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Fahrrad, E-Bike und E-Scooter trotz Alkohol? Hier liegt die Promillegrenze

electric scooter on a rainy night city street
Wer nur noch nach Hause möchte, auf den wirken E-Scooter plötzlich mordsattraktiv. Bild: iStockphoto / morgan23
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Betrunken auf Fahrrad und E-Scooter: Wie viel Promille sind erlaubt?

18.03.2023, 15:2619.03.2023, 09:25
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Die meisten Menschen sind schlau genug, um nach einer durchzechten Kneipentour oder einer Clubnacht nicht mehr mit dem Auto nach Hause zu fahren. Doch irgendwie will der oder die Volltrunkene ja zurück auf die heimische Couch kommen, um den Rausch wieder loszuwerden. Also was tun?

Taxen sind teuer, die Wege zu weit. Und so schwingt sich manch Vergnügungssüchtige:r nach dem Spaß am Wochenende noch sturzbetrunken auf Rad und E-Scooter. Dass das gefährlich sein kann, ist klar. Aber ist es überhaupt legal?

Wir fassen zusammen, welche Promille-Regeln in Deutschland gelten, wann du deinen Führerschein riskierst und welches Fahrzeug du lieber stehen lassen solltest, wenn du nicht mehr nüchtern bist.

Fahrrad

Für Radfahrer:innen gilt eine recht hohe Promillegrenze von 1,6. Wer diese Blutalkoholkonzentration allerdings überschreitet und Fahrrad fährt, muss mit ernsthaften Folgen rechnen, denn er oder sie gilt als "absolut fahruntauglich".

Cyclist drives on the bike path past the traffic jam. - First-person view of cyclist
Schneller Straßenverkehr erfordert auch nüchtern alle Konzentration. Bild: iStockphoto / David_Sch

Betrunkene Fahrer:innen müssen mit einer Geldstrafe (meist einem Nettomonatsgehalt) rechnen und drei Punkten in Flensburg. Auch die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) und sogar der Entzug der Fahrerlaubnis sind möglich, wie der ADAC warnt.

Eine Strafanzeige droht auch, wenn der oder die Radler:in "fahrauffällig" unterwegs war, selbst bei 0,3 Promille. Auch andere Drogen sind übrigens generell verboten. Wer high aufs Fahrrad steigt, macht sich strafbar.

"Promillegrenze bei Fahrrad: 1,6."

E-Bikes

Entscheidend ist, um was für eine Art von E-Bike es sich handelt. Landläufig werden auch Pedelecs als E-Bikes bezeichnet. Pedelecs sind Räder, die getreten werden müssen und nur durch einen Hilfsmotor unterstützt werden, der auf maximal 25 km/h beschleunigt. Diese Pedelecs gelten rechtlich als Fahrrad und unterliegen damit denselben Bestimmungen in Bezug auf Alkohol (siehe Punkt 1).

S-Pedelecs und E-Bikes, die Geschwindigkeiten bis 45 km/h erreichen können, gelten hingegen als Kleinkraftfahrzeug! Damit besteht Helmpflicht und es gelten Alkoholgrenzen wie beim Autofahren. Das bedeutet: Wer mit 0,5 Promille oder mehr auf solchen E-Bikes erwischt wird, muss mit bis zu 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.

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Wer mit mehr als 1,1 Promille unterwegs ist, begeht sogar eine Straftat, es drohen Freiheits- oder Geldstrafen. Hinzu kommen drei Punkte in Flensburg sowie ein möglicher Führerscheinentzug bis zu einem halben Jahr.

"Promillegrenze für E-Bikes: 0,5."

E-Scooter

E-Scooter gelten ebenfalls als Kraftfahrzeuge und sollten daher lieber nicht im angetrunkenen Zustand genutzt werden. Die legale Grenze liegt in Deutschland bei 0,5 Promille. Für Fahranfänger:innen in der Probezeit und Fahrer:innen unter 21 Jahren gilt sogar ein striktes Alkoholverbot.

Wer (zum ersten Mal) mit über 0,5 Promille auf einem E-Scooter erwischt wird, zahlt 500 Euro, erhält zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Die Strafe steigt entsprechend bei Wiederholungstäter:innen, siehe hier.

Electric scooter locked in park
Bei Nacht sind Scooter-Fahrer:innen schlecht zu erkennen.Bild: iStockphoto / 19msa05

Ab 1,1 Promille wird von einer "strafbaren Trunkenheitsfahrt" gesprochen. Dann drohen eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Mögliche Nebenstrafen sind ein bis zu sechsmonatiges Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis. Das droht auch, wenn zwar nur 0,3 Promille im Blut waren, bei der Fahrt aber ein Unfall verursacht wurde.

"E-Scooter-Promillegrenze: 0,5."

Segway

Betrunkene Segway-Fahrer haben es schon häufiger in die Presse geschafft als man meinen könnte. Zu diesem Thema wurden in Hamburg, Stuttgart und Freystadt sogar bereits Gerichtsurteile gefällt. Das Ergebnis: Segways gelten als "Elektrokleinstfahrzeug" und unterliegen daher strengen Promillegrenzen – 1,1 Promille sind der Grenzwert zum Führerscheinentzug.

Doch schon ab 0,5 Promille drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg. Damit gelten bei Segway-Fahrten empfindlichere Strafen als zum Beispiel auf dem Fahrrad. Die meisten Segways können bis zu 38 km/h Geschwindigkeit erreichen und müssen zudem ausbalanciert werden. Eine Fahrt im Vollrausch ist daher aus mehreren Gründen nicht zu empfehlen.

"Promillegrenze für Segway: 0,5."

Skateboard, Cityroller und Inlineskates

Skateboards, Cityroller und Inlineskates gelten rechtlich als Sportgeräte, nicht als Fahrzeuge. Daher unterliegen sie keinen konkreten Alkoholverboten. Trotzdem kann es strafrechtliche Konsequenzen haben, wenn du volltrunken auf dem Skateboard durch die Stadt bretterst: nämlich dann, wenn ein Unfall verursacht wird.

Prinzipiell gilt nämlich – übrigens auch für Fußgänger – wer alkoholisiert Unfälle verursacht, randaliert oder anderweitig nicht ordnungsgemäß am Verkehr teilnimmt, dem können wegen mangelnder "Verkehrstüchtigkeit" ein Bußgeld und Punkte in Flensburg auferlegt werden.

Geschlechterunterschiede in "klassischen" Frauen- und Männerberufen nehmen ab

Frauen suchen sich einen Job als Erzieherin oder Krankenschwester und Männer werden im Baugewerbe oder technischen Sektor tätig. Das sind klassische Stereotype, die früher galten und auch heute noch teilweise in den Köpfen der Menschen verankert sind.

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