Supermarkt: Lidl und Netto rufen beliebte Konserve zurück
Rückrufaktionen bei Lebensmitteln kommen immer wieder vor. Sei es wegen Produktionsfehlern, falscher Kennzeichnung oder möglichen Gesundheitsrisiken durch Bakterien oder etwa Glassplitter, die in das Produkt gelangt sind – die Gründe sind vielfältig. Für Verbraucher:innen ist es wichtig, solche Meldungen ernst zu nehmen, um mögliche Gesundheitsgefahren zu vermeiden.
Aktuell von einem Rückruf betroffen sind die Bockwürste, die in Lidl- und Netto-Filialen einiger Bundesländer verkauft wurden.
Supermarkt: Bockwürste von Rückruf betroffen
Das Unternehmen Metten Fleischwaren GmbH & Co. KG hat am Donnerstag vorsorglich die "Dicke Sauerländer" Bockwurst in der 5x80g-Dose zurück. Betroffen ist ausschließlich die folgende Charge:
- Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 05.09.2026
- Chargennummer: L-2798183
- Uhrzeiten: 21:00 bis 21:50 Uhr.
Verbraucher:innen finden diese Angaben auf dem Dosenboden. Das Produkt mit anderem MHD, Chargennummer, Uhrzeiten und aus anderen Supermärkten sei nicht betroffen, heißt es in einer Pressemitteilung, die auch beim Portal "Produktwarnung" hinterlegt ist.
Transparenzhinweis
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Die betroffenen Produkte wurden bei den Discountern Lidl- und Netto in Teilen von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen verkauft. Auch im Werksverkauf in Finnentrop war die Charge erhältlich.
Andere Chargen oder Produkte des Herstellers seien nicht betroffen, schreibt Metten Fleischwaren in der Mitteilung.
Fehler bei Produktion: Ware könnte frühzeitig verderben
Laut Metten Fleischwaren kam es bei der Haltbarmachung im Produktionsprozess zu einem Fehler. Dadurch kann nicht ausgeschlossen werden, dass die betroffenen Produkte vorzeitig oder vor dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verderben. "Metten Fleischwaren sowie die betroffenen Zentrallager von Lidl und Netto Marken-Discount haben umgehend reagiert und die entsprechende Ware sofort aus dem Sortiment ihrer Märkte genommen", schreibt das Unternehmen.
Der Hersteller rät dringend vom Verzehr der betroffenen Bockwurst-Dosen ab. Kund:innen, die die Produkte gekauft haben, können diese in den genannten Märkten zurückgeben und erhalten den Kaufpreis auch ohne Kassenbon erstattet.
Der Verzehr von verdorbenen Lebensmitteln kann zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen führen; im schlimmsten Fall können sich Verbraucher:innen eine Lebensmittelvergiftung zuziehen, die mit Magen-Darm-Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall einhergehen kann. Verbraucher:innen, die die betroffene Charge bereits verzehrt haben und Symptome bemerken, sollten sich daher ärztlichen Rat einholen.