Bundesweit gibt es eine ganze Menge unterschiedliche Discounter und Supermärkte. Aber nicht alle Kund:innen wissen, dass einzelne Produkte zwar unter verschiedenen Labeln verkauft werden, aber aus ein und derselben Fertigungsanlage stammen, hinter denen im Grunde derselbe Hersteller steckt.
Das birgt ein großes Risiko: Kommt es beim Produktionsprozess zu einem groben Schnitzer, ist gleich eine XXL-Rückrufaktion nötig. Genau dieser Fall ist nun eingetreten.
Gleich fünf Rückrufe für Apfelschorle kursieren derzeit im Netz. Alles Hausmarken, alle vom selben Unternehmen produziert, alle haben das gleiche Problem. Und das fällt so schwer aus, dass es für Verbraucher:innen sogar gefährlich werden könnte.
Bereits vor wenigen Tagen hat es angefangen. Refresco rief vergangene Woche bundesweit Apfelschorle-Chargen zurück, meldete das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Laut dem Getränkehersteller könnte es in bestimmten Fällen zu Hefeverunreinigungen gekommen sein.
Eine gefährliche Angelegenheit. Hefen führen zu Gärungsprozessen, was die Flüssigkeit eintrüben und den Druck in den Flaschen erhöhen kann. Das kann so weit gehen, dass die Flaschen mit der Zeit bersten. Refresco warnte entsprechend vor Verletzungsgefahren. Es besteht konkret Explosionsgefahr durch platzende Flaschen.
Bekannt war das zu dem Zeitpunkt bei Apfelschorlen von "Gut&Günstig" und "StarDrink" jeweils in der 0,5-Liter- und 1,5-Liter-Plastik-Flasche des Herstellers Refresco.
Jetzt kommen drei weitere hinzu: Apfelschorlen von "Penny", der Rewe- und der Kaufland-Hausmarke "Ja!", und "K-Classic", meldete das BVL. Betroffen sind also nicht ausschließlich Discounterprodukte. Für alle betroffenen Apfelschorlen gilt höchste Vorsicht. Refresco betont, Verbraucher:innen sollten aufgeblähte Flaschen mit eingetrübtem Inhalt nicht öffnen, sondern umgehend entsorgen.
Verbraucher:innen sollten einen Blick auf das Mindesthaltbarkeitsdatum werfen, denn hier nennt Refresco für ein paar der fünf Apfelschorlen gleich mehrere:
Sollten die Flaschen optisch unauffällig sein, aber eines der genannten Mindesthaltbarkeitsdaten aufweisen, empfiehlt Refresco, diese zu entsorgen. Verbraucher:innen müssen sich aber wegen des Geldes keine Sorgen machen. Selbst wenn sie keinen Kassenzettel zur Hand haben, schreibt Refresco, kriegen sie den Verkaufspreis erstattet.