Deutschland
Tiere

Gericht bestätigt: Umstrittenes Küken-Schreddern bleibt rechtmäßig – vorerst

Bild
Bild: iStockphoto / imago / watson-montage
Deutschland

Gericht bestätigt: Umstrittenes Küken-Schreddern bleibt rechtmäßig – vorerst

13.06.2019, 10:3113.06.2019, 10:35
Mehr «Deutschland»

Das Bundesverwaltungsgericht hat das massenhafte Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht vorerst noch als rechtmäßig bestätigt.

  • Bis zur Einführung von alternativen Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei dürften Brutbetriebe männliche Küken weiter töten, urteilte das Gericht in Leipzig am Donnerstag.
  • Die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien seien zwar allein kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes.
  • Bis Alternativen zur Verfügung stünden, sei die Fortsetzung der Praxis aber noch rechtmäßig.

Hintergrund zur Debatte des Küken-Schredderns

Das Land Nordrhein-Westfalen hatte das Kükentöten 2013 per Erlass stoppen wollen. Zwei Brütereien aus NRW klagten dagegen.

Jedes Jahr werden in Deutschland laut Bundeslandwirtschaftsministerium rund 45 Millionen männlicher Küken nach dem Schlüpfen getötet. Sie sind für die Zucht von Legehennen überflüssig und eignen sich auch nicht für die Mast.

(ll/dpa)

Sag mir nicht, dass ich nicht nachhaltig genug lebe
Video: watson
Unfall von Kretschmer-Konvoi: Steuerzahler müssen für 40.000-Euro-Schaden aufkommen

Geht es einmal nicht direkt um Aufreger bei der Deutschen Bahn, gibt es in der Debatte um deutsche Mobilität vor allem ein heiß diskutiertes Thema: das sogenannte Dienstwagen-Privileg. Forderungen nach einer Abschaffung werden regelmäßig laut. Vor allem Mitgliedern höherer Einkommensklassen wird immer wieder eine gewisse Ausnutzung entsprechender Rechte für den privaten Bereich vorgeworfen.

Zur Story