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13.06.2019, 10:3113.06.2019, 10:35
Das Bundesverwaltungsgericht hat das
massenhafte Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht vorerst
noch als rechtmäßig bestätigt.
- Bis zur Einführung von alternativen Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei dürften Brutbetriebe männliche Küken weiter töten, urteilte das Gericht in Leipzig am Donnerstag.
- Die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien seien zwar allein kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes.
- Bis Alternativen zur Verfügung stünden, sei die Fortsetzung der Praxis aber noch rechtmäßig.
Hintergrund zur Debatte des Küken-Schredderns
Das Land Nordrhein-Westfalen hatte das Kükentöten 2013 per Erlass
stoppen wollen. Zwei Brütereien aus NRW klagten dagegen.
Jedes Jahr
werden in Deutschland laut Bundeslandwirtschaftsministerium rund 45
Millionen männlicher Küken nach dem Schlüpfen getötet. Sie sind für
die Zucht von Legehennen überflüssig und eignen sich auch nicht für
die Mast.
(ll/dpa)
Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder will den Aufsichtsrat des russischen Ölkonzerns Rosneft verlassen. Schröder, der Rosneft-Aufsichtsratschef ist, habe mitgeteilt, dass es ihm unmöglich sei, sein Mandat in dem Gremium zu verlängern, teilte der Konzern am Freitag mit. Details oder Gründe wurden nicht genannt. Mit Schröder verlässt demnach auch der deutsche Geschäftsmann Matthias Warnig den Aufsichtsrat.