Der Sommer ist Geschichte, erstmals machen sich gebietsweise winterliche Temperaturen breit. Da ist die nächste Erkältungswelle nie weit entfernt. Die äußert sich seit vier Jahren unter anderem immer wieder in steigenden Corona-Zahlen. Derzeit geht das Virus – und andere Erkältungserreger – wieder um und legt viele Beschäftigte lahm.
Gut, dass es angesichts steigender Krankheitsfälle die Möglichkeit gibt, sich telefonisch krankschreiben zu lassen. Nicht nur, wer sich vor zusätzlichen Ansteckungen im Wartezimmer fürchtet, profitiert davon. Denn Erkrankungen kuriert man häufig am besten, indem man das Bett nicht verlässt. Doch müssen Ärzte den telefonischen Service anbieten?
Die Frage lässt sich in einem Wort beantworten: "Nein". Eine gesetzliche Verpflichtung besteht für Ärtz:innen nicht, ihren Patient:innen im Krankenfall ein Attest auszustellen. "Das ist Ermessenssache des Arztes oder der Ärztin", klärt der Pressesprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Roland Stahl, im Gespräch mit watson auf.
Die Mediziner hätten nach seiner Aussage stets die Möglichkeit, Patient:innen in die Praxis zu bestellen und sie selbst zu untersuchen, bevor eine Diagnose oder eine Krankschreibung ausgestellt werde. "Es ist kein Wellness-Anspruch von Versicherten", sich den Weg zum Hausarzt zu sparen, erläutert Stahl.
Mediziner:innen sind außerdem nicht dazu verpflichtet, einen telefonischen Beratungsservice anzubieten. Dementsprechend sollten sich Patient:innen über die Möglichkeit zur Ferndiagnose in der Hausarztpraxis informieren.
Informationen über das Angebot können zumeist bequem am Smartphone oder Laptop eingeholt werden. Die Plattformen für Online-Terminbuchungen bei Praxen, Doctolib und Jameda, bieten meist eine zuverlässige Übersicht.
Bis zu fünf Tage lang können Ärzt:innen via Telefonbehandlung Krankschreibungen ausstellen. Die Grundbedingung dafür ist, dass Patient:innen bereits vorstellig waren und der Praxis bekannt sind.
Anders als während der Covid-Pandemie können Mediziner:innen Arbeitsunfähigkeitsatteste auch für Erkrankungen ausstellen, die nicht Atemwegserkrankungen betreffen.
Bevor der Service Ende 2023 vom Gesetzgeber zugelassen wurde, stand der telefonische Service lediglich während der Hochzeiten der Corona-Pandemie zur Verfügung. Damals durften sich Patient:innen länger als eine Werkwoche krankschreiben lassen.