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Supermarkt: Darf ich Lebensmittel vor dem Bezahlen essen?

Vieler Verbraucher:innen naschen im Supermarkt schonmal von unbezahlten Produkten.
Vieler Verbraucher:innen naschen im Supermarkt schonmal von unbezahlten Produkten.Bild: pexels / Jack Sparrow
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Filialleiter klärt auf: Darf man Lebensmittel vorm Bezahlen essen?

12.07.2024, 09:0912.07.2024, 10:35
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"Nicht hungrig einkaufen gehen", so lautet ein altbekannter Rat. Denn im Supermarkt locken die mit verschiedensten Leckereien vollgepackten Regale, die schnell großen Hunger auf alles auslösen können: Das bietet viel Potenzial für einen teuren Einkauf.

Manche können Hunger und Durst schon während des Einkaufs nicht zurückhalten und nehmen einen Schluck Cola oder probieren ein Stück der leckeren Schokolade. Aber darf man Produkte überhaupt verzehren, bevor man an der Kasse bezahlt hat?

Nicht die einzige Frage, die sich beim Einkaufen stellen kann. Wie steht es zum Beispiel um eigene Taschen? Darf man Produkte im eigenen Rucksack oder Jutebeutel durch den Supermarkt tragen – als Ersatz für einen Einkaufswagen?

Der wohl bekannteste Filialleiter Deutschlands klärt zu diesen Dingen nun auf.

Supermarkt: Einkaufen mit eigener Tasche – "absolutes No-Go"

"Der Filialleiter" ist Edis Krkusic. Er ist tatsächlich Filialleiter einer Lidl-Filiale im nordrhein-westfälischen Kaldenkirchen. Doch nicht nur an seinem Arbeitsplatz kennen ihn die Leute – "Der Filialleiter" ist auch ein Tiktok-Star. Mehr als 90.000 Menschen folgen Krkusic auf Tiktok. Seine Reichweite nutzt er unter anderem dafür, um Aufklärung zu betreiben.

Kein passendes Geldstück für den Einkaufswagen oder einfach keine Lust, ihn durch die engen Gänge an den anderen Kund:innen vorbeizuschlängeln: Verbraucher:innen greifen immer wieder auf ihre eigenen Taschen zurück.

Die Produkte in die Jackentaschen oder in einen Rucksack stecken: "Das machen wirklich viele", kommentiert Krkusic das Verhalten der Verbraucher:innen. Empfehlen würde er das aber nicht. Es sei "ein absolutes No-Go".

Lebensmittel im Jutebeutel oder Rucksack: Ist das Diebstahl?

Tatsächlich kann man sich mit so einem Verhalten schnell wegen Diebstahl verdächtig machen – selbst, wenn man vorhat, die Produkte zu bezahlen. Die Mitarbeitenden im Supermarkt können das aber schwer erkennen, wenn sie in den Tiefen der eigenen Taschen verschwinden.

Hier könnte bereits ein Diebstahl vorliegen. Nach Paragraf 242 des Strafgesetzbuches liegt dieser dann vor, wenn eine fremde bewegliche Sache weggenommen wird. Entscheidend ist deshalb, ob die Mitarbeitenden im Supermarkt noch auf die Waren zugreifen können.

Bringt jemand einen eigenen offenen Korb mit, dürfte das eher zu bejahen sein, als bei einem Rucksack oder Jutebeutel – hier kann man nämlich nicht mehr hineinsehen. So wird es auch auf der Seite einer Rechtsanwaltskanzlei erklärt. Grundsätzlich muss zwar auch ein Vorsatz nachgewiesen werden, es sei aber ratsam, direkt auf Nummer sicher zu gehen.

Auch laut bayerischem Verbraucherportal dürfe man Produkte im Supermarkt "nicht in der eigenen Tasche transportieren". "Das Ablegen der Ware in der eigenen Tasche wird bereits als Diebstahl gewertet und kann dem Kunden daher große Unannehmlichkeiten bringen".

Produkte vor Bezahlen verzehren: Personal sollte informiert werden

Dass es ebenfalls zu Unannehmlichkeiten führen kann, wenn man schon vor dem Bezahlen Produkte einfach aufisst oder austrinkt, versteht sich quasi von selbst. Auch dem "Filialleiter" ist das Phänomen aus seiner Arbeit bei Lidl bekannt. Selbst wenn man es später noch bezahlen wolle, könne einem das Ganze als Diebstahl ausgelegt werden, erklärt er.

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"Die unbezahlte Ware gehört dem Unternehmer", erklärt das bayerische Verbraucherportal. Wenn den Mitarbeitenden im Vorfeld allerdings kurz Bescheid gegeben wird, dürften sie ein Auge zudrücken, heißt es weiter.

Zumindest bei Edis Krkusic könnte das so sein. "Wenn ihr unbedingt etwas öffnen wollt, sprecht die Kassierer oder Verkäufer an. Und dann ist das eigentlich gar kein Problem."

Bezahlen muss man dann natürlich in jedem Fall. Kommt heraus, dass man etwas verzehrt hat und das an der Kasse nicht angibt, drohen eine Anzeige wegen Diebstahls und oftmals ein Hausverbot, warnt das auch das bayerische Verbraucherportal.

Gender Pay Gap: Lohnlücke zwischen Frauen und Männern schrumpft

Nach wie vor gibt es Verdienstlücken zwischen Männern und Frauen; nach wie vor mangelt es an politischem Willen, diese zu schließen; nach wie vor findet das Thema in medialen Diskursen nur bedingt Platz. Der Gender Pay Gap ist nicht nur Produkt patriarchaler Strukturen, sondern auch ein Weg, diese zu erhalten.

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