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Initiative will Schutz queerer Menschen im Grundgesetz verankern

Freunde feiern mit Regenbogen-Flagge
Der Diskriminierungsschutz für queere Menschen soll künftig im Grundgesetz verankert werden. Das fordert die "Grundgesetz für alle"-Initiative. (Symbolbild)Bild: iStockphoto / nd3000
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"Dafür sorgen, dass queere Menschen nicht Freiwild werden": Initiative will Schutz der LGBTIQ-Community ins Grundgesetz bringen

17.05.2021, 12:4713.09.2021, 15:31
lukas armbrust
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Es beginnt mit einem Schlag ins Gesicht. Auf dem Christopher Street Day in Berlin vor zwei Jahren will Christian Gaa eigentlich für die Rechte sexueller und geschlechtlicher Minderheiten demonstrieren und sich lautstark gegen deren Diskriminierung stellen. Doch genau an diesem Tag wird der damals 26-Jährige angegriffen.

Zwei Personen hätten ihn mit der Faust ins Gesicht geschlagen und "Scheiß Schwuchtel" gerufen, schildert Gaa den Vorfall im Gespräch mit watson. Mit blutiger Nase stellt er eine Anzeige bei der Polizei. Er muss zwar nicht ins Krankenhaus, der Vorfall verändert ihn trotzdem nachhaltig. "Da wurde mir einfach nochmal die Gewalt vor Augen geführt, die in diesem Land für viele Menschen real ist", sagt Gaa. Danach habe für ihn festgestanden: Es muss etwas passieren.

"Grundgesetz für alle" heißt die ehrgeizige Kampagne, die der Aktivist nach dem Vorfall in Berlin mit zwei Freunden und mehreren queeren Organisationen ins Leben gerufen hat. Über Monate hinweg haben sie hinter den Kulissen für ihre Idee geworben und potenzielle Unterstützerinnen und Unterstützer an runde Tische geholt. Im Februar dieses Jahres ist das Bündnis mit ihrem Anliegen an die Öffentlichkeit getreten. Sie fordern eine Ergänzung des im Grundgesetz festgeschriebenen Diskriminierungsverbot um die Merkmale der sexuellen und geschlechtlichen Identität. Zurzeit steht im Grundgesetz Artikel 3, Absatz 3:

"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Der Forderung nach dem "Grundgesetz für alle" haben sich mittlerweile 60 queere Bundesorganisation und eine lange Liste prominenter Erstunterzeichnender angeschlossen. Die dazugehörige Petition haben bereits über 80.000 Menschen unterschrieben. Ziel war es eigentlich, 100.000 Unterschriften bis zum 17. Mai, dem Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit zu sammeln. Wegen der Corona-Pandemie war es schwierig, die Kampagne auf der Straße bekannt zu machen.

Doch Gaa glaubt, trotzdem ein starkes Zeichen mit der Kampagne setzen zu können. "Es zeigt einfach, es ist nicht etwas, was einige kleine Organisationen oder Einzelpersonen wollen, sondern es ist etwas, was aus der breiten Gesellschaft kommt." Queere Organisationen wie der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) und der Bundesverband Trans* hätten schon länger dafür gekämpft, jetzt säßen aber alle an einem Tisch.

Gewalt gegen LGBTIQ-Community nimmt zu

Die Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung sieht Gaa auch in der Zunahme von Hasskriminalität gegenüber der LGBTIQ-Community bestätigt. Anfang Mai hat das Bundesinnenministerium die Statistik zu politisch motivierter Kriminalität für das Jahr 2020 veröffentlicht. Demnach stieg die Zahl der Straftaten im Feld "Sexuelle Orientierung" im Vergleich zum Vorjahr zwar nur von 576 auf 578.

Im Jahr 2020 wurden jedoch zum ersten Mal Straftaten im Feld "Geschlecht/Sexuelle Identität" erhoben. Darunter fallen vor allem transphob motivierte Taten, von denen 204 gezählt wurden. Insgesamt wurden also innerhalb eines Jahres bundesweit 782 Taten von Hasskriminalität gegenüber der LGBTIQ-Community erfasst.

Die Zahlen haben aber nur eine eingeschränkte Aussagekraft. Denn die Bundesländer erfassen Hasskriminalität gegen die LGBTIQ-Community noch nicht einheitlich. Berlin ist das einzige Bundesland, das homo- und transfeindliche Straftaten explizit benennt und die entsprechenden Fallzahlen veröffentlicht. Deswegen ist davon auszugehen, dass viele queerfeindliche Taten nicht angezeigt oder als solche nicht erfasst werden. Das Berliner Anti-Gewalt-Projekt Maneo schätzt die Dunkelziffer auf 80 bis 90 Prozent. "Queerfeindlichkeit ist Alltag", sagt Gaa dazu.

Für den Aktivisten braucht es das "Grundgesetz für alle" aber nicht nur wegen zunehmender Gewalt, sondern weil die Community auch nach der "Ehe für alle" noch immer Diskriminierung erfährt. Dazu zählt für ihn etwa die Tatsache, dass schwule und bisexuelle Männer in Deutschland weiterhin ein Jahr auf Sex verzichten müssen, bevor sie Blut spenden dürfen. Oder dass lesbische Paare immer noch den Prozess der Stiefkindadoption durchlaufen müssen, wenn sie gemeinsam ein Kind bekommen. Die Partnerin oder Ehefrau der leiblichen Kindesmutter wird nämlich nicht automatisch als zweiter Elternteil rechtlich anerkannt, sondern muss das Kind erst adoptieren.

Angst vor Zuständen wie im Nachbarland Polen

"Wir wissen natürlich, dass die Gewalt von heute auf morgen nicht aufhören wird", sagt Gaa. Auch die Diskriminierung wäre nach der angestrebten Grundgesetzänderung nicht schlagartig beendet. Für ihn sprechen trotzdem zwei Argumente eindeutig für diesen Schritt.

Erstens hätten queere Menschen ein schärferes Instrument, um gegen aktuell bestehende Fälle von Diskriminierung vorzugehen, zum Beispiel die Einschränkungen bei der Blutspende für schwule und bisexuelle Männer.

Zweitens könne es als präventive Maßnahme dienen, falls queerfeindliche Meinungen in Zukunft wieder zunehmen. "Es geht darum, dass es eine Verfassung gibt, die – sollte es einen weiteren Rechtsruck geben, wie in Ungarn oder Polen, wo Rechtspopulisten eine Mehrheit haben – dafür sorgt, dass queere Menschen nicht zum Freiwild werden."

In den beiden EU-Ländern Polen und Ungarn versuchen die Regierungen immer wieder die Rechte sexueller und geschlechtlicher Minderheiten zu beschneiden. Im Dezember wurde etwa ein Gesetzentwurf der ungarischen Regierung unter Viktor Orban bekannt, wonach das Geschlecht eines Menschen ausschließlich zum Zeitpunkt seiner Geburt zu definieren und es homosexuellen Menschen untersagt sein soll, Kinder zu adoptieren. In Polen haben einige Kommunen schon vor Jahren sogenannte "LGBTI-ideologiefreie Zonen" ausgerufen.

"Viele Menschen, die wir lieben, sind aktuell nicht vor Diskriminierung geschützt."

Wenn es nach der "Grundgesetz für alle"-Kampagne geht, soll es in Deutschland durch die Ergänzung von Artikel 3 gar nicht erst soweit kommen. Zumal davon ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung betroffen wäre. "Viele Menschen, die wir lieben, sind aktuell noch nicht vor Diskriminierung geschützt", sagt Gaa. In einer Schulklasse mit 30 Kindern seien im Schnitt drei queer. Ähnlich könne es im Freundeskreis oder im Arbeitsumfeld sein.

Schätzungen gehen davon aus, das rund 10 Prozent der Bevölkerung der queeren Community zuzuordnen sind. Im Jahr 2016 kam eine repräsentative Studie zu dem Ergebnis, dass sich in Deutschland 7,4 Prozent der Bevölkerung der LGBT-Community zugehörig fühlten. Das wären über sechs Millionen Menschen. In der Altersgruppe von 14 bis 29 Jahren identifizierten sich sogar über elf Prozent als lesbisch, schwul, bi oder trans. "Es geht um Mitmenschen, die man sehr gerne hat und von denen man vielleicht nicht weiß, dass sie queer sind. Diese Menschen sind nicht ausreichend geschützt und deswegen sollte die Grundgesetzänderung Anliegen eines jeden sein", sagt Gaa.

Genau deswegen haben sich auch viele deutsche Prominente der Kampagne angeschlossen. Riccardo Simonetti, Entertainer und LGBTQ*Sonderbotschafter des Europäischen Parlaments, erklärt exklusiv gegenüber watson: "Die Rechte der LGBTQ* Community sind bis heute nicht gesetzlich geschützt, obwohl vielen von uns immer noch so viel Diskriminierung begegnet. In über 70 Ländern ist es sogar illegal queer zu sein und es schockiert mich zutiefst, dass auch wir in Deutschland noch nicht gesetzlich beschützt werden. Queer Rights Are Human Rights und die sollten weltweit respektiert werden."

Jeder von uns profitiere von einer Gesellschaft, in der man sein und lieben könne, wen man möchte, so Simonetti. Das träfe auch auf Menschen zu, die glaubten, sie hätten nichts damit zu tun. "Wenn nicht alle von uns frei sind, ist es dann überhaupt jemand?" Spätestens wenn man alt sei und aus der Mitte der Gesellschaft verschwinde, wünsche man sich gesellschaftlich aufgefangen zu werden. Um solch eine Gesellschaft zu formen, müsse man jetzt handeln. Und weiter sagt er:

"Ich würde mich freuen, weil ich wüsste, dass die Solidarität-Gesellschaft, von der wir alle träumen, doch nicht so weit weg ist, wie es oft scheint und ich wüsste, dass die Rechte meiner Community endlich auch gesetzlich festgelegt wären. Homophobie und daraus resultierende Verbrechen würden rechtliche Konsequenzen mit sich ziehen. Irgendwie traurig, dass man sich dieses Grundrecht überhaupt noch erkämpfen muss.“

Die Drag Queen Kelly Heelton hat ebenfalls die Petition unterzeichnet. "Es ist unser Recht, nicht nur als Teil der queeren Community, sondern auch als Menschen gesetzlich geschützt zu werden." Der Weg zur Akzeptanz anderer sexueller Identitäten sei noch sehr weit. Aber es sei höchste Zeit, dass die Gesellschaft den Weg jetzt gehe, so Heelton.

Auch die Frankfurter Drag Queen Electra Pain zählt zu den prominenten Erstunterzeichnenden. "Hass und Gewalt gegen LGBTIQ* nehmen immer weiter zu, was ich leider schon am eigenen Leib zu spüren bekam. Ich habe die Petition unterschrieben, weil wir dringend mehr Schutz vor Diskriminierung brauchen und die Ergänzung des Grundgesetzes verankert diesen Schutz." Gleichzeitig werde dadurch verhindert, dass einmal erkämpfte Rechte nicht wieder genommen werden. "Ich persönlich möchte in Zukunft angstfrei leben können und glaube fest daran, dass die Ergänzung des Grundgesetzes dazu beiträgt."

Das letzte Mal geändert wurde Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes im Jahr 1994, als der Schutz behinderter Menschen ergänzt wurde. "Und deswegen wissen wir auch, wenn ein Zeitfenster offen ist, ist es nur kurz offen und wenn es geschlossen ist, dann gerne für zehn, zwanzig Jahre", sagt Gaa. Deshalb müsse man jetzt handeln.

Denn aktuell beraten Bundesregierung und Bundestag über die Ersetzung des "Rasse"-Begriffs in Artikel 3. Diese einmalige Gelegenheit wolle man nutzen, um auch Menschen aufgrund ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität künftig verfassungsmäßig zu schützen, heißt es auf der Website der Kampagne. Die queere Community sei die einzige Opfergruppe der Nationalsozialisten, die bislang nicht durch den Artikel 3 des Grundgesetzes geschützt sei.

Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt sogar schon vor. Den haben FDP, Grüne und Linke bereits vor zwei Jahren im Bundestag eingebracht. Im Gegensatz zur Diskussion um den "Rasse"-Begriff hat der Antrag aber keine große Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Das Koordinationsteam der "Grundgesetz für alle"-Kampagne stehe aber permanent im Austausch mit den queerpolitischen Sprecherinnen und Sprechern der drei Bundestagsfraktionen. Auch mit Union und SPD habe man schon Gespräche geführt, sagt Gaa.

"Wir werden nicht aufhören, bis wir es geschafft haben, die Grundgesetzänderung durchzubringen."

Es gibt aber auch Kritik. Denn Artikel 3, Absatz 1 lautet: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Das gilt natürlich auch für queere Menschen und deswegen argumentieren einige, dass diese Gruppe längst vor Diskriminierung geschützt sei. Die "Grundgesetz für alle"-Kampagne fordert aber eine explizite Nennung der Merkmale von sexueller und geschlechtlicher Identität. Denn: "Antidiskriminierungsarbeit funktioniert nur, wenn man Merkmale hat, auf die man sich konkret berufen kann", erklärt Gaa.

Bis zum 23. Mai, dem Tag des Grundgesetzes, wollen die Initiatorinnen und Initiatoren der Kampagne die über 80.000 Petitionsunterschriften den Fraktionsvorsitzenden des Deutschen Bundestags übergeben.

Wann über die Grundgesetzänderung entschieden werden könnte ist noch nicht klar. Es sei möglich, dass über den vorliegenden Gesetzentwurf von FDP, Grüne und Linke noch in den kommenden Monaten abgestimmt wird. Im Bundestag bräuchte es eine Zweidrittel-Mehrheit. Und falls nicht, werde man auf eine Entscheidung in der nächsten Legislaturperiode pochen. "Wir werden nicht aufhören, bis wir es geschafft haben, die Grundgesetzänderung durchzubringen", sagt Gaa.

Das Koordinationsteam wird die Kampagne auch über die Übergabe der Unterschriften hinaus weiterführen. Aktuell sei man in Gesprächen mit mehreren Großunternehmen für deren Unterstützung man werbe. Außerdem wolle man eine Möglichkeit schaffen, worüber Menschen die Forderung nach dem "Grundgesetz für alle" direkt an die Bundestagsabgeordneten aus ihrem jeweiligen Wahlkreis senden können. Gaa hofft, so noch mehr politischen Druck aufbauen zu können.

Das alles organisieren die Menschen, die hinter der Kampagne stehen, ehrenamtlich neben ihrem Vollzeit-Job – auf Dauer eine enorme Belastung. "Da haben wir ganz schnell eine 60- oder 70-Stunden-Woche", erzählt Gaa. "Aber wir wissen: Es geht um etwas!“

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