Lärm in Mehrfamilienhäusern gehört wohl zum Alltag vieler Menschen. Irgendwo schreit immer ein Kind, jemand hämmert Nägel in die Wand oder eine Person feiert groß ihren Geburtstag. Solange es nicht nachts passiert, haben die meisten Menschen kein Problem damit.
Die Nachtruhe beginnt in Deutschland um 22 Uhr und endet am Folgetag um 6 oder 7 Uhr am Morgen. Aber wie problematisch ist Lärm eigentlich am Sonntag? Da gilt schließlich ganztägig die Sonntagsruhe. Ein deutsches Kulturgut, festgeschrieben im Grundgesetz.
Wenn man dann seine alte Waschmaschine mit hohem Schleudergang einschaltet und das Gerät rattert, wummert und dröhnt, kommen manche Menschen ganz schön ins Schwitzen. Hören das die Nachbar:innen? Ist das zu laut am Sonntag? Hätte ich vielleicht doch das Kurzprogramm anwerfen sollen?
Diese Menschen können beruhigt sein: In Deutschland gibt es kein gesetzliches Waschverbot an Sonntagen. Auch an Ruhetagen darf man also getrost seine Waschmaschine anschalten.
Die Stadt Berlin erklärt, dass es sich bei Haus- und Nachbarschaftslärm – im Gegensatz zu Gewerbelärm – um sogenannten verhaltensbedingten Lärm handelt. Und der wird unmittelbar durch menschliches Verhalten verursacht, was im Grunde unvermeidbar ist. Dazu zählen neben lauten Gesprächen auch das Spielen von Instrumenten, Gesang oder das Abspielen von Musik.
Und das Oberlandesgericht Frankfurt hat schon im Jahr 2000 bestätigt, dass Geräusche von Haushaltsgeräten zu den zu akzeptierenden Wohngeräuschen gehören. Sofern sich das Brummen der Waschmaschine im Rahmen hält, muss das Waschen am Sonntag also im Mietrecht geduldet werden.
Zur Einordnung: Bei einem normalen Gespräch werden in der Regel um die 60 Dezibel erreicht. Im Vergleich dazu liegt der Geräuschpegel bei modernen Waschmaschinen zwischen 60 und 80 Dezibel. Übermäßig laut sind die Geräte also eigentlich nicht.
Falls die Waschmaschine allerdings schon älter ist oder einen doch extrem lauten Waschgang hat, kann der oder die Vermieter:in aber ein Nutzungsverbot wegen Lärmbelästigung aussprechen. Falls sich die Waschmaschine nicht in der Wohnung befindet, sondern in einem Gemeinschaftsraum, kann die vermietende Person zudem per Hausordnung ein sonntägliches Nutzungsverbot festlegen.
Von diesen Ausnahmen abgesehen, ist klar: Um Streit mit den Nachbar:innen zu vermeiden, sollte man auf gegenseitige Rücksichtnahme setzen. Manchmal muss die nächste Waschladung ja nicht unbedingt am Sonntagabend um 22 Uhr in die Maschine. Am nächsten Tag wird die Wäsche schließlich auch noch sauber.