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Phishing: Verbraucherschutz warnt vor Fake-Mails zur Steuerrückzahlung

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Geld schenkt einem keiner. Bild: pexels / cottonbrostudio
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Vorsicht, Phishing: Fake-Mails zu Steuerrückzahlung im Umlauf

30.12.2024, 17:52
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Über den Dezember wurde wohl so manches Konto ordentlich geplündert. Weihnachtsgeschenke, Silvesteroutfits und ausgiebige Glühwein-Sessions gehen ins Geld und so schaut man vor dem Einkauf für das Neujahrsessen vielleicht doch lieber nochmal in die Banking-App. Denn vielleicht hat man ja doch noch eine Rückzahlung vom Stromanbieter oder den altbekannten Fuffi von Oma überwiesen bekommen.

Aber Vorsicht! Genau mit dieser Hoffnung spielen aktuell auch Cyberkriminelle. Zahlreiche Deutsche erhalten aktuell offenbar Mitteilung zu einer angeblichen Steuererstattung von mehr als 400 Euro.

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Verbraucherschutz warnt vor Fake-Mails von Bundesamt

Der Verbraucherschutz warnt allerdings in seinem Phishing-Radar eindringlich vor den entsprechenden Fake-Mails. Unter dem Betreff "Dringende Angelegenheit: Sie haben Anspruch auf eine Steuererstattung" kündigen die Betrüger:innen an, dass die adressierte Person über ein eigenes Portal an die Auszahlung gelangen könne.

In der Mail, die auch das tatsächliche Logo der Bundeszentrale für Steuern enthält, wird vor einem Ablauf der Auszahlungsmöglichkeit zum Ende des Jahres gewarnt. Schon an der dringlichen Formulierung lässt sich laut Verbraucherzentrale der Phishing-Versuch entlarven.

Der Beginn der Fake-Mail sieht täuschend echt aus.
Der Beginn der Fake-Mail sieht täuschend echt aus. Bild: screenshot Verbraucherzentrale

Zusätzlich geben die Kriminellen an, die Verbraucher:innen zuvor bereits telefonisch kontaktiert zu haben. Auch hier lässt sich leicht herausfinden, ob man so einen Anruf tatsächlich erhalten hat oder es sich klar um einen Betrug handelt.

Phishing-Mails enthalten klare Hinweise auf Betrug

Zwar ist der Zeitpunkt für die Mails annähernd durchdacht gewählt. Mit der Abgabe im Spätsommer ist die Überprüfung vieler Steuererklärungen tatsächlich mittlerweile erledigt.

Dass über entsprechende Rückzahlungen in einer Mail ohne persönliche Anrede informiert wird, ist allerdings sehr unwahrscheinlich. Die eigene Bankverbindung für etwaige Überweisungen dürfte das Finanzamt zudem ohnehin haben und müsste dafür kein gesondertes Portal einrichten. Auch dass in der Mitteilung von "Ihnen und Ihrem Unternehmen" die Rede ist, sollte ein klarer Hinweis auf Phishing sein.

Wer sich dennoch unsicher über die Echtheit der Mail ist, kann sich laut Verbraucherzentrale ganz einfach über die Seiten des Bundeszentralamts für Steuern informieren und im Zweifel die angegebenen Kontaktwege nutzen.

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