Während von allen Straftaten in Deutschland im vergangenen Jahr gerade einmal 57 Prozent durch die Polizei aufgeklärt werden konnten, sind es bei Mordfällen laut Kriminalstatistik sogar mehr als 90 Prozent. Nichtsdestotrotz benötigt die zuständige Mordkommission oft Jahre, um Täter:innen zu identifizieren.
Auch nach Jahren der stillstehenden Ermittlungen kann ein Fall wieder aufgenommen werden, da Mord als Tatbestand in Deutschland nicht verjährt. So jetzt auch ein ungelöster Fall aus dem Jahr 1986. Dieser wird in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY ungelöst" ausgestrahlt und soll den Ermittelnden neue Erkenntnisse bringen.
Konkret geht es um den Mord an der damals 21-jährigen Ramona Müsebeck, die nach einem Diskobesuch allein mit dem Fahrrad nach Hause gefahren war. Am nächsten Morgen hatte ein Ehepaar ihre Leiche in einem Gebüsch neben der Straße entdeckt.
Damaligen Zeug:innen zufolge verließ Ramona Müsebeck zunächst gemeinsam mit Freund:innen die Party in Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern, fuhr dann aber ohne Kommentar allein nach Hause in Richtung Spandowerhagen. Später hatten Bekannte das Fahrrad des Opfers offenbar mit einem roten Herrenrad zusammen am Straßenrand liegen sehen, waren aber weitergefahren.
Im Zuge der Ermittlungen wurden bereits vor knapp vierzig Jahren hunderte Tatverdächtige sowie zahlreichen Zeug:innen befragt. Die Beamt:innen gehen zum aktuellen Zeitpunkt davon aus, dass Opfer und Täter sich kannten.
Im Zuge der Ermittlungen bittet die zuständige Kriminalpolizei um Mithilfe und hat für sachdienliche Hinweise eine Belohnung von 2500 Euro veranschlagt. Auch bereits befragte Personen sowie Mitarbeitende der für die Untersuchung der Spuren zuständigen Labore werden erneut um Informationen gebeten. Gesucht wird vor allem nach einem jungen Radfahrer aus Müsebecks Freundeskreis, der bisher keine Zeugenaussage geleistet hat.
Bisher sind bereits einige äußerliche Merkmale des Täters anhand von Spuren an der Leiche bekannt: Demnach soll der Unbekannte Schuhgröße 43/44 haben und zum Zeitpunkt des Mordes mit einer Jeansjacke oder -hose bekleidet gewesen sein.
Wichtig ist im Zuge der Ermittlungen wohl auch, ob die Hinweise den Verdacht auf Totschlag anstatt des Verdachts auf Mord erhärten. In diesem Fall würde der Cold Case von Ramona Müsebeck verjähren – bei Totschlagdelikten liegt die Frist nämlich bei dreißig Jahren.
Entsprechend bleibt abzuwarten, ob die Aufnahme in die Sendung von "Aktenzeichen XY" am kommenden Mittwoch eine Aufklärung oder eine vollständige Einstellung der Ermittlungen im Fall Müsebeck bringt. Von insgesamt 1615 Tötungsdelikten bis März konnten mithilfe der Sendung 664 Fälle gelöst werden.