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Hartz 4: In Kühlschrank geschaut – so dreist werden Hartz-IV-Empfänger kontrolliert

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Bild: Getty Images / watson Montage
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"In meinen Kühlschrank geschaut": So dreist kontrolliert das Jobcenter Hartz-IV-Empfänger

19.07.2019, 16:46
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Wer arbeitslos wird und vom Staat soziale Leistungen beziehen will, muss den Ämtern gegenüber Finanzen sowie Lebensumstände offenlegen. Das ist beim Beantragen von Arbeitslosengeld II – oder auch Hartz IV, wie es umgangssprachlich heißt – Gang und Gäbe.

Ein Fall aus Köln zeigt nun allerdings, welche absurden Formen die Überprüfungen des Jobcenters annehmen können. Es kann sogar schon mal passieren, dass die Mitarbeiter persönlich vorbeikommen und einem in den Kühlschrank schauen – um Zahlungen genauer berechnen zu können und mögliche Sozialbetrüger zu entlarven.

Dass Hartz-IV-Empfänger kontrolliert werden, findet Rodtko nachvollziehbar

Das Vorgehen an sich findet Jens Rodtko, Hartz-IV-Empfänger aus Köln, nachvollziehbar. Dennoch findet er das Verhalten der Kontrolleure des Jobcenters, die ihn zu Hause besucht haben, unmöglich. Dem "Express" sagt er:

"Ich habe mich zu Hause wie beim Amt gefühlt."

Der 34-Jährige ist gelernter Beikoch und aus der Nähe von Paderborn nach Köln gezogen, um dort einen Job zu finden – denn momentan lebt er von 424 Euro Hartz IV monatlich. Aktuell wohnt er bei seinem 63-jährigen Bekannten zur Untermiete. Deswegen übernimmt das Jobcenter auch nicht Rodtkos volle Mietkosten, wie es üblich ist, wenn man eine eigene Wohnung hat. Dennoch stehen Rodtko 15 Euro monatlich Mietzuschuss zu.

Die Kontrolleurinnen vom Jobcenter haben Rodtko überrumpelt

Ob es rechtmäßig ist, dass er diese erhält, wollten anscheinend zwei Kontrolleurinnen des Jobcenters überprüfen – und standen eines Morgens vor der Wohnung Rodtkos und seines Bekannten. Anscheinend unangemeldet, wie dem Express zu entnehmen ist. Auch der Bekannte fühlte sich vor den Kopf gestoßen:

"Die Kontrolleurinnen haben uns überrumpelt. Sie haben in meinen Kühlschrank geschaut und gefragt, ob wir zusammen kochen oder einkaufen. Die haben mit uns gesprochen, als wären wir der letzte Dreck. Das fand ich schon unverschämt und ich habe mich auch darüber beschwert.“

Auch allgemein schien der Umgangston nicht besonders wohlwollend gewesen zu sein, kritisiert Rodtko – und beschwert sich über den herablassenden Tonfall einer der Kontrolleurinnen:

"Als ich wissen wollte, was los ist, wurde eine der Frauen sofort pampig. 'Sie haben sich hier zu benehmen', hat sie zu mir gesagt."

Solche Hausbesuche vom Jobcenter sind nicht üblich. Wer einen Antrag auf Hartz IV stellt, legt in der Regel seine finanzielle und Wohnsituation offen und reicht entsprechende Belege ein. Das heißt, man meldet, ob und wie viel Vermögen man besitzt, ob es vielleicht noch weitere Einnahmequellen gibt, wie viel Miete man bezahlt und macht Angaben zur familiären Situation.

Letzteres dient vor allem dazu, feststellen zu können, ob es sich um einen alleinigen Hartz-IV-Empfänger oder um eine Bedarfsgemeinschaft von mehreren Leistungsbeziehern handelt. Möglicherweise leben auch noch regulär beschäftigte und verdienende Menschen im selben Haushalt. Je nachdem, wie die genaue Konstellation ist, hat das Auswirkungen auf die Gelder, die gezahlt werden.

Infos zu Hartz IV
Aktuell beziehen in Deutschland knapp vier Millionen Erwerbsfähige Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich auch Hartz IV genannt. Dabei übernimmt das Jobcenter Miete (bis zu einem regional abhängigen Quadratmeter-Preis) sowie Heizkosten und zahlt einen monatlichen Leistungssatz. Dieser Satz beträgt zum Beispiel für Alleinstehende und Alleinerziehende 424 Euro.

Warum hat der Hartz-IV-Empfänger Besuch vom Jobcenter bekommen?

Warum Rodtko nun Besuch vom Jobcenter bekommen hat? Der Hartz-IV-Empfänger vermutet im "Express", er sei beim Jobcenter angeschwärzt worden:

"Wir sollen angeblich ein eheähnliches Verhältnis haben. Das stimmt aber nicht."

Auf Anfrage des "Express" beim Jobcenter in Köln sagt eine Sprecherin, es gäbe jährlich etwa 5000 Einsätze des Bedarfsfeststellungsdienstes (BFD), von dem auch die beiden Kontrolleurinnen in Rodtkos Wohnung stammen. Weiterhin sagt sie:

"Der BFD wird immer dann tätig, wenn relevante, für die Entscheidung erhebliche Tatsachen nicht hinreichend oder nicht nachvollziehbar durch die antragstellende Person selbst dargelegt werden können. Durch die Tätigkeit im Außendienst werden die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten erfasst."

Dass so mögliche Sozialbetrüger erfasst werden könnten, findet Rodtko gut. Dass so ein Aufwand für eine Zahlung von 15 Euro monatlich betrieben wird, findet er allerdings fragwürdig:

"Hätte ich mir eine eigene Wohnung gesucht, wäre das für das Amt doch teurer geworden."

Vor allem aber wünscht sich Rodtko einen respektvolleren Umgang: "Sie dürfen nicht vergessen, dass da ein Mensch vor ihnen steht."

(ak)

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