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"Jetzt ist aber gut": Bushido-Aussage entrüstet Abou-Chaker-Anwälte

25.01.2021, Berlin: Anis Mohamed Youssef Ferchichi, bekannt unter dem Künstlernamen Bushido, sitzt als Nebenkläger im Prozess gegen den Chef eines bekannten arabischstämmigen Clans und drei seiner Brü ...
Bushido sagte am Montag weiter gegen Arafat Abou-Chaker und dessen Brüder aus.Bild: ZB / Paul Zinken
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"Jetzt ist aber gut": Bushido-Aussage entrüstet Abou-Chaker-Anwälte

23.02.2021, 16:3821.06.2021, 16:12
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Wer sich am Montag zum Kriminalgericht in Berlin-Moabit aufmachte, wo der Prozess gegen Arafat Abou-Chaker sowie drei seiner Brüder fortgesetzt wurde, bei dem Bushido als Zeuge und Nebenkläger auftritt, dem entging es nicht: Der Frühling ist da. Auf die Verhandlung allerdings hatte dies keine Auswirkungen. Am mittlerweile 25. Prozesstag angekommen steckt das Verfahren immer noch tief in der Winterstarre. Das liegt vor allem daran, dass Bushidos Aussage einfach nicht aufhören will.

Nun ist der Gangster-Rapper kein langweiliger Redner, im Gegenteil. Im Verlauf seiner Aussage hat er alle seine rhetorischen Fertigkeiten ausgespielt, hat mit dem Richter geflirtet, die Anwälte der Verteidigung provoziert und fast alle Anwesenden immer wieder zum Lachen gebracht. Doch inzwischen hat man das Gefühl, er habe bereits alles erzählt, teilweise auch nicht nur einmal, sondern bereits mehrfach.

Den angeblichen Vorfall, auf den die Anklageschrift sich bezieht, hat er längst geschildert. Im Januar 2018 sei er von Arafat Abou-Chaker und dessen Brüdern in einem Büro in Berlin-Neukölln eingesperrt, beleidigt, bedroht und geschlagen worden. Das ist der Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft den Angeklagten im Kern macht.

Nachdem Bushido allerdings mehrere Wochen lang über die Vorgeschichte dieser angeblichen Begebenheiten ausgesagt hatte, geht es nun im Nachgang weitere lange Wochen um den Papierkram. Sprich, um den Management-Vertrag, Rechnungen, Geschäftsgründungen sowie Auflösungsvereinbarungen. Und das gestaltet sich reichlich zäh. Für gelegentliche Auflockerung sorgen höchstens noch die Wortgefechte, die sich Bushido immer wieder mit den Verteidigern Arafats liefert.

Darum geht es im Prozess
Laut Anklage soll es zu Straftaten gekommen sein, nachdem Bushido 2017 die geschäftlichen Beziehungen aufgelöst hatte. Abou-Chaker habe dies nicht akzeptieren wollen und von Bushido eine Millionen-Zahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert, heißt es in der Anklageschrift. Der Rapper sei bedroht, beschimpft, eingesperrt und verletzt worden. Die Brüder im Alter von 39, 42 und 49 Jahren sind als Gehilfen oder Mittäter angeklagt.

Bushido entbindet Anwalt nicht von Schweigepflicht

Los ging am Montag mal wieder mit einem Antrag. Die Verteidigung hätte gerne Einblick in die Word-Dateien der beiden Management-Verträge genommen, die zwischen Bushido und Arafat Abou-Chaker bestanden. Das ist deshalb relevant, weil Bushido behauptet, die zweite Version davon, in der er 50 statt 30 Prozent der durch die Drittkünstler (Shindy etc.) erzielten Erträge an Abou-Chaker abführen muss, kenne er nicht, sie sei nachträglich erstellt worden.

Mithilfe des Bearbeitungsverlaufs der Word-Dateien wollten die Verteidiger nun das Gegenteil beweisen, dass nämlich beide Vertragsdokumente im selben Zeitraum erstellt wurden. Doch dazu wird es wohl nicht kommen. Bushido hätte dazu den Anwalt, der die Verträge erstellt und versendet hatte, von seiner Schweigepflicht entbinden müssen. Das wollte er aber nicht, wie er im späteren Verlauf des Prozesses durch seinen Anwalt erklären ließ.

Richter scherzt: "Wird mir schwerfallen, mich an anderen Zeugen zu gewöhnen"

Anschließend wurde Bushido in den Zeugenstand gerufen. Der Richter nahm diesen mittlerweile zur Gewohnheit gewordenen Vorgang zum Anlass, einen seiner mittlerweile ebenfalls zur Gewohnheit gewordenen Scherze zu machen. "Es wird mir schwerfallen, mich irgendwann wieder an einen anderen Zeugen zu gewöhnen", erklärte er grinsend.

Im Mittelpunkt der Befragung stand der Management-Vertrag zwischen Bushido und seinem damaligen Freund und Geschäftspartner. Ob er denn von seinem Recht, den Vertrag zu kündigen, gewusst habe, wollte ein Verteidiger wissen. Das sei völlig unerheblich, erwiderte Bushido. "Die rechtliche Grundlage hat Arafat nicht interessiert." Er habe gewusst:

"Ich muss so viel Geld zusammenkratzen, dass er mich in Ruhe lässt. Sonst habe ich ein großes Problem."

Was leistete Ashraf Remmo?

Die Verteidigung interessierte sich auch für Ashraf Remmo, der nach Bushidos Trennung von Abou-Chaker vorübergehend als dessen Manager auftrat. Was ihn denn dazu bewegt habe, fragte ein Anwalt. "Ashraf Remmo ist mit jedem Künstler in Deutschland befreundet", gab Bushido zur Antwort. Er verwies dabei ausdrücklich auf Farid Bang und Kollegah, mit denen er einen jahrelangen Streit hatte. Diesen habe Ashraf Remmo sofort beilegen können.

Ob es denn auch geschäftliche Gründe für den Wechsel gegeben habe, wollte die Verteidigung nun wissen. Der Hintergrund ist folgender: Bushido hat Arafat Abou-Chakers Leistungsumfang als Manager im bisherigen Prozess immer wieder kleingeredet und als minimal, wenn überhaupt vorhanden dargestellt. Sollte aber Ashraf Remmos Leistung ebenfalls eher im Schlichten von Streits bestanden haben, würde das Bushidos Aussage schwächen, weil das möglicherweise bedeuten könnte, dass Manager im Rapbereich allgemein eher als Babysitter auftreten.

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Bushido heißt mit bürgerlichem Namen Anis Ferchichi.Bild: www.imago-images.de / Olaf Wagner

Bushido: Ashraf Remmo hat Massiv sechstelligen Vorschuss besorgt

Bushido jedoch lobte die geschäftlichen Fähigkeiten von Ashraf Remmo ausdrücklich. Für wen er denn mal einen guten Deal abgeschlossen habe, wollte die Verteidigung wissen. "Für Massiv hat er eine sechsstellige Summe von einem Majorlabel herausgeholt", antwortete der Rapper. Wann das gewesen sei? "2005", schätzte Bushido. "Und daran haben Sie sich 2018 noch erinnert?", fragte einer der Anwälte spöttisch nach.

Später versuchte die Verteidung noch, nachzuweisen, dass der wirtschaftliche Erfolg nicht für das Engagement von Ashraf Remmo und damit gegen das von Arafat Abou-Chaker spricht. Allerdings blieb in der Verhandlung vorerst offen, ob das Album "Mythos", das Bushido nach seiner Trennung von Abou-Chaker veröffentlicht hatte, nun erfolgreicher oder -loser als der Vorgänger "Black Friday" war. Der Richter zog zudem die Relevanz für die Verhandlungsgegenstände in Zweifel. Diese Zweifel könnte man allerdings bei vielen der in der Verhandlung besprochenen Dinge bekommen.

Schließlich ging es auch noch um das Engagement von Bushido als Manager. Wie viel er denn von den ihm gemanageten Künstlern nehme, wollte die Verteidigung wissen. "20 Prozent", erklärte Bushido. Das gelte für alle Künstler, egal, ob sie bereits ein Standing hätten oder nicht.

Anwalt zu Bushido: "Jetzt ist aber gut!"

Kurz vor Schluss ging es dann noch um einen Künstler, der vorübergehend in den Genuss gekommen war, von Bushidos Geschäftskünsten zu profitieren: Samra. Dabei geriet Bushido mit einer Verteidigerin in Streit darüber, wie er sich zu dessen Wunsch nach einer Beendigung der Geschäftsbeziehungen geäußert hatte. Die Verteidigerin beharrte darauf, er habe im Prozess den freundschaftlichen, einvernehmlichen Charakter dieser Trennung betont, und diese Einschätzung erst widerrufen, nachdem sie ihn mit einem älteren Instagram-Post konfrontiert hatte. Bushido wies dies zurück.

Es ging einige Male hin und her, bis Bushido der Dame etwas herablassend erklärte: "Sie können sich ja nicht irgendwas ausdenken hier." Das wiederum fand die so Angesprochene gar nicht lustig, einer ihrer Kollegen sprang ihr auch gleich zu Hilfe: "Jetzt ist aber gut!", grollte er in Richtung des Zeugen.

Der Richter rief alle Anwesenden zur Ruhe und schloss die Verhandlung mit einem Satz, den die meisten noch aus der Schulzeit kennen dürften: "Es ist für uns alle die sechste Stunde." Dann war Schluss. Am kommenden Mittwoch geht es weiter, dann sollen die polizeilichen Vernehmungen von Bushido auf der Tagesordnung stehen.

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