Warum sollte man sein Kind Adolf nennen wollen, fragen sich jetzt sicher viele. Denn der Name hat in Deutschland, vermutlich sogar weltweit, doch einen wirklich schwierigen historischen Bezug. Rechtsextremist:innen, die ihr Kind so nennen wollen, drücken im schlimmsten Fall eine Verherrlichung von Adolf Hitler aus.
Das Vornamen-Thema beschäftigt viele werdende Eltern. So auch in der deutschen Film-Komödie "Der Vorname". Thomas scherzt, dass er seinen Sohn Adolf nennen wird, verkauft das seiner Familie aber zunächst als realen Vorschlag. Ein Streit entwickelt sich.
Thomas Argumente für den Namen sind recht wild. Er wolle so den "Mythos Hitler" entschärfen. Kein Wunder, dass der Rest der Familie nicht so begeistert ist – die Diskussion dreht sich um Moral und Ethik.
Aber wie ist das denn nun – darf man sein Kind Adolf nennen oder ist das verboten in Deutschland? Die Anwaltskanzlei "Rose & Partner" schreibt auf ihrem Blog, dass es in Deutschland zwar keine ausdrücklichen Gesetze zu verbotenen oder erlaubten Vornamen gebe. Es habe sich allerdings im Laufe der Zeit aus Gewohnheitsrecht und der Rechtsprechung gewisse Richtlinien entwickelt.
Dabei ginge es vor allem um das Kindeswohl. Auch auf "fachwanwalt.de" heißt es, dass die Standesämter Vornamen ablehnen dürften und sogar müssten: "Das Standesamt hat die Pflicht, Namen abzulehnen, wenn es zur Ansicht kommt, dass das Kindeswohl durch die Namensgebung gefährdet sein könnte."
So sollten werdende Eltern die sozialen und ethischen Aspekte dieser Entscheidung, welche besonders sensibel seien, beachten. Die "taz" zitiert den Berliner Soziologen und Namensforscher Jürgen Gerhards, der bestätigt, dass der Name Adolf bedeutungsschwanger ist: "Der Name ist kontaminiert. Die Verbindung zu Führer, Holocaust und Nationalsozialismus ist fest im kollektiven Bewusstsein verankert."
Und dass Menschen unter dem besagten Vornamen leiden können, zeigt die Geschichte eines Mannes, über den "t-online" vergangenes Jahr berichtete. Sein erster Vorname ist Felix, der zweite Adolf.
Felix A. versucht seit Jahrzehnten seinen zweiten Vornamen, der familiengeschichtlich weitergegeben wurde, loszuwerden. Aber in seiner Heimatstadt Hamburg lehnte das Amt die Namensänderung ab.
Schuld ist dafür ein Gesetz, das noch aus der NS-Zeit stammt. 1938 sollte damit verhindert werden, dass Jüdinnen und Juden sich durch nicht-jüdische Namen der Stigmatisierung und Verfolgung entziehen. Es schreibt vor, dass ein wichtiger Grund vorliegen muss, um den Namen zu ändern.
Laut "t-online" leidet Felix A. stark unter seinem Zweitnamen, da er nicht verhindern könne, ihn lesen und sehen zu müssen und mitunter auch darauf angesprochen würde, ob das sein tatsächlicher Name sei.
Auch wenn es also nicht verboten ist, sein Kind Adolf zu nennen, sollten sich Eltern definitiv Gedanken darüber machen, was sie ihrem Kind damit antun. Eventuell kann es auch sein, dass das zuständige Standesamt die Namensgebung ablehnt.