Die Freikörperkultur (FKK) gehört zu Deutschland wie das Schwarzbrot oder das Bier. Um 1900 entstand eine Bewegung, die unter dem Motto "Zurück zur Natur" die Nacktheit zelebrierte und das konservative Kaiserreich herausforderte.
Rund 125 Jahre später gibt es immer noch begeisterte Nudisten, auch wenn sie weniger werden: Verzeichnete der Deutsche Verband für Freikörperkultur 1980 noch 65.000 Mitglieder, haben sie sich heute fast halbiert.
Vor allem bei jungen Menschen scheint FKK out zu sein. Der "Partner 5-Studie Erwachsenensexualität" der Hochschule Merseburg zufolge, gaben 56 Prozent der Menschen unter 25 Jahren an, schon einmal nackt gebadet zu haben. Ein Viertel der jungen Befragten wollte es gar nicht erst ausprobieren. Bei den über 50-Jährigen sind es 83, beziehungsweise sechs Prozent.
Entscheidet man sich dennoch dafür und hüpft so wie Gott uns schuf ins Wasser, gilt es, einige Dinge zu beachten. Wir zeigen dir, wo Nacktbaden erlaubt ist, und welche Strafen drohen können.
Grundsätzlich ist Nacktheit in der Öffentlichkeit nicht verboten. Kritisch, wird es erst, sobald sich jemand dadurch belästigt fühlt.
Dann kommt Paragraf 118 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes ins Spiel, der eine "grob ungehörige Handlung, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen", mit einer Geldbuße ahndet.
Da der Gesetzestext sehr allgemein gehalten ist, wird im Einzelfall entschieden, ob die Ordnungswidrigkeit tatsächlich greift.
Gar mit Gefängnis bis zu einem Jahr kann Nacktheit bestraft werden, sobald sie eine sexuelle Komponente enthält. Dann greift Paragraf 183a des Strafgesetzbuches, der die "Erregung öffentlichen Ärgernisses" bestraft.
Laut "anwalt.org" wird solch ein Ärgernis in der Regel dann erregt, wenn sich mindestens ein:e Beobachter:in "aufgrund der Handlung ernstlich verletzt" fühlt. Außerdem muss demnach mit Vorsatz gehandelt worden sein. Das ist zum Beispiel bei Exhibitionisten der Fall, die es oft darauf anlegen, von jemandem beim Masturbieren gesehen zu werden.
Die simple Antwort ist: Nein. Denn wenn sich hier jemand belästigt fühlt, kann das Nacktbaden als Ordnungswidrigkeit betrachtet werden.
Ausdrücklich erwünscht ist Nacktheit an dafür ausgewiesenen FKK-Stränden. Ein ausführliches Verzeichnis für Nacktstrände bietet das Portal "nacktbaden.de", wo die Bademöglichkeiten nach Bundesländern aufgelistet sind.
Grundsätzlich gilt, wenn ein Schild einen FKK-Bereich ausweist, bist du auf der sicheren Seite. Allerdings sollte dir bewusst sein, dass dann häufig eine Entkleidung ausdrücklich erwünscht ist. In vielen Fällen gilt dann auch ein explizites Textilverbot, von dem Minderjährige allerdings ausgenommen sind.
Während in Deutschland die Gesetze fürs Nacktsein nicht so streng sind, kann das im Ausland ganz anders aussehen. So ist zum Beispiel in Spanien und Italien das Nacktbaden grundsätzlich verboten, wird aber an manchen Touristenorten toleriert. In islamischen Ländern sind die Gesetze deutlich strenger: Wer hier nackt badet, der riskiert eine sehr hohe Geldstrafe.
Deswegen gilt vor allem vor dem Entblößen im Ausland: Erst die Gesetzeslage checken, denn Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht.