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Beitrag der Krankenkasse steigt: Wie gelingt der Wechsel der Versicherung?

Gesundheitskarte und Krankenkasse Mehrere Gesundheitskarten von verschiedenen Krankenkassen liegen zusammen *** Health card and health insurance company Several health cards from different health insu ...
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse sollen 2025 stark steigen. Bild: imago images / Wolfilser
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Steigende Krankenkassen-Beiträge: Wie wechsele ich meine Versicherung?

17.10.2024, 20:17
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Versicherte und Arbeitgebende müssen sich im kommenden Jahr auf höhere Krankenkassenbeiträge einstellen. Der Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenkasse wird voraussichtlich stark ansteigen. Die Rede ist von einer Erhöhung um 0,8 Prozentpunkte auf durchschnittlich 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Es handelt sich erst einmal nur um eine Schätzung, denn wie viel der Zusatzbeitrag 2025 tatsächlich steigt, entscheidet jede Krankenkasse für sich.

Unter Umständen kann es sich deshalb für Versicherte lohnen, sich nach einer Krankenkasse umzusehen, die geringere Zusatzbeiträge erhebt. Möglich macht das ein Sonderkündigungsrecht.

Versicherte haben Sonderkündigungsrecht: Was ist das?

Damit kommen die Versicherten früher aus ihrer Krankenversicherung heraus. Denn eigentlich muss man mindestens zwölf Monate Mitglied in der Krankenkasse gewesen sein, um diese kündigen zu können. Das gilt aber nicht, wenn eine Kasse zum ersten Mal einen Zusatzbeitrag erhebt oder dieser erhöht wird.

Das dann greifende Sonderkündigungsrecht gilt bis zum Ende des Monats, in dem die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht. Für den konkreten Fall, dass die Krankenkasse ab dem 1. Januar 2025 teurer wird, bedeutet das: Versicherte können bis zum 31. Januar von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Aber aufgepasst: Das Sonderkündigungsrecht heißt nicht, dass man mit den erhöhten Zusatzbeiträgen der alten Krankenkasse nichts mehr zu tun hat. Denn auch hier muss die Kündigungsfrist von zwei Monaten eingehalten werden.

Wer also bis Ende Januar kündigen möchte, muss wegen der Frist noch bis einschließlich März den erhöhten Zusatzbeitrag für die alte Kasse zahlen. Mitglied in der neuen Krankenkasse wäre man dann ab April.

Wie genau läuft der Krankenkassenwechsel ab?

Ein Wechsel zwischen den gesetzlichen Krankenkassen ist relativ unproblematisch möglich. Dazu muss man sich einfach eine neue Krankenversicherung aussuchen, bei der man künftig lieber versichert sein möchte. Nach der Anmeldung kümmert sich dann die neue Versicherung um die Kündigung der alten Kasse und vollzieht den Wechsel.

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Bei Krankenkassenwechsel nicht nur auf Zusatzbeitrag achten

Wer einen Wechsel der Krankenkasse in Betracht zieht, sollte nicht nur auf die Höhe des Zusatzbeitrages achten. Viele Leistungen sind bei den Kassen zwar gleich, Zusatzleistungen und Service können sich aber unterscheiden.

Verbraucherschützer:innen und das Bundesversicherungsamt warnen vor überstürztem Handeln. Man sollte neben dem Beitrag auf weitere Faktoren achten. Zum Beispiel darauf, ob es eine Beratung vor Ort gibt und welche zusätzlichen Leistungen die Kasse übernimmt, etwa Reiseimpfungen, die professionelle Zahnreinigung oder Osteopathie.

Warum die Erhöhung der Beiträge kritisiert wird

Dass die Erhöhung der Beiträge im kommenden Jahr so hoch ausfallen könnte, hat für viel Kritik gesorgt. "Die finanzielle Belastbarkeit der Versicherten und Arbeitgebenden" werde "zunehmend an ihre Grenzen gebracht", kritisiert etwa die Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) Doris Pfeiffer.

Es könne nicht sein, dass gesetzlich Versicherte zahlen müssten und Beitragssteigerungen genutzt würden, um Defizite auszugleichen, sagt die Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland, Michaela Engelmeier. "Diese Praxis muss beendet und gesamtgesellschaftliche Aufgaben müssen aus Steuermitteln finanziert werden."

XXL-Rückruf bei Rewe und Edeka: Salate und Aufstriche gefährden Gesundheit

Lebensmittelhersteller Popp Feinkost hat einen groß angelegten Rückruf gestartet. Betroffen sind mehrere Brotaufstriche und Salate, die bundesweit bei Supermärkten wie Edeka, Netto und Rewe verkauft wurden. Die Lebensmittelwarnung ruft dringend dazu auf, die zurückgerufenen Produkte nicht zu verzehren.

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