Über die Weihnachtsfeiertage ist in einigen deutschen Haushalten wahrscheinlich auch Räucherlachs serviert worden. Der Fisch gilt als Delikatesse und ist vielseitig einsetzbar. Manch eine:r hat eine Schwäche für Lachshäppchen, andere kombinieren ihn mit Blätterteig oder fügen ihn als Highlight zu einem Wrap oder Pasta hinzu.
Allseits bekannt ist, dass Lachs – ebenso wie andere Fischsorten – nicht lange haltbar ist. Nach dem Öffnen soll das Produkt möglichst innerhalb von ein bis zwei Tagen verbraucht werden. Ungeöffnet sollte man sich stets nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) richten.
Aktuell ist einem Hersteller aber beim Aufdruck des Mindesthaltbarkeitsdatums ein Fehler unterlaufen. Die Dirk Abrahams GmbH hat daher über einen Produktrückruf des "Abrahams Räucherlachs Bruschetta" informiert. Konkret geht es um die 100-Gramm-Packung mit der Charge Lot-Nummer 35587408.
Demnach war auf einzelnen Verpackungen irrtümlicherweise der 05.12.25 als Verbrauchsdatum angegeben. Das korrekte Datum ist aber der 05.01.25. Vom Verzehr des Räucherlachs nach diesem Datum wird abgeraten.
Laut "lebensmittelwarnung.de" sind zwei Bundesländer betroffen, nämlich Bayern und Sachsen. Das Produkt wurde demnach vorwiegend über Edeka Nordbayern vertrieben.
Gemäß den Angaben des Herstellers sind die Lager in Gochsheim (Landkreis Schweinfurt), Marktredwitz (Landkreis Wunsiedel) und Striegistal (Landkreis Mittelsachsen) betroffen.
Die entsprechenden Waren seien sofort aus dem Verkauf genommen worden, versichert die Dirk Abrahams GmbH. Andere Artikel oder Verbrauchsdaten seien nicht von dem Rückruf betroffen. Bei Rückfragen können sich Kund:innen an die Mail-Adresse des Unternehmens wenden: info@abrahams-gmbh.de.