In Deutschland gehen tagtäglich Millionen von Produkten über die Ladentheke. Strengen Regulierungen und hohen Qualitätsstandards ist es zu verdanken, dass diese in der Regel auch das enthalten, was sie versprechen.
Dass ab und an auch mal Fremdkörper in die Produkte gelangen, lässt sich wohl kaum vermeiden. Sind diese allerdings gesundheitsgefährdend, gilt es schnell zu handeln. Die Hersteller sind dazu verpflichtet, vor entsprechenden Artikeln zu warnen und diese zurückzurufen.
Besonders brisant wird es, wenn Kinderartikel betroffen sind. Denn für unsere Kleinsten können gesundheitsgefährdende Stoffe mitunter noch kritischer sein als für Erwachsene.
Der Textil-Discounter Primark ruft nun ein Produkt für Kinder zurück.
Konkret geht es um die Textmarker "DTR Stitch SL mit Duft". Das ist dem Portal "Produktwarnung.eu" zu entnehmen, auf dem regelmäßig Produktrückrufe veröffentlicht werden.
Auf den Textmarkern, die als Viererpack verkauft wurden, ist die beliebte Disneyfigur "Stitch" abgebildet. In deutschen Filialen der irischen Kette wurde das Produkt zwischen Mai 2024 und Januar 2025 verkauft.
Der Rückruf erfolge, da das Produkt nicht den üblichen hohen Sicherheitsstandards des Unternehmens entspreche. "Das Produkt wies Phthalate in größerer Menge als nach EU-Vorschriften gestattet in der Spitze der Kappe auf", heißt es von Primark. Dies stelle ein Risiko dar, sollte diese verschluckt werden.
Phthalate werden vor allem als Weichmacher in Kunststoffen wie PVC eingesetzt, um den harten Stoff elastischer zu machen. Für Menschen können sie mit unter gesundheitsschädigend sein.
Die Stoffe können das Hormonsystem verändern. Die Phthalate DEHP, DBP und BBP werden dem Umweltbundesamt zufolge von der EU als fortpflanzungsgefährdend für Männer eingestuft. Laut "Produktwarnung.eu" stehen sie außerdem in Verdacht, Diabetes zu verursachen.
Die Verwendung von Weichmachern in Kinderspielzeug ist in der EU streng reguliert. Die Phthalate DEHP, DBP und BBP sind nach der REACH-Verordung in allen Kinderartikeln verboten. Die Stoffe DINP, DIDP und DNOP sind nicht erlaubt, wenn das Produkt von Kindern in den Mund genommen werden kann.
Welcher Weichmacher in den betroffenen Textmarkern enthalten ist, geht aus dem Rückruf allerdings nicht hervor.
Wer das Produkt erworben hat, kann dies in jeder Primark-Filiale in Deutschland zurückgeben. Die Vorlage eines Kassenzettels ist dafür nicht notwendig. Der Kaufpreis wird auch ohne Nachweis komplett erstattet.