Wer Tiere liebt, wird es kennen: Diesen Impuls, alles, was süße Vierbeiner tun, digital per Foto oder Video festhalten zu müssen. Ist es das eigene Tier, kann man hierbei zum Glück tun und lassen, was man will.
Es dürfte für Katzen- und Hundebesitzer:innen nicht ungewöhnlich sein, von ihren Lieblingen etwa 100 ähnliche Bilder beim Schlafen, nochmal etwa 100 ähnliche Bilder beim Spielen und weitere 100 ähnliche Bilder beim süß gucken zu haben.
Schwieriger wird es, wenn man als Tierfan in der Öffentlichkeit auf knuffige Vierbeiner trifft, die einem nicht gehören. Denn ja, ein Foto von der Katze im Rucksack einer Fahrradfahrerin müsste schon gemacht werden. Und den Hund mit Pulli in der Bahn sieht man auch nicht alle Tage.
Während manche in solchen Situationen förmlich zu einer:m National-Geografic-Fotograf:in werden und klammheimlich die Kamera im perfekten Winkel auf das Foto-Objekt der Begierde richten, trauen sich andere nicht, ein Bild zu machen. Und ärgern sich vielleicht später. Hätte man einfach mal machen sollen? Oder Mut zusammennehmen und fragen?
Letzteres ist natürlich immer eine Option. Wenn die Besitzer:in des Tieres zustimmt, kann man guten Gewissens den Moment festhalten. Wenn die Person das nicht möchte, ist das eben so.
Aber was, wenn man – vermeintlich – heimlich ein Foto macht und erwischt wird? Dazu gibt es eine klare Rechtslage.
Grundsätzlich gilt beim Fotografieren von Tieren das sogenannte Panoramarecht (§ 59 UrhG), welches besagt, dass Bilder von sichtbaren Gegenständen aus öffentlichen Verkehrswegen frei fotografiert und verbreitet werden dürfen, schreibt die Kanzlei Herfurtner. Dies schließe somit auch Tiere ein, die sich im öffentlichen Raum aufhalten.
Ärger bekommen kann man jedoch, wenn das Tier in einem privaten Bereich fotografiert wird, wie zum Beispiel in einem Garten oder Hinterhof. In diesem Fall können Tierbesitzer:innen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und das Fotografieren untersagen. Auch wenn der oder die Besitzer:in selbst ungewollt auf dem Bild zu sehen ist, sowie bei einer mutmaßlichen Belästigung oder Störung des Tieres oder der Verwendung des Fotos zu kommerziellen Zwecken können rechtliche Schritte gegen die fotografierende Person eingeleitet werden.
Weiterhin ist es nicht erlaubt, die Bilder von fremden Tieren ohne Zustimmung der Besitzer:innen zu vervielfältigen und Abbildungen zu fertigen. Wer solche Bilder für kommerzielle Zwecke nutzen möchte, benötigt die Erlaubnis der Besitzer:innen.