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Bushido-Prozess: Richter vermutet Lüge – Zeugin weint vor Gericht

Achtung Personen muessen eigenständig unkenntlich gemacht werden Berlin den 26.08.2020 Bild-Motiv: Bushido mit seinen Rechtsanwalt 10.30 Strafkammer 38, Saal 500 Delikt: versuchte schwere raeuberische ...
Bushido sagte an 28 Verhandlungstagen aus.Bild: imago images/Olaf Wagner
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Bushido-Prozess: Richter wittert Lüge – Zeugin weint vor Gericht

04.04.2023, 13:31
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Der 94. Prozesstag gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder fand am Montag statt. Laut Plan gibt es nur noch wenige Termine, bevor es zu einem möglichen Urteil kommen kann. Bisher wurde allerdings noch kein Gutachten von der Tonbandaufnahme vorgestellt, die vom 18. Januar 2018 stammen soll und die Ereignisse anders aussehen lässt, als Bushido sie vor Gericht schilderte.

Dass er angeblich eingesperrt, bedroht und an diesem Tag mit einer Wasserflasche geschlagen worden sei, ist Gegenstand der Anklageschrift. Die Verteidigung polterte zuletzt in Richtung von Bushidos Anwalt: "Die ständige Wiederholung von Fälschung macht die Behauptung nicht wahr. Die immer wiederkehrende Behauptung, es handelt sich um unterschiedliche Dateien, macht es nicht richtiger."

Darum geht es im Prozess
Laut Anklage soll es zu Straftaten gekommen sein, nachdem Bushido 2017 die geschäftlichen Beziehungen auflösen wollte. Abou-Chaker habe dies nicht akzeptieren wollen und von Bushido eine Millionenzahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert, heißt es in der Anklageschrift. Der Rapper sei bedroht, beschimpft, eingesperrt und verletzt worden. Die Brüder im Alter von 39, 42 und 49 Jahren sind als Gehilfen oder Mittäter angeklagt.

Bushido-Prozess: Polizeibeamter sagt zu einer Verhandlung im Jahr 2018 aus

Am heutigen Prozesstag wurde schnell klar, dass es ein langer Tag werden würde. Mehrere Zeugen waren geladen, darunter auch Rapper Shindy. Richter Martin Mrosk erklärte jedoch: "Der Zeuge Michael Schindler kann nicht erscheinen, weil er sich gesundheitlich nicht in der Lage fühlt." Wann er seine Aussage fortsetzen kann, bleibt unklar. Zunächst sagte allerdings ein Polizeibeamter aus. Der heute 33-Jährige war geladen, um Auskunft über Vorkommnisse bei einem Prozess gegen Nasser Abou-Chaker zu geben.

Grund für die damalige Verhandlung im Jahr 2018 war eine Verkehrskontrolle, die sich zwei Jahre zuvor ereignete. Bei dem Prozesstermin soll es zu weiteren Beleidigungen gekommen sein. Richter Martin Mrosk sagte zu dem Zeugen: "Sie sollen beim Gerichtstermin gewesen sein. Da soll es einen Vorfall gegeben haben." Im Warteraum soll Arafat Aufnahmen von ihm angefertigt haben. Daraufhin habe er ihn damit konfrontiert. Zudem soll es eine Beleidigung gegeben haben. Der Zeuge sagte: "Ich meine, es fiel das Wort Bastard."

Bild-Motiv: der Angeklagte Arafat Abou-Chaker Berlin den 11.05.2021 09.30 Strafkammer 38, Saal 500 Delikt: versuchte schwere raeuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefaehrliche Koerperverletzung ...
Arafat Abou-Chaker soll einen Polizeibeamten beleidigt haben.Bild: IMAGO/Olaf Wagner

Und weiter: "Nach der verbalen Auseinandersetzung ist Arafat zurück in die Tür und hat Onanierbewegungen gemacht." Auf die Frage der Kammer hin, wie er sich gefühlt habe, als Arafat ihn beleidigt haben soll, meinte er: "Der generelle Ablauf des Gerichtsverfahrens war verbesserungswürdig. Ich war in meiner Ehre verletzt."

Das Verfahren gegen Nasser sei eingestellt worden. Schließlich ergriff Verteidiger Hansgeorg Birkhoff das Wort: "Herr Arafat Abou-Chaker hat sich darüber empört, dass er als Hund bezeichnet wurde. Sie sagen, Sie haben es nicht gesagt." Der Polizeibeamte erklärte daraufhin: "Ich habe gesagt: 'Hunde, die bellen, beißen nicht.' Ich habe es in keiner Weise in seine Richtung gesagt, wenn eine Aufnahme von mir gemacht wurde." Birkhoff betonte: "Wenn es nicht stimmen sollte, ist es eine Falschaussage."

Bild-Motiv: der Angeklagte Arafat Abou-Chaker Berlin den 02.03.2022 9.30 Strafkammer 38, Saal 500 Delikt: versuchte schwere raeuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefaehrliche Koerperverletzung, ...
Arafat steht seit August 2020 als Angeklagter vor Gericht.Bild: IMAGO/Olaf Wagner

Der Richter merkte an: "Warum finde ich davon nichts im Tätigkeitsbericht?" Der Zeuge soll nicht vermerkt haben, dass von ihm der Satz gefallen sei. Im Anschluss wurde die Tonbandaufahme abgespielt, die beim damaligen Prozess angefertigt worden sei. Darauf ist zu hören, wie Arafat unter anderem zum Polizeibeamten meinte: "Reden Sie mich nicht an, lesen Sie ihr Buch weiter. Ihre Masche funktioniert nicht. Sie brauchen mich nicht zu belehren, ich kenne die Gesetze. Warum nennt er mich Hund?"

Der Polizeibeamte muss erneut aussagen, ein weiterer, der ebenfalls heute dazu aussagen sollte, sei krankgeschrieben. Somit müssen beide noch mal wiederkommen. Der Zeuge versicherte sich zum Schluss noch einmal beim Richter, dass er kein Beschuldigter in einem Verfahren sei. Martin Mrosk erklärte: "Wenn es eine Beleidigung gegeben hätte, wäre diese verjährt."

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Aufnahme zwischen Bushido und Arafat wird weiter abgespielt

Im Anschluss wurde die Datei "Arafat und Bushido: geheime Aufnahme" weiter abgespielt, die bereits beim vorherigen Prozesstag Gegenstand war. Darin stellte Bushido klar: "Die Diss-Zeiten sind für mich vorbei." Arafat konterte: "Wenn Shindy was macht, musst du ihn unterstützen." Derweil gab Bushido mit Blick auf seine Künstler an: "Shindy ist der Einzige, der eine Zukunft hat."

ARCHIV - 25.01.2021, Berlin: Anis Mohamed Youssef Ferchichi, bekannt unter dem Künstlernamen Bushido, sitzt als Nebenkläger im Prozess gegen den Chef eines bekannten arabischstämmigen Clans und drei s ...
Bushido ist in dem Verfahren Zeuge und Nebenkläger.Bild: dpa / Paul Zinken

Später ging es um das Ende ihrer Zusammenarbeit. Arafat betonte: "Du hast gerappt, ich habe dir den Rücken freigehalten, das Geschäftliche gemacht. Hier fehlt einiges, was ich mir vorstelle." Dazu zählte laut Arafat unter anderem die Abrechnung der Gema. Zudem merkte er an: "Der größte Kuchen sind das Haus und die Grundstücke."

Zeugin weint vor Gericht

Als Nächstes sagte eine 24-Jährige aus, die Auskunft über einen Unfall im Jahr 2019 geben sollte. Hier sei Yasser Abou-Chaker involviert gewesen. Er soll sich in das Fahrzeug von der Fahrertür kopfüber hineingebeugt haben. Sie betonte allerdings von Anfang an: "Ich kann mich nicht erinnern, die Sache ist vier Jahre her." Der Zeugin wurde ihre Vernehmung von damals vorgehalten.

Dass sie jetzt nichts mehr wüsste, irritierte den Richter: "Ich werde das Gefühl nicht los, dass Sie mich anlügen." Sie entgegnete: "Ich lüge nicht. Ich würde Ihnen gerne weiterhelfen, aber ich kann nicht." Der Richter wies sie darauf hin, dass sie sich mit ihrer Aussage im strafbaren Bereich befinden könnte, wenn sie etwas Falsches erzähle.

Das Gebäude, das das Amtgericht Tiergarten, die Staatsantwaltschaft Berlin und das Landgericht beherbergt in Berlin am 23. März 2023. Amtsgericht Tiergarten *** The building that houses the Tiergarten ...
Vor dem Berliner Landgericht findet der Prozess statt.Bild: IMAGO/Emmanuele Contini

Er stellte fest: "Vielleicht habe ich auch keinen Zugang zu ihr, vielleicht liegt es an mir." Doch auch die Fragen von Oberstaatsanwältin Petra Leister führten zu keinem Ergebnis. Persönlich kenne sie allerdings die Angeklagten nicht, "nur aus den Zeitungen", betonte sie. Die Zeugin fing an zu weinen, als sie weiter befragt wurde. "Es ist alles weg", sagte sie. Verteidiger Hansgeorg Birkhoff legte nahe, dass sie einen Zeugenbeistand brauche. Diesen bekommt sie nun bei ihrer nächsten Aussage.

Zwei weitere Zeugen werden angehört

Zum Schluss wurde noch ihre damalige Freundin vernommen, die beim Unfall dabei gewesen sei. Heute hätten sie keinen Kontakt mehr. Bei der Fahrt mit ihrem damaligen Freund habe sich die 22-Jährige beim Unfall den Kopf gestoßen. Danach sei sie zu einer Freundin gegangen. Dies sei das Einzige, an das sie sich erinnern könne, betonte sie. Wie es zu dem Unfall gekommen sei, wüsste sie nicht mehr.

Der Richter erklärte, dass ihr damaliger Freund zu Yasser gesagt haben soll: "Dein Bruder ist in der Nähe, hau lieber ab." Daraufhin habe Yasser darum gebeten, mitfahren zu können. Die Kammer merkte hier an: "Ich kaufe Ihnen ehrlicherweise nicht ab, dass Sie nichts mehr wissen." Als sie gefragt wurde, wen sie kennen würde, zeigte sie auf Arafat und meinte: "Ich kenne ihn von Tiktok."

Bild-Motiv: der Angeklagte Arafat Abou-Chaker Berlin den 25.01.2021 09.30 Strafkammer 38, Saal 500 Delikt: versuchte schwere raeuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefaehrliche Koerperverletzung ...
Yasser Abou-Chaker (rechts) ist einer der Angeklagten.Bild: imago images/Olaf Wagner

Im Anschluss erschien dann noch der damalige Fahrer und der Ex-Freund der Zeugin vor Gericht. Auch er wurde geladen. Der 23-Jährige berief sich allerdings auf den Paragrafen 55. Da kein unmittelbarer Angriff von Yasser erfolgt sei, würde nicht gerechtfertigt sein, dass man losfahre, sagte einer der Verteidiger. Auch er muss noch mal mit einem Zeugenbeistand vor Gericht erscheinen.

Der nächste Prozesstermin findet am 25. April statt, zudem kommen noch weitere als bisher bekannt dazu. Auch der Sachverständige soll dann sein Gutachten von der Aufnahme präsentieren, die vom 18. Januar 2018 stammen soll. Ein Termin dafür steht allerdings noch nicht abschließend fest.

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