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Supermarkt: Discounter Penny reagiert nach verwirrender Pfand-Ansage

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Penny reagiert auf eine verwirrende Ansage an die Kundschaft.Bild: imago images /Hartenfelser
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Supermarkt: Penny-Markt verwirrt mit Pfand-Ansage

25.01.2025, 15:2325.01.2025, 15:23
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Wenn sich zu Hause mal wieder die Flaschen sammeln, ist es Zeit: ab zum Pfandautomaten im Supermarkt. Doch nicht überall kann jede Pfandflasche zurückgegeben werden.

Darauf wollte offenbar auch der Discounter Penny hinweisen und hat seine Kund:innen mit einem Schild an die Regeln erinnert. "Bitte nur Leergut von Penny", hieß es darauf. Das Schild sorgte für ordentlich Verwirrung.

Penny hat nun reagiert und erklärt gegenüber watson, eine "etwas missverständliche Formulierung" gewählt zu haben.

Penny lässt verwirrende Schilder aus Filialen entfernen

"Bitte habt Verständnis dafür, dass wir nur Leergut aus unserem Sortiment zurücknehmen können", führte Penny auf dem Schild aus, das auf Social Media geteilt wurde. Auf der Plattform Reddit fragten sich zahlreiche Leute, ob das gesetzlich überhaupt zulässig ist.

Zurecht. Denn tatsächlich ist es so, dass nach Paragraph 15 des Verpackungsgesetzes Einzelhändler leere Flaschen "der gleichen Art, Form und Größe wie die von ihnen in Verkehr gebrachten" wieder zurücknehmen müssen. Bei der Pfandrückgabe ist es irrelevant, ob eine Pfandflasche in einem konkreten Markt verkauft und erworben wurde.

Nichts anderes wollte Penny nach eigenen Angaben mit seinem Schild sagen und hervorheben. Die Schilder würde man derzeit aber entfernen lassen, wegen der "etwas missverständlichen Formulierung", erklärt ein Sprecher auf Nachfrage von watson.

Penny wollte demnach damit ausdrücken, "dass wir unverändert nur die Art von Mehrwegflaschen zurücknehmen, die wir auch im Sortiment haben". Schon seit Jahren würde man das "gesetzeskonform so handhaben".

Gemeint ist also die optische Beschaffenheit, nicht die Marken der Mehrwegflaschen, die bei Penny verkauft werden.

Mehrwegpfand: Nicht Marke, sondern Optik maßgeblich

Die Marke ist bei Mehrweg für die Pfandrücknahme auch nicht relevant, wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt. "Flaschen der gleichen Form, bei denen sich lediglich das Etikett unterscheidet, müssen (...) von jedem Vertreiber zurückgenommen werden, der Flaschen der entsprechenden Form vertreibt", schreibt auch das Bundesumweltministerium.

Das bedeutet aber auch, dass wenn ein Einzelhändler einfach gar keine Mehrwegflaschen vertreibt, er auch keine zurücknehmen muss.

Mit Einwegpfand verhält sich das nicht anders. Einwegpfand kann überall dort zurückgegeben werden, wo Einwegpfand verkauft wird. Allerdings müssen die Märkte auch nur das Material annehmen, das sie selbst bei den Einwegflaschen anbieten. Dosen können also nicht dort abgegeben werden, wo es nur Flaschen gibt, und umgekehrt.

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