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Nach Gefühlsausbruch: Richter hakt im Abou-Chaker-Prozess bei Bushido nach

BERLIN, GERMANY - AUGUST 17: Rapper Bushido attends court during the Arafat Abou-Chaker trial on August 17, 2020 in Berlin, Germany. Abou-Chaker, as well his three brothers Yasser, Nasser and Rommel,  ...
Bushido sagte am Montag weiter gegen Arafat Abou-Chaker und dessen Brüder aus.Bild: Getty Images Europe / Pool
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Nach Gefühlsausbruch: Richter hakt bei Bushido weiter nach

02.03.2021, 15:24
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Am Montag ging der Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder, bei dem Bushido als Nebenkläger und Zeuge der Anklage auftritt, in die nächste Runde. Zum mittlerweile 27. Mal versammelten sich die Verfahrensbeteiligten im Gerichtssaal. Vergangenen Mittwoch waren sie Zeuge eines emotionalen Ausbruchs von Bushido geworden, dem während seiner Aussage die Tränen herunterliefen.

Der Montag begann dagegen mit einem mittlerweile vertrauten Ritual: Die Verteidiger der Angeklagten und die Anwälte von Bushido lieferten sich ein weiteres Duell mit Anträgen und Stellungnahmen. Der Tonfall ist dabei in den letzten Wochen zunehmend ruppiger geworden, allen Beteiligten ist anzumerken, dass der Prozess sich nun schon über ein halbes Jahr hinzieht.

Anlass für die Streitereien der Rechtsanwälte beider Parteien waren einmal mehr der oder die Management-Verträge zwischen Bushido und seinem ehemaligen Geschäftspartner und Freund. Während Bushido und sein Rechtsbeistand darauf beharren, dass es nur einen gültigen Vertrag gab, und ein weiterer mittlerweile aufgetauchter eine Fälschung sein soll. Die Verteidigung bestreitet das.

Darum geht es im Prozess
Laut Anklage soll es zu Straftaten gekommen sein, nachdem Bushido 2017 die geschäftlichen Beziehungen auflösen wollte. Abou-Chaker habe dies nicht akzeptieren wollen und von Bushido eine Millionen-Zahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert, heißt es in der Anklageschrift. Der Rapper sei bedroht, beschimpft, eingesperrt und verletzt worden. Die Brüder im Alter von 39, 42 und 49 Jahren sind als Gehilfen oder Mittäter angeklagt.

Streit zwischen den Anwälten beider Seiten eskaliert

Die Auseinandersetzung um die Einordnung dieser Schriftstücke zieht sich schon länger hin, doch am Montag eskalierte sie. Bushidos Anwalt Tschoppe verlas eine umfangreiche Stellungnahme, in der er den Verteidigern des Angeklagten vorwarf, ein gefälschtes Dokument als Beweis vorgelegt zu haben. Ein schwerer Vorwurf, den die andere Seite nicht unkommentiert stehen lassen wollte. "Unanständig" sei diese Behauptung, erklärte ein Verteidiger. Ein weiterer, es handelte sich um den rhetorisch besonders überzeugenden Hansgeorg Birkhoff, fuhr noch schwereres Geschütz auf.

Birkhoff kündigte an, er wolle strafrechtlich gegen die aus seiner Sicht unwahre Tatsachenbehauptung des Anwaltskollegen vorgehen. Es handele sich bei der Stellungnahme von Tschoppe um eine strategische Behauptung, mit der Stimmung gemacht werden solle. "Sie tun dies wider besseres Wissen", weswegen es eine Verleumdung sei, fuhr er fort.

Der so Gescholtene wirkte bei seiner erneuten Stellungnahme etwas verdattert, erklärte zunächst, er müsse das "erstmal sacken lassen". Die umstrittene Aussage diskreditiere doch Birkhoff aber gar nicht, fuhr er dann fort. Doch der fuhr ihm direkt über den Mund. "Um es in Ihrer Sprache auszudrücken: Das macht keinen Sinn", entgegnete er verächtlich – und fügte belehrend hinzu, dass es auf Deutsch "es hat keinen Sinn" heißen müsse.

Richter zu Bushido: "Warum sind Sie nicht direkt zur Polizei gegangen?"

Damit war das Vorspiel abgeschlossen. Nach einer Verhandlungspause war es dann wieder Zeit für Bushido, den Zeugenstand zu entern. Dort allerdings warteten wie schon in der Vorwoche weitere unangenehme Fragen auf ihn. Der Vorsitzende Richter befragte ihn wieder zu den Aussagen, die Bushido bei der Polizei gemacht hatte. Wie bereits in der vorhergehenden Sitzung beschäftige ihn dabei hauptsächlich eine ungeklärte Frage: Warum hat Bushido über den angeblichen Vorfall im Januar 2018, bei dem er eingesperrt, bedroht, beleidigt und geschlagen worden sein soll, erst im Januar 2019 ausgesagt? Er hätte tatsächlich schon vorher mehrmals Gelegenheiten dazu gehabt, da er in Bezug auf sein Verhältnis zu Arafat Abou-Chaker schon vorher umfangreiche polizeiliche Aussagen gemacht hatte.

In der vergangenen Sitzung hatte Bushido erklärt, er habe seine Geschäftsbeziehung zu Arafat lange ohne Polizei und ohne Anwälte lösen wollen. Erst im November 2018, als seine Frau von einer Cousine Arafats erfahren habe, dass sein ehemaliger Geschäftspartner vorhabe, Bushidos Kinder zu entführen und seiner Frau etwas anzutun, habe er sich entschieden, diesen Weg zu gehen. Die Ermittlungen zu diesen Vorwürfen wurden übrigens eingestellt, da besagte Cousine ihre Aussage später widerrufen hatte.

Der Richter wollte nun von Bushido wissen: Wenn er doch im November schon von diesen Vermutungen erfahren habe – "Warum sind Sie dann nicht direkt zur Polizei gegangen?" Das habe er doch schon letzte Woche versucht, deutlich zu machen, erwiderte Bushido. "Es war eine emotionale Entscheidung meinerseits". Er sei verzweifelt gewesen, habe aber nicht sofort den Drang gespürt, sich der Polizei mitzuteilen.

Jedenfalls nicht zu dem angeblichen Vorfall im Januar, der im laufenden Prozess zur Anklage steht. Denn über andere Dinge hatte Bushido mit den Beamten ja durchaus gesprochen. Warum er mit der Schilderung des angeblichen Geschehens, die letztlich überhaupt erst zur Anklageerhebung geführt hat, so lange wartete, bleibt also weiter unklar

Bild-Motiv:die Angeklagten re. Arafat Abou-Chaker und li. Nasser Abou Chaker Berlin den 13.01.2021 09.30 Strafkammer 38, Saal 500 Delikt: versuchte schwere raeuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, ...
Nasser (l.) und Arafat Abou-Chaker im Gerichtsgebäude.Bild: imago images / Olaf Wagner

Richter fragt nach weiteren Widersprüchen in Bushidos Aussagen

Dem Richter waren noch weitere Widersprüche in den Aussagen Bushidos vor Gericht beziehungsweise bei der Polizei und Staatsanwaltschaft aufgefallen. So habe der Rapper seiner Frau gemäß polizeilicher Aussage vor dem Treffen mit Arafat im Januar erklärt, es gehe ihm darum, die freundschaftlichen und geschäftlichen Beziehungen zu beenden. Später hatte er jedoch nur noch von den geschäftlichen Beziehungen gesprochen. Der Richter fragte: "Was denn jetzt?"

Bushido erwiderte, zuerst sei es ihm nur um die geschäftlichen Beziehungen gegangen, dann aber auch um die privaten. "Aber Sie geben zu, dass das ein Widerspruch ist?", hakte der Richter nach. "Kann sein", gab Bushido zurück. Rein faktisch habe er sich zunächst jedoch nur in geschäftlicher Hinsicht von Arafat trennen wollen.

Ein weiterer Punkt, in dem sich Bushidos Aussagen im Zeugenstand und die gegenüber der Staatsanwaltschaft widersprechen, betreffen ein Interview mit der "Zeit". Gegenüber der Staatsanwaltschaft hatte der Rapper erklärt, dieses habe im Dezember stattgefunden. Vor Gericht jedoch räumte er dann ein, dass es am Tag des Treffens mit Arafat und zwei von dessen Brüdern im Januar 2018 gewesen sei. Jenem Tag also, um den es im Prozess eigentlich geht.

Bemerkenswert fand der Richter, dass der Zeuge bei seiner ersten, inhaltlich falschen Aussage, zeitlich ja näher dran am Geschehen selbst gewesen sei. "Tut mir leid", lautete Bushidos Antwort. Der Richter ließ sich nicht beirren. "Das ist schwer nachvollziehbar", beharrte er. "Sie haben ausgesagt, dass sich dieser Tag fest in Ihrem Kopf eingebrannt hat. Aber dann erinnern Sie sich in diesem Punkt falsch?" Der Rapper antwortete, die Erlebnisse hätten ihn "traumatisiert". Dadurch hätten alle Geschehnisse an diesem Tag außerhalb des Gesprächs mit Arafat an Bedeutung verloren. Im Gericht habe er seinen Irrtum ja dann aber richtig gestellt. Etwas defensiv fügte er hinzu:

"Auch wenn die Verteidiger mir das absprechen, ich habe durchaus einen Wahrheitsdrang."

Welche Interessen hatten die Brüder von Arafat?

Auch zu einem Treffen von Bushido und Arafats älterem Bruder Nasser Abou-Chaker hatte der Richter Fragen. Bushido hatte bei der Polizei ausgesagt, Nasser habe davon gesprochen, dass "wir unser Gesicht verloren haben". Wer denn mit "wir" gemeint gewesen sei? Das habe sich auf die Abou-Chaker-Brüder bezogen, so Bushido. "Ich habe mein Gesicht nicht verloren. Ich habe es erst wiedererlangt, weil ich hier sitze."

Ob Nasser als Vermittler aufgetreten sei, fragte der Richter weiter. So habe er sich zwar darstellen wollen, im Grunde sei es ihm aber um seine Interessen gegangen, erwiderte Bushido. Welche das gewesen seien, hakte der Richter nach. "Es ging ihm darum, dass seine Familie im Rapgeschäft eine Marke darstellt", behauptete Bushido. Diese Marke habe durch die öffentlichen Beleidigungen von anderen Rappern, namentlich Kollegah und Farid Bang, Kratzer bekommen.

"Also hatte Nasser finanzielle Interessen?", wollte der Richter wissen. Bushido bejahte das, als älterer Bruder sei er "involviert" gewesen, er wisse allerdings nicht, in welcher Höhe. "Dann verstehe ich Ihre Antwort nicht", wandte daraufhin der Richter ein. Denn in seiner Aussage bei der Polizei hatte Bushido erklärt, es sei Arafat nicht um die Interessen seiner Brüder, sondern nur um sein eigenes Geld gegangen.

Bushido versuchte, das mit einer Metapher zu beantworten. "Wenn ich für ein Geschäft 100 Euro bekomme und Herrn Tschoppe einen Euro abgebe, spreche ich doch auch nicht von 'unserem Geld'", meinte er. "Ich hoffe, er kriegt mehr als nur einen Euro", warf der Richter scherzhaft ein.

25.01.2021, Berlin: Anis Mohamed Youssef Ferchichi, bekannt unter dem Künstlernamen Bushido, sitzt als Nebenkläger im Prozess gegen den Chef eines bekannten arabischstämmigen Clans und drei seiner Brü ...
Bushido im Gerichtssaal.Bild: ZB / Paul Zinken

Bushido: Arafat ist "schlafender Vulkan"

Auch um den Hauptangeklagten ging es an zwei Stellen der Zeugenaussage. Zum einen erklärte Bushido auf die Frage, ob er davon ausgegangen sei, dass Arafat Abou-Chaker denke, ihm stehe für die Auflösung der Geschäftsbeziehungen eine Ablöse zu: "Arafat dachte, er ist Bushido. Ohne ihn läuft nichts. Er denkt es ja heute noch." Zum anderen ging es um die vermeintliche Bedrohlichkeit des Angeklagten. Dazu erklärte Bushido, Arafat sei ein "schlafender Vulkan", der jederzeit ausbrechen könne.

Zum Schluss des Verhandlungstages kam die Sprache dann wieder auf den oder die Management-Verträge. Bushido zufolge hat es nur einen gegeben, ein anderes Dokument bezeichnen er und seine Anwälte als "Fälschung". Der Richter fragte ihn, warum er in seiner Aussage bei der Polizei dann aber gegenüber Nasser von "Verträgen" gesprochen habe. "Bezogen auf das Musikgeschäft gab es doch nur einen?" Bushido konnte diese Frage auch in mehrmaligen Anläufen nicht klar beantworten, ebensowenig, warum er an anderer Stelle von einem "Altvertrag" gesprochen hatte. "Das setzt doch voraus, dass es einen neuen Vertrag gab", hob der Richter hervor. Auch diesen Widerspruch konnte der Zeuge letztlich nicht befriedigend auflösen.

Es bleiben weitere Zweifel

Das galt auch für den allerletzten Punkt. In den Aussagen bei der Staatsanwaltschaft hatte Bushido erklärt, er habe das Treffen im Januar 2018, bei dem er eingesperrt und bedroht worden sei, verlassen wollen. Diesen Wunsch habe er auch geäußert. "Hier vor Gericht haben Sie aber etwas anderes ausgesagt", sagte der Richter. "Das ist ein Widerspruch." "Das ist mir anders in Erinnerung", gab Bushido zurück. "Warum haben Sie hier denn ausgesagt, Sie hätten sich nicht getraut?", insistierte der Richter. "Habe ich das?", fragte Bushido verwirrt. "Vielleicht habe ich das."

Ob er bei dem Treffen nun gesagt habe, dass er gehen wolle, wollte der Richter wissen. "Ja", antwortete Bushido. "Und als Ihr Freund Veysel K. Sie aufgefordert hat, mit ihm zusammen das Treffen zu verlassen, wollten Sie nicht mehr gehen?", setzte der Richter eine letzte Spitze. "Genau", gab Bushido knapp zurück. Womöglich war er erleichtert, diesen Teil seiner Aussage überstanden zu haben. Rede und Antwort wird er erst wieder Ende März stehen müssen – nach einer Pause von drei Wochen geht es am 22. März weiter.

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