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Bushido-Prozess: Zeuge vor Gericht über Rapper – "Ist nie besonders emotional"

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Bushido sagte selbst an über 25 Verhandlungstagen aus.Bild: imago images/Olaf Wagner
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Bushido-Prozess: Zeuge vor Gericht über den Rapper – "Er ist nie besonders emotional"

10.10.2022, 18:0614.10.2022, 17:43
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Der Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder fand am Montag zum 83. Mal statt. Zuletzt erschienen drei Zeugen vor Gericht, um ihre Aussage zu tätigen. Dabei ging es um eine Hausdurchsuchung, die im November 2018 auf dem Grundstück in Kleinmachnow stattfand. Anlass dafür sei ein Verfahren wegen räuberischer Erpressung gewesen, dazu sei aber laut dem dritten Zeugen nichts gefunden worden. Sichergestellt werden konnten Wachstumshormone, ein Dolch und Knallkörper aus Polen.

Bei der Anhörung erfolgte schnell Ernüchterung, denn die Zeugen konnten sich an die Durchführung vor rund vier Jahren kaum erinnern. Auf der Zeugenliste steht übrigens auch noch Veysel K., der im März 2021 in die Türkei abgeschoben wurde. Er war zumindest zeitweise am 18. Januar 2018 anwesend und könnte weitere Hinweise zu den Vorwürfen geben. Doch auch dieses Mal wurde er nicht angehört. Stattdessen ging es mit drei anderen Zeugenaussagen weiter.

Darum geht es im Prozess
Laut Anklage soll es zu Straftaten gekommen sein, nachdem Bushido 2017 die geschäftlichen Beziehungen auflösen wollte. Abou-Chaker habe dies nicht akzeptieren wollen und von Bushido eine Millionenzahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert, heißt es in der Anklageschrift. Der Rapper sei bedroht, beschimpft, eingesperrt und verletzt worden. Die Brüder im Alter von 39, 42 und 49 Jahren sind als Gehilfen oder Mittäter angeklagt.

DJ Gan-G stellt sich jetzt den Fragen

Der Vorsitzende Richter Martin Mrosk sagte zu Beginn: "Es wird die Zeugenvernehmung vom 65. Verhandlungstag fortgesetzt." Im März erschien DJ Gan-G, der Bushido einst auf seinen Tourneen begleitete und sich mit einer eigenen Veranstaltungsagentur selbstständig machte, bereits vor Gericht. Damals wollte er so gut wie nichts sagen und berief sich auf den Paragrafen 55, der für das Auskunftsverweigerungsrecht steht. Somit wollte er nicht auf Fragen antworten, die ihn selbst wegen eines Steuerverfahrens belasten könnten.

Der Richter und Oberstaatsanwältin Petra Leister konnten diese Begründung allerdings nicht nachvollziehen. Sie machten deutlich, dass die Fragen den Paragrafen 55 nicht umfassen würden. Jetzt beim zweiten Anlauf stellte sich Gan-G den Fragen – mal mit mehr und weniger Auskunftsfreude. Der Richter betonte vor der Aussage: "Die Kammer hat entschieden, dass Sie die Fragen beantworten müssen."

Zunächst wollte Richter Martin Mrosk von ihm wissen, ob er Bushido einen Mercedes ausgeliehen habe. Gan-G erklärte, dass dies keine Leihgabe gewesen sei, sondern vielmehr eine Bezahlung von der Tour, womit abgerechnet worden wäre. Später hätte er das Fahrzeug wiederbekommen, als der Rapper ihn verkaufen wollte. Mit diesem Fahrzeug soll damals der Rapper zum Treffen am 18. Januar gefahren sein. Bushido gab in einer seiner Zeugenaussagen an, dass das Treffen rund viereinhalb Stunden gedauert habe und nicht wie auf der Tonbandaufnahme gezeigt nur rund zwei Stunden. Anhand der GPS-Daten des Autos könnte folglich belegt werden, wie lange er dort parkte, doch mittlerweile ist er nicht mehr im Besitz des Fahrzeuges.

Die zweite Frage des Richters richtete sich danach, aus welchem Grund Kay One das Label verlassen habe. Die Antwort des 41-Jährigen lautete: "Das kann ich Ihnen nicht sagen, zu der Zeit war ich noch nicht lange da." Im März verweigerte Gan-G noch die Antwort. "Etwas nicht zu wissen, belastet Sie nicht. Warum haben Sie das damals nicht gesagt? Es drängt sich die Vermutung auf, Sie wissen mehr, als Sie sagen", betonte Mrosk.

Gan-G erklärte daraufhin: "Ich bin damals neu dazugekommen. Da war das Verhältnis noch nicht tief, ich habe die Clubshows gemacht. Es kam dann zum Bruch zwischen ihnen, das habe ich von Arafat mitbekommen. Ich dachte an Meinungsverschiedenheiten, es ist nichts Außergewöhnliches, dass ein Künstler geht." Schließlich sei Kay One "in einer Nacht-und-Nebel-Aktion" gegangen. Oberstaatsanwältin Leister meinte im Anschluss, dass es für ihn nicht ganz unwichtig gewesen wäre, wenn Kay One das Label verlässt, da er Club-Shows für ihn gemacht habe. Gan-G betonte allerdings: "Da ging es nicht um hohe Gagen."

Zeuge berichtet von Gespräch mit Bushido

Auf die Frage, ob er gehört habe, dass es Unstimmigkeiten beim Vertrag zwischen Kay One und Arafat gegeben habe, meinte der Zeuge: "Ja, dass er raus wollte." Von körperlichen Auseinandersetzungen habe er aber nichts mitbekommen. Der Richter wollte nun wissen, ob Bushido ihm von den Vorkommnissen am 18. Januar erzählt habe. Gan-G sagte daraufhin: "Er meinte, dass es ein Treffen in der Puderstraße gab, dass sie hinter verschlossenen Türen zusammensaßen." Weiter schilderte er, welchen Eindruck er von ihm gehabt habe: "Ich hatte da nur ein Mal im Monat mit Bushido Kontakt. Er meinte, dass es Theater gegeben hätte." Der Rapper habe sich allerdings ihm gegenüber nicht im Detail geöffnet.

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Der Rapper ist hier beim Abou-Chaker-Prozess zu sehen.Bild: imago images/Olaf Wagner

Der Richter hielt Gan-G seine Vernehmung von Mai 2019 vor. "Sie sollen gesagt haben: 'Ich glaube, dass er eine Ohrfeige bekommen hat'", so Mrosk. Gan-G erklärte: "Er hat mir von dem Treffen beiläufig berichtet." Auch die Oberstaatsanwältin hielt ihm den Satz vor und betonte: "Das ist etwas Außergewöhnliches." Der 41-Jährige erklärte: "Er hat es nicht im Detail gesagt. Ich war nicht seine Vertrauensperson, der er solche Sachen erzählt. Er ist nie besonders emotional, er hatte eine normale Tonlage, wie er immer spricht."

Gan-G betonte, dass er damals nur das wiedergegeben habe, was Bushido ihm zu dem Treffen sagte. "Ich habe auch bei der Polizei gesagt, mehr weiß ich nicht." Als Leister nachhakte, ob es einen Sachverhalt gebe, womit Bushido zur Polizei gehen könne, meinte er: "Das weiß ich nicht. Ich habe es nur wiedergegeben."

Leister fügte hinzu: "'Nicht sehr glücklich', sagten Sie damals, soll er gewirkt haben." "Dass er nicht lacht, ist klar", sagte der Zeuge. Als Leister fragte, ob er noch wüsste, wann die Gespräche zwischen den beiden stattgefunden haben und er damals in seiner Aussage Februar, März, April 2018 angegeben habe, meinte er jetzt: "Das kann hinkommen."

Schließlich kamen sie darauf zu sprechen, dass Gan-G in seiner Vernehmung von Rollenverteilungen gesprochen habe, wenn es um Geschäftliches ging. Der Richter fragte: "Ist der eine der Böse und der andere der Gute?" Er sagte: "Arafat hat meist das Gespräch geführt, hatte die führende Rolle. Wenn man sich über was beschwert, kann man lauter werden. Man kann aber lauter werden, ohne respektlos zu werden. Brüllen schüchtert ein, es war nicht so, dass man sich anschrien ließ." Zu Arafat habe er keinen Kontakt mehr. "Ich habe mich zurückgezogen, ich hatte keine Lust mehr", so der Zeuge.

Weitere Zeugen können sich kaum erinnern

Nach Ende der Zeugenaussage, betonte der Richter: "Das war doch im Endeffekt gar nicht so schlimm." "Für Sie vielleicht nicht", entgegnete er. Nach der Mittagspause sagte übrigens eine Polizeibeamtin aus, die bereits im August vor Gericht erschien und über die Vernehmung von Bushido im Januar 2019 sprach. Dieses Mal ging es aber um die von Gan-G. Die 32-Jährige betonte, kaum Erinnerung daran zu haben, vielmehr gab sie das Protokoll wieder, welches zu der Zeit angefertigt wurde.

Wie er auf sie damals gewirkt habe, erklärte sie so: "Es war schwierig. Ich musste ihm einiges aus der Nase ziehen und nachhaken." Der Richter witzelte: "Was Sie schildern, kommt mir bekannt vor." Im Anschluss wurde ein Polizeibeamter befragt, der ebenfalls bei der Aussage von Gan-G anwesend war. Er schilderte: "Ob es eine Ohrfeige gegeben habe, kann er nicht sicher sagen. Er wusste nichts von irgendwelchen Gewaltvorgängen. Herr Ferchichi soll ihm das berichtet haben." Auf die Frage hin, wie glaubwürdig er auf ihn gewirkt habe, gab er an: "Ich habe gemerkt, dass er sich nicht wohl gefühlt hat, darüber zu sprechen." Am 17. Oktober geht es weiter.

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