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Bushido-Prozess: Rapper zerlegt brisante Tondatei – und gerät in Bedrängnis

Bild-Motiv: Bushido mit Personenschautz auf dem Weg in den Saal Berlin den 11.05.2021 09.30 Strafkammer 38, Saal 500 Delikt: versuchte schwere raeuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefaehrliche ...
Zwei Jahre zieht sich der Prozess gegen Arafat Abou-Chaker nun schon, bei dem Bushido Kronzeuge und Nebenkläger ist.Bild: www.imago-images.de / imago images
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Bushido-Prozess: Rapper zerlegt ominöse Tondatei – und kommt dabei selbst kurz in Bedrängnis

18.08.2022, 16:03
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Der 78. Prozesstag beginnt mit einem eher traurigen Witz seitens Bushido: "Herzlichen Glückwunsch zum Zweijährigen", begrüßt er Richter Mrosk am Mittwochmorgen am Landgericht Tiergarten. Der Prozess jährt sich an diesem Tag zum zweiten Mal.

Es ist ein Tag mit vielen Wortgefechten, offenen Fragen und am Ende wird klar: Für Bushido ist die Vernehmung noch nicht vorbei, er muss wieder antanzen. Doch warum er überhaupt aussagt, bevor die Echtheit dieser ominösen Audiodatei bewiesen ist, das fragen sich sowohl sein Anwalt als auch die der Abou-Chaker-Brüder. Denn ist die Datei gefälscht, könnte der Rapper sich die gesamte Aussage einfach sparen. Ist sie echt, dann hat er ein ganz anderes Problem. Eine plausible Antwort gibt es darauf nicht.

Darum geht es in dem Prozess
Laut Anklage soll es zu Straftaten gekommen sein, nachdem Bushido 2017 die geschäftlichen Beziehungen auflösen wollte. Arafat Abou-Chaker habe dies nicht akzeptieren wollen und von Bushido eine Millionenzahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert, heißt es in der Anklageschrift. Der Rapper sei am 18. Januar 2018 bedroht, beschimpft, eingesperrt und verletzt worden. Arafats Brüder Nasser, Yasser und Rommel sind als Gehilfen oder Mittäter angeklagt.

Während des letzten Prozesstages wurde die Audiodatei, die mitten im Prozess aus dem Nichts aufgetaucht ist, komplett abgespielt, danach wurde der Rapper in den Zeugenstand gebeten und sollte sich selbst dazu äußern. Bereits da sagte er über einige Ungereimtheiten aus, die ihm seiner Meinung nach aufgefallen sind. Nun soll er seine Aussage fortsetzen, diesmal im Beisein seines Anwalts Steffen Tzschoppe.

Anwälte sind in Streitlaune

Bevor Bushido zu Wort kommt, liefert sich sein Anwalt einen Schlagabtausch mit der Verteidigung. Tzschoppe merkt erneut an, dass das ganze Gespräch "von vorne bis hinten keinen logischen Sinn" ergebe. Greift damit seinem Mandanten die Argumente vorweg. Die Anwälte der Abou-Chaker-Brüder lassen das nicht auf sich sitzen, widersprechen und fallen ihm ins Wort. Bis der Richter dann schließlich selbst genug hat und Bushido zur Aussage bittet.

"Gespräch über die Tour-Absage am 18. Januar ergibt für mich keinen Sinn."
Bushdio während seiner Zeugenvernehmung

Bushido wird auch dieses Mal zum Audio-Forensiker und soll beschreiben, welche Passagen seiner Meinung nach nicht übereinstimmen können. Das seien jedoch alles nur "Wertungen", wie Arafat Abou-Chakers Anwalt, Hansgeorg Birkhoff beanstandet. Richter Mrosk widerspricht, denn schließlich soll Bushido ja "ein klein wenig Sachverstand für Tonaufnahmen" durch seinen Beruf bereits mitbringen.

Bushido zerlegt das Tonband

Wie schon beim letzten Verhandlungstag äußert Bushido die Vermutung, dass die Datei aus mehreren Treffen mit Arafat zusammengeschnitten wurde. Dafür sprechen seiner Meinung nach folgende Punkte:

  • Die Tour: Immer wieder wird von Bushidos Tour-Absage gesprochen, die Anfang Dezember 2017 hätte stattfinden sollen. Diese wurde jedoch am 4. Dezember abgesagt. Am 13. Januar wurden aber bereits Nachholtermine bekannt gegeben. "Ein Gespräch über die Tour-Absage am 18. Januar ergibt für mich keinen Sinn, da zu diesem Zeitpunkt alles für die Tour bereits geklärt war", sagt der Rapper.
  • Ein Telefonat zwischen Arafat und Süleyman: Hier hat Arafat ihn gebeten, Ali Bumaye abzuholen und zu einem Konzert, das um 20 Uhr starten sollte, zu fahren. Wenn man annimmt, dass die Aufnahme gegen 17.30 Uhr gestartet ist, wäre es zum Zeitpunkt des Anrufs bereits 19 Uhr gewesen. "Allein aus der zeitlichen Abfolge kann es nicht sein, dass der Anruf erst um 19 Uhr stattgefunden hat", erklärt Bushido. Seiner Meinung nach müsse das Telefonat stattgefunden haben, bevor er selbst dort angekommen sei.
  • Das plötzliche Auftauchen und Verschwinden von Veysel K.: Auf dem Band hört man deutlich, wie Arafat und Veysel lautstark miteinander diskutieren. Anschließend ist er verschwunden und das Gespräch dreht sich um andere Themen. Der Streit sei laut Bushido nicht vollständig. Hier soll Arafat auch mit einem Stuhl geworfen haben, auf dem Band ist dies nicht zu hören.
  • Die "Kuss-Szene": Laut eines Berichts des "Stern" soll das Gespräch zwischen Bushido und Arafat versöhnlich geendet haben. Es ist ein Schmatzer zu hören, danach soll Bushido sich verabschiedet haben. Wenige Minuten später wird Arafat wieder laut und auch Bushido ist wieder zu hören. "Warum flippt man wieder aus, obwohl man sich 90 Sekunden vorher geschmatzt hat?", fragt Bushido. Auf die Frage der Oberstaatsanwältin, ob der Schmatzer an einem anderen Tag gewesen sein könnte, antwortet Bushido: "Ich habe mich des Öfteren mit Arafat geküsst." Und fügt ein "im südländischen Sinne" hinzu, um ja alle Vermutungen auszuräumen. Ob es am 18. Januar aber so stattgefunden hat, "kann er so nicht sagen". Das Ende, an das er sich erinnern kann, klingt etwas anders. Arafat soll nach vier Stunden zu ihm gesagt haben: "Geh nach Hause, warte auf meinen Anruf und triff dich nicht mehr mit Veysel."
  • Das wiederkehrende laute Rascheln: Hier vermutet Bushido Möglichkeiten zur Manipulation. "Oft ändert sich das Gesprächsthema nach dem Rascheln", behauptet er.

Der Rapper finde insgesamt knapp 30 Ungereimtheiten, die seiner Meinung nach so nicht stattgefunden haben können. Während Bushidos Aussage bleibt Arafat größtenteils ruhig. Nur ein Mal kann er sich einen Kommentar Richtung Bushido nicht verkneifen – und der reagiert prompt: "Es wäre vielleicht cool, wenn die Angeklagten mich nicht ansprechen würden", beschwert er sich beim Richter.

Bild-Motiv: der Angeklagte Arafat Abou-Chaker Berlin den 15.08.2021 09.30 Strafkammer 38, Saal 500 Delikt: versuchte schwere raeuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefaehrliche Koerperverletzung ...
Arafat Abou-Chaker erscheint zum 77. Mal zum Prozess.Bild: www.imago-images.de / imago images

Bushido kommt bei einer Frage in Bedrängnis

Während der Befragung durch die Staatsanwältin kommt es aber auch in seiner Aussage zu Ungereimtheiten. Als sie wissen will, ob an diesem Tag Getränke durch einen Süleyman gebracht wurden, als Bushido in Arafats Büro war, verneint dieser mit den Worten: "Wenn es ein Bediensteter gewesen wäre, könnte ich mich vielleicht nicht mehr daran erinnern, ob uns Getränke gebracht wurden. Aber Süle kenne ich gut und ich wüsste, wenn er uns Getränke gebracht hätte."

Als jedoch die Verteidigung korrigiert und behauptet, dass Arafat Süleyman nur gebeten hätte jemanden mit Getränken vorbeizuschicken, kommt Bushido kurz in Bedrängnis. Er fasst sich an den Kopf, lehnt sich zurück und korrigiert seine Aussage: Weder ein Süleyman noch jemand anderes habe nach Arafats Telefonat Getränke in das Büro gebracht.

Verteidigung will Bushido wiedersehen

Die Verteidigung verzichtet hingegen auf eine genaue Befragung und möchte zunächst einige Chatverläufe zwischen Bushido und Arafat durchgehen, die an diesem Tag als neues Beweismittel vorgelegt wurden.

Für Bushido heißt das: Er muss wiederkommen. Wann genau, ist jedoch unklar. Der nächste Prozesstag soll am 22. August stattfinden, Bushido kann an diesem Tag "aus Gründen" nicht im Zeugenstand erscheinen.

Eigentlich sollte das Urteil Ende Oktober fallen, Richter Mrosk weist jedoch darauf hin, dass die Kammer bald mit einem weiteren großen Prozess beschäftigt sein wird und sich dieses weiter verzögern kann.

Alle Artikel zum Bushido-Prozess findest du hier.

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