Es kann herrlich sein, endlos auf TikTok zu scrollen oder auf Insta erfolgreich zu prokrastinieren. Doch hier kann jeder Klick ein Echo und jede Nachricht eine Entgegnung mit sich ziehen. Manchmal wird der Ton ziemlich rau, teils sogar bedrohlich. Und selbst wer nicht proaktiv in Erscheinung tritt, kann Opfer von digitaler Gewalt werden.
Schweigend aushalten muss man das nicht. In Deutschland gibt die Rechtsprechung einen klaren Weg vor: Auch digitale Gewalt sollte angezeigt und verurteilt werden. Dafür gibt es einige Hinweise, die beachtet werden sollten.
Der erste Drang ist dann oft: Hauptsache weg damit. Den öffentlichen Kommentar will man löschen oder zumindest verbergen, auch eine unangenehme Nachrichtenanfrage kann einfach gelöscht und der oder die User:in blockiert werden.
Während sich im ersten Moment das Sprichwort "aus den Augen, aus dem Sinn" bewahrheiten kann, ist es langfristig der falsche Weg, damit umzugehen. Wer einen problematischen Kommentar nur löscht, ermöglicht es den Verfasser:innen, weiterhin ihr Unwesen im Netz zu treiben. Deshalb sollte der Portalbetreiber informiert und Anzeige erstattet werden.
Eine Anzeige kann neben einer Verurteilung und einer Sperrung durch die Betreiber:innen der Plattform auch abschreckend gegenüber zukünftigen Wiederholungstaten wirken.
Was sich anhört, wie ein riesengroßer Aufwand, ist in der Realität recht simpel. Meist gibt es auf Social Media eigens dafür eingerichtete Beschwerdefunktionen und die meisten Landespolizeien haben Online-Wachen, bei denen Anzeige erstattet werden kann.
Der genaue Straftatbestand muss den Betroffenen bei Anzeige nicht bekannt sein, das kann im Anschluss herausgefunden werden.
Hier ein Überblick dessen, was im Netz alles zur Anzeige gebracht werden sollte:
Außerdem angezeigt werden sollten:
Wichtig für eine Anezeige ist die rechtssichere Dokumentation. Das bedeutet: Egal, was der Inhalt der Nachricht ist, sie muss vollständig vorliegen. Auch der unmittelbar vorangegangene Chat oder die Debatte in den Kommentaren, sowie der Ausgangspost (falls vorhanden) muss beispielsweise mit einem Screenshot gesichert.
Ein einfacher Screenshot reicht dafür aber nicht aus, er muss das genaue Datum und die Uhrzeit beinhalten. Zusätzlich braucht es die URL (Internetlink) zum Inhalt.
Die Strafanzeige und den Strafantrag müssen Betroffene dann innerhalb von drei Monaten nach dem Geschehen einreichen. Zusätzlich kann Beschwerde bei den Plattforminhaber:innen eingelegt werden.
Generell empfehlenswert ist es, sich bei Gewalt im Netz an die gemeinnützige Organisation HateAid zu wenden. Sie bieten Beratung und rechtliche Unterstützung während des Prozesses.
Spezifisch für die Anzeige von Dickpics bietet die Organisation das Tool Dickstinction an. Hier kann online innerhalb von wenigen Minuten Anzeige erstellt werden.
Auch, wenn es sich im ersten Moment so anfühlen mag: Niemand muss allein mit einer digitalen Straftat umgehen. Schieb unangemessenem Verhalten mithilfe von Hilfsangeboten, Meldesystemen und einer Anzeige einen Riegel vor.