Menschen die Entspannung, die sie im hektischen Alltag oft vermissen. Was gebe es da passenderes, als einen schönen Filmabend?
Allerdings erlebten einige Zuschauer:innen am Freitag eine böse Überraschung – und der Sender bekam den Ärger der Menschen direkt zu spüren.
Denn im linearen Fernsehen lief der Film zur Primetime um 20.15 Uhr bis 21.50 Uhr zwar ohne Probleme. Allerdings waren alle die, die "Der Junge muss an die frische Luft" im ARD-Livestream sehen wollten, aufgeschmissen: Sie sahen lediglich 95 Minuten Standbild mit dem Hinweis "Diese Sendung steht Ihnen aus rechtlichen Gründen leider nicht zur Verfügung".
Auf die Abenteuer von Klein-Hape, gespielt von Julius Weckauf, mussten sie also verzichten. Ein User von X (ehemals Twitter) hat von dem ARD-Hinweis einen Screenshot erstellt. Wütend schreibt er dazu: "Und dafür hab ich mich vom Jobcenter von den Rundfunkgebühren befreien lassen? Boah, ey, das Erste!!!11!!"
Der Sender hat sich inzwischen in einem Kommentar unter der Programmankündigung bei Facebook geäußert. "Zu diesem Film kann aus rechtlichen Gründen leider weder Livestream noch ein Video-on-demand angeboten werden", heißt es da. Prompt gab es ordentlich Gegenwind.
"So etwas ist einfach unverschämt", schreibt ein User. Ein anderer findet: "Unfassbar! Wer hat schon noch ein TV-Gerät. Kauft doch die vollen Rechte … oder sendet gar nix."
Fragen wirft auch die Tatsache auf, dass das Web-Blocking wohl nicht einheitlich funktioniert hat. Laut "digitalfernsehen.de" konnte man den Film auf www.tv.de ganz normal anschauen, nur in der ARD-Mediathek nicht. Immerhin waren Netflix-Abonnentinnen im Vorteil: Für die zahlende Kundschaft war der Film zumindest hier einsehbar.
Bei der TV-Übertragung am Freitagabend landete "Der Junge muss an die frische Luft" bei den Einschaltquoten nur auf dem zweiten Platz. Die 3,79 Millionen Menschen, die den Film sehen wollten, machten 14,8 Prozent Marktanteil aus. Die ZDF-Krimi-Reihe "Die Chefin" hat wiederum den Quotensieg eingefahren. 6,02 Millionen (23,5 Prozent Marktanteil) verfolgten zur besten Sendezeit die Ermittlungen von Vera Lanz (Katharina Böhm) um den Mord an einem Schreinermeister.